Der Landtag berät über die Pensionierung von Postmeister Fritz Walser


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, nicht gez. [1]

5.2.1936

7. Pensionierung Posthalter Fritz Walser, Schaan

Regierungschef [Josef Hoop] gibt über seine Dienstjahre und die dem Pensionsgesuche zugrunde liegenden Unterlagen Aufschluss, denen zufolge [Fritz] Walser 46 ½ Dienstjahre habe. Nach liechtensteinischen Ansätzen hätte Walser ca. Fr. 4680 zugut und nach schweizerischen Ansätzen etwa 4030 Fr. Er habe den Antrag gestellt auf eine Pensionsfestsetzung auf Frs. 5000.- wie [Gabriel] Hiener [2] und Marz. [Marzellin] Keller [3].

Der Landtag ist mehrheitlich der Auffassung, dass er gleichbehandelt werden soll wie Posthalter [Emil] Wolfinger. [4]

Präsident [Anton Frommelt] hat aber Bedenken, den Fall so zu behandeln, dass man die Höhe der Pension nicht bekannt gibt. Er möchte die Angelegenheit unter einem behandelt wissen, sonst könnte der ungleiche Vorgang gerügt werden.

[Georg] Frick beantragt Verschiebung auf eine spätere Sitzung des neuen Landtages.

Reg.Chef beantragt die Anrechnung der im Landesdienst verbrachten Dienstzeit, was ca. Fr. 4000-4500 ausmachen werde. Der Landtag hätte nur grundsätzlich die Gewährung einer Pension in Angleichung an den Fall Wolfinger zu beschliessen und die Regierung würde dann die Ausrechnung vornehmen und später dem Landtage bekanntgeben.

Präsident ist auch dafür, dass ihm die volle Pension zugebilligt werde, doch sei das ein halbes Zeug.

Der Landtag ist sodann mehrheitlich dafür, dass die Pensionierung Fritz Walsers in Anlehnung an den Fall Wolfinger behandelt werde. Im nächsten offenen Landtag soll das Rechnungsergebnis bekanntgegeben werden und der Landtag kann dann hiezu Stellung nehmen. [5]

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[1] LI LA LTP 1936/002.
[2] Der Landtag hatte am 17.9.1930 eine jährliche Pension von 3000 Fr. für Oberingenieur Gabriel Hiener bewilligt (LI LA LTP 1930/166, vgl. auch LI LA LTP 1926/151).
[3] Der Landtag hatte am 7.7.1930 das Pensionsgesuch von Landeskassenverwalter Marzellin Keller einstimmig angenommen (LI LA LTP 1930/114).  
[4] Der Landtag hatte Postmeister Emil Wolfinger bis zur endgültigen Regelung des Pensionswesens mit einem provisorischen Ruhegehalt von 3000 Franken pensioniert (LI LA LTP 1933/036).   
[5] Siehe Punkt 3 des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung vom 15.4.1936 (LI LA LTP 1936/046).