Der Landtag beschliesst die Übernahme der schweizerischen Lotteriegesetzgebung


Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Landtages, nicht gez. [1]

28.12.1933

1. Anwendung des schweiz. Lotterieverbotes auf Liechtenstein

Reg.Chef [Josef Hoop]: klärt über den derzeitigen Stand der Angelegenheit auf und unterrichtet die Herren Abgeordneten über den Schriftwechsel mit der Schweiz und der Lotterie. [2] Es komme nunmehr die Stunde, da wir der Schweiz gegenüber unseren Standpunkt über die Übernahme der schweiz. Lotteriegesetzgebung bekannt geben müssen. Es handle sich nun darum, ob nach den Richtlinien, die in der Konferenzsitzung aufgestellt worden sind, vorgegangen werden soll, nämlich die schweizerische Lotteriegesetzgebung auf Liechtenstein zu übernehmen oder aber zu erklären, dass man mit dieser Überbürdung nicht einverstanden sei.

Präsident [Anton Frommelt]: beleuchtet die Verhältnisse zur Schweiz einerseits und zum Unternehmen andererseits. Es gebe nichts anders, als die Beziehungen zur Schweiz aufrecht zu erhalten und eben das Unternehmen gehen zu lassen. Als der schwächere Teil müssen wir gedrückt durch die wirtschaftliche Lage der Schweiz nachgeben. Auf eine Kompensation lasse sich die Schweiz nicht ein und sie betone ausdrücklich, dass sie hiezu nicht verpflichtet sei.

Risch Bernhard: schlägt die Einholung eines Gutachtens vor.

Präsident [Anton Frommelt]: erblickt darin nur eine Verschleppung und grosse Kosten erwachsen. Selbst wenn uns recht gegeben würde, hätten wir den Nachteil, da es dann der Schweiz frei stünde, den Zollvertrag zu kündigen.

Risch Ferdi: Es ist denn doch unsere Selbständigkeit aufgegeben, wenn wir noch vor Jahresschluss so bekennen müssen. Wenn man mit der Arbeitereinreise etwas erreichen könnte, aber da ist nichts zu machen, da die Kantone und die einzelnen Gemeinden einander gegenüber selbst absperren.

Reg.Chef: Es hat seinerzeit beim Zollvertragsabschluss die Meinung bestanden, dass für die Liechtensteiner unbeschränkte Freizügigkeit bestehe. Hierin hat man sich schwer getäuscht. Es sei aber nichts zu machen, Bern verspreche wohl, in Wirklichkeit aber werden diese Versprechen nicht eingelöst bezw. scheitern an den Verfügungen der einzelnen Kantone.

[Emil] Batliner: Ich bin der Meinung, dass die Schreibweise Dr. Im Obersteg's für die Angelegenheit nicht förderlich war. Wir müssen wohl oder wehe die schweiz. Lotteriegesetzgebung übernehmen. Ich habe die Meinung, dass sich die Lotterie das Grab selber geschaufelt hat.

Präsident: beantragt, die schweiz. Lotteriegesetzgebung zu übernehmen und schauen, dass sich im kommenden Jahre noch etwas herausholen lässt, vielleicht durch eine Revision des Zollvertrages oder sonst durch eine entsprechende Kompensation. Der Schweiz soll mitgeteilt werden, dass wir unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse und als schwächerer Vertragspartner dieses Gesetz übernehmen, dass wir uns aber doch hinsichtlich der rechtlichen Lage weitere Schritte vorbehalten.

Dr. [Wilhelm] Beck: erklärt über Aufforderung, dass er sich nicht hiezu äussere, da er in der Zeitung angegriffen worden sei. Im übrigen sei die Rechtslage klar und er verweise auf die Akten und seinerzeitigen Verhandlungen. Was den Ton Dr. Im Obersteg's anbelangt, so ist dieser verwerflich.

Auf seinen Wunsch wird der Fall Schallegger und die übrigen fremdenpolizeilichen Angelegenheiten verlesen und darüber aufgeklärt.

Der Landtag stimmt sodann über folgende 2 Punkte ab:

1. Die Regierung wird beauftragt, dem schweiz. Bundesrate mitzuteilen, dass die rechtliche Lage über die grundsätzliche Frage über die Anwendbarkeit eines schweiz. Gesetzes auf Liechtenstein abgeklärt werden soll.

Alle Abgeordneten mit Ausnahme Dr. Beck stimmen dafür, welcher auf die Akten verweist.

2. Punkt: Wer dafür ist, dass dieses schweiz. Lotteriegesetz auf 1. Jänner 1934 von der Schweiz übernommen wird, woll dies mit Handerheben kundtun. Dafür stimmen alle Abgeordneten mit Ausnahme Ferdi Risch und Bern. Risch.

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[1] LI LA LTP 1933/138.
[2] Es handelt sich um die Mutualclub-Lotterie.