Die Regierung teilt mit, dass Klassenunterricht für Mädchen am Collegium Marianum untersagt ist


Schreiben der Regierung, gez. Anton Frommelt, an Rosa Batliner, Alfred Preuss, Emil Ospelt, Josef Vogt, David Strub, Emil Real und Anton Wachter [1]

3.10.1941

In Erledigung Ihres Ansuchens um Dispensierung Ihrer Tochter vom Besuche der Landesschule bezw. um die Bewilligung von Privatunterricht im Kollegium Marianum [2] beehren wir uns mitzuteilen, dass die Landesschulen gegenwärtig im Sinne eines geeigneten Mädchenunterrichtes neu organisiert werden. Der Privatunterricht für Ihre Tochter wird daher bewilligt unter dem Hinweis auf den Beschluss des Landesschulrates vom 30. September 1941, der wie folgt lautet:

"Der Landesschulrat beschliesst im Einvernehmen mit der fürstlichen Regierung, dass dem Kollegium Marianum in Vaduz Mädchenunterricht als Klassenunterricht untersagt ist. Als Klassenunterricht gilt schon der gemeinsame Unterricht von 2 Mädchen aus verschiedenen Familien." [3]

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[1] LI LA RF 188/299/001/030.
[2] LI LA RF 188/299/001/005, 006, 007, 008, 009, 010, 011.
[3] Zum Beschluss des Landesschulrates vgl. LI LA RF 188/299/002/006, 008, 010, 011. Der Privatunterricht für Mädchen, der offenbar umgehend aufgenommen wurde, wurde am 14.10.1941 aufgrund einer Intervention der Polizei mit sofortiger Wirkung abgebrochen (LI LA RF 188/299/001/032v).