Öffentliche Landtagssitzung vom 29. Dezember 1933


Neudruck der Heimatscheine mit geändertem Text
Einer Anregung aus dem Landtag folgend wird die Gültigkeit der Heimatscheine auf 10 Jahre befristet. Ferner berechtigt der Heimatschein nur dann zur Eheschliessung, wenn der Ehekonsens der fürstlichen Regierung vorliegt. Der Landtag nimmt die neue Textierung zur Kenntnis.

Entschädigung für die Hochwasserschäden vom Sommer 1933
Der Landtag beschliesst auf Antrag der Finanzkommission die angemeldeten Hochwasserschäden im Unterland sowie in der Gemeinde Balzers aus den Zinsen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden zu entschädigen. In Zukunft sollen jedoch auch andere Elementarschäden mit besagten Mitteln entschädigt werden.

Ansuchen der Gemeinde Vaduz um ein zinsfreies Darlehen zum Ankauf eines Röntgenapparates für das Spital Vaduz
Nach Auskunft von Landtagspräsident Frommelt Anton ist das Ansuchen hinfällig, da die Fürstin- Elsa-Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt.

Information betr. Landesvermessung
Landtagspräsident Frommelt Anton gibt bekannt, dass aufgrund der eminenten Kürzung der Landeseinnahmen die Landesvermessungsarbeiten durch Ing. Wahlen, Bern, zurückgestellt werden müssen.

Subventionsgesuch für die Erstellung einer elektrischen Leitung nach Meierhof und Maschlina
Die Einwohner von Meierhof und Maschlina haben um einen Landesbeitrag ersucht. Es liegen ungedeckte Kosten von 2'037 Franken vor. Auf Antrag des Abgeordneten Risch Ferdinand, Schaan, genehmigt der Landtag eine Subvention von 800 Franken. Der Antrag der Finanzkommission findet keine Mehrheit.

Grundbücherliche Eintragung des Vorkaufsrechtes des Landes für die Liegenschaft auf Gutenberg
Der Landtag beschliesst einstimmig, im Hinblick auf einen Verkauf der Liegenschaft an die jetzigen Pächter, die Schwestern vom Kostbaren Blut, das Vorkaufsrecht des Landes grundbücherlich eintragen zu lassen.

Regulierung der Landesgrenze beim Spiersgraben
Der Landtag genehmigt einstimmig die neue Grenzziehung in der Mitte des Gerinnes.

Anwendbarkeit des schweizerischen Bundesratsbeschlusses vom 29. November 1933 über ausserordentliche Massnahmen auf dem Gebiete der eidgenössischen Stempelgesetzgebung (Erhöhung der Couponsteuer)
Aufgrund von Art. 4 und 10 des Zollanschlussvertrages von 1923 beschliesst der Landtag einstimmmig die Übernahme der Gesetzesabänderungen betr. Couponsteuer.

Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 1934
Die Regierungsvorlage wird vom Landtag in drei Lesungen behandelt und sodann unter der Bedingung genehmigt, dass die Frage einer allgemeinen Krisensteuer geprüft werden soll. Es findet hierauf eine vierte Lesung statt! Der Antrag des Abgeordneten Batliner Emil, Mauren, auf Streichung der jährlichen Alpbegehung durch die Landesalpenkommission wird mit 9 Stimmen verworfen. Der Antrag des Abgeordneten Frick Georg, Schaan, auf Abbau der Gehälter der Landesangestellten und Beamten führt zu einer längeren Debatte, findet jedoch keine Unterstützung. Regierungschef Dr. Hoop Josef referiert ferner eingehend über die Abfertigungs- bzw. Pensionsansprüche des ehemaligen Gesandtschaftsträgers Dr. Beck Emil, Bern.

Ansprache von Landtagspräsident Frommelt Anton
Der Landtagspräsident dankt dem Landtag und der Regierung für ihre Arbeit und übermittelt dem Fürstenpaar die Glückwünsche des Landtages.

Schliessung des Landtags
Regierungschef Dr. Hoop Josef erklärt den Landtag im Auftrag Seiner Durchlaucht des Landesfürsten für geschlossen.

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