Konferenzsitzung des Landtags vom 28. Dezember 1933


Anwendbarkeit der schweizerischen Lotteriegesetzgebung auf das Fürstentum Liechtenstein (Zollanschlussvertrag 1923)
Landtagspräsident Frommelt Anton stellt fest, dass Liechtenstein als schwächerer Vertragspartner und unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz nachgeben müsse. Die Regierung wird vom Landtag beauftragt, dem Schweizer Bundesrat mitzuteilen, dass die Frage nach der Anwendbarkeit eines schweizerischen Gesetzes für Liechtenstein rechtlich abgeklärt werden soll. Der Landtag beschliesst ferner mit Ausnahme der Abgeordneten Risch Ferdinand, Schaan, und Risch Bernhard, Vaduz, die Anwendbarkeit des schweizerischen Lotteriegesetzes für Liechtenstein mit 1. Januar 1934.

Entschädigung für die Hochwasserschäden vom Sommer 1933 (Kartoffelernte)
Der Antrag der Finanzkommission lautet, aus dem Jahreszins in Höhe von 1'500 Franken aus dem Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden einen Entschädigungsbeitrag zu leisten und die Ausfolgung den Gemeinden zu überbinden. Der Abgeordnete Näscher Wilhelm, Gamprin, verlangt die Berücksichtigung aller Schäden. Der Abgeordnete Risch Ferdinand, Schaan, beantragt, den Fonds zu liquidieren.

Änderung der Landesgrenze am Spiersgraben
Regierungschef Dr. Hoop Josef referiert über die Begradigung der Landesgrenze, die vom Landtag ohne weiteres angenommen wird, da dem Land kein Boden verloren geht.

Information der Regierung betr. Anwendbarkeit des schweizerischen Bundesratsbeschlusses vom 29. November 1933 über ausserordentliche Massnahmen auf dem Gebiete der eidgenössischen Stempelgesetzgebung (Erhöhung der Couponsteuer)
Regierungschef Dr. Hoop Josef erläutert, dass aufgrund des Zollvertrages die Erhöhung der Couponsteuer übernommen werden muss, was der Landtag zur Kenntnis nimmt.

Einbürgerungsgesuch Löwengard Margarethe, Gemeinde Schellenberg
Der Landtag beschliesst, beim Landesfürsten die Aufnahme der Löwengard Margarethe in den Landesbürgerverband zu beantragen. Der Abgeordnete Dr. Beck Wilhelm enthält sich als rechtsfreundlicher Vertreter der Gesuchstellerin der Stimme.

Anbau und Vertrieb neuer landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Der Abgeordnete Beck Wilhelm regt im Hinblick auf die schweizerischen Importe von Tabak, Flachs und Sojabohnen etc. die Anstellung eines Gärntners an. Der Landtag beschliesst, Ing. Schmidinger, Bregenz, zu einem Referat über die Erschliessung neuer landwirtschaftlicher Erzeugnisse einzuladen.

Übernahme eines allenfälligen Defizits der Landesausstellung von 1934
Landtagspräsident Frommelt Anton schlägt vor, seitens des Landes einen Höchstbetrag von 2'500 Franken an einem allfälligen Defizit zuzusichern. Im allgemeinen geht die Meinung der Abgeordneten dahin, dass der Zeitpunkt ungünstig für die Durchführung einer Landesausstellung sei. Nach der öffentlichen Landtagssitzung findet unter Beiziehung des engeren Ausschusses der Landesausstellung eine weitere Konferenzsitzung statt. Der Landtag verschiebt die Beschlussfassung auf eine im Januar 1934 anzuberaumende Sitzung.

Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 1934
Die Anregung des Abgeordneten Dr. Beck Wilhelm, Triesenberg, auf Abschaffung bzw. Herabsetzung der Taggelder für die Abgeordneten findet keine Unterstützung. Der Landtag spricht sich ausserdem mehrheitlich gegen den Abbau des Nachtwächters und von Polizisten aus und budgetiert für die Edition liechtensteinischer Urkunden einen Beitrag von 750 Franken.

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