Der Entwurf für ein Arbeitslosenversicherungsgesetz wird vom Landtag vorberaten


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

7.7.1930

Zur Arbeitslosenversicherung

Präsident: In der Finanzkommission [2] ist man der Ansicht gewesen, die Sache nicht abzuweisen, weil die Sache sehr der Beratung bedarf und aktuell sei, aber in dieser Fassung könne man den Entwurf nicht vorlegen. Der Regierung sollte der Auftrag erteilt werden vom Landtage, weitere Unterlagen zu sammeln, Statistiken etz., damit man den Entwurf später behandeln kann, damit man niemals dem Landtag vorwerfen kann, er sei arbeiterfeindlich. Auf der anderen Seite kann man einer Landesausgabe von 80'000 Fr. nicht ohne weiteres zustimmen.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Wir müssen uns erkundigen, wieviel eigentlich in Betracht kommen, müssen das erheben auf irgendeine Art und Weise.

Präsidenten [Anton Frommelt und Josef Marxer]: Wir meinten, es solle auf dieser Basis heute vorangegangen werden, dass der Regierung, wie oben gesagt, Auftrag erteilt wird, ohne dass ein direkter Beschluss heute gefasst wird.

[Josef] Ospelt: Der Entwurf müsste umgearbeitet werden, so wie er vorliegt, kann er nicht zum Gesetze werden.

______________

[1] LI LA LTP 1930/110. Vgl. das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 7.7.1930 (LI LA LTP 1930/116).
[2] Siehe das Protokoll der Sitzung der Finanzkommission vom 28.6.1930 (LI LA LTP 1930/098).