Der Landtag debattiert über den Nachlass der Zollgebühren, Grundbuchstaxen und Gründungsgebühren bei der Textil AG in Eschen


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Franz Xaver Hoop undBernhard Risch sowie Kanzlist Anton Seger [1]

19.2.1931

Reg.Chef [Josef Hoop]: Wir nehmen zuerst die Zollgebühren der seinerzeitigen Eschenwerke Aktiengesellschaft. Die Regierung hat bekanntlich gegenüber der Schweizerischen Zollverwaltung seinerzeit eine Bürgschaft für die eingeführten Maschinen der Eschenwerke AG übernommen. Es kam dann zum Zahlen. Wir haben dann Fr. 15'000.- bezahlt und es ist dieser Betrag einmal von Zollpauschale abgerechnet worden. Nun sind wir der Ansicht gewesen, wenn die Gemeinde Eschen nicht zahlen kann, soll man ihr in anderer Form helfen, aber nicht aus dem Titel der Bürgschaft. Eine wichtigere und delikatere Angelegenheit ist die Schenkung des Gründungsstempels der Textil AG Eschen. Nach dem schweizerischen Stempelsteuergesetz [2] müssen wir die Gründungsgebühr, in diesem Falle 1.8 %, d.s. 18'000 Franken, erheben, dürfen sie nicht einmal stunden. Wir dürfen die Gründungsgebühr per 18'000.- an und für sich gar nicht schenken, ohne mit der Schweiz in Konflikt zu kommen, weil wir ihre Gesetze umgehen. Darum haben wir gedacht, man sollte von einer Schenkung jetzt nicht reden, sondern die Textil AG soll die Gründungsgebühr per 18'000.- bezahlen. Wenn aber das Geschäft der Textil AG wirklich gut geht, sie dort in Eschen eine schöne Zahl von Arbeitern beschäftigt und alles in Ordnung ist, könnte man in zwei Jahren schauen, dass man ihr das ausgelegte Geld in irgend einer Art und Weise zukommen lässt.

Rat [Josef] Ospelt: Wir sollten da grösste Vorsicht walten lassen und über das heute nicht einmal reden.

Fr. [Friedrich] Walser: Wir sollten im öffentlichen Landtag kein Wort reden, sollten uns für die Zukunft nicht festlegen.

Präs. [Anton Frommelt]: In der Finanzkommission hat man geredet, man solle vom Zoll nichts nachlassen, aber die Grundbuchstaxen erlassen. Die Gründungsstempel sollten nicht erlassen werden, diese sollten bar bezahlt werden, aber wenn das Geschäft zwei Jahre lang floriert hat und ein ordentlicher Betrieb ist, dann sollte man dem Werke in irgend einer Art und Weise entgegenkommen, dass man den Leuten das eventuell heute schon sagen könnte.

Chef: Im öffentlichen Landtag darf nichts gesagt werden wegen Umgehung dieser Bestimmung.

[Josef] Marxer, Eschen: Wir sind in der Gemeinde Eschen vertraglich, moralisch verpflichtet, das Gesuch bezüglich Erlass der Stempelgebühren und Grundbuchstaxen zu unterstützen. Ich muss im Namen des Gde.Rates von Eschen heute den Standpunkt einnehmen, der sich daraus ergibt, damit man uns nicht einen Strick drehen kann.

Reg.Chef: Marxer soll das nur befürworten.

Präsident [Anton Frommelt]: Ob es klug ist, öffentlich von einem Nachlass der Grundbuchstaxen im Landtag zu reden. 

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[1] LI LA LTP 1931/011. Siehe auch das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 19. Februar 1931 (LI LA LTP 1931/017).
[2] Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 4. Oktober 1917 (Anlage I zum Zollanschlussvertrag vom 29. März 1923, LGBl. 1923 Nr. 24).