Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 31. Januar 1938


Einbürgerungsgesuche:
- Flörsheim Rudolf Leonhard Adolf in Gamprin
- Strauss Karl Hans in Schellenberg
- Tschudnowska August in Triesen
- Dr. Goldschmidt Theodor in Ruggell
- Altmann Gustav Michael in Ruggell
- Dr. Oppenheimer Franz in Vaduz
- Gottschalk O. in Triesen
Den Gesuchen der Bürgerrechtswerber stimmt der Landtag mehrheitlich zu und befürwortet die Weiterleitung an den Landesfürsten.

Neue Normen für die Einbürgerungen:
- In der Regel sollen nur ältere Leute über 50 Jahre eingebürgert werden.
- Wenn Eltern mit minderjährigen Söhnen sind, sollen die Söhne als eigener Einbürgerungsfall behandelt werden und ebenfalls mindestens Fr. 25,000.- an die Gemeinde bezahlen.
- Für Mädchen soll ein Zuschlag von 50% für die Gemeinde d.i. Fr. 12,500.- gemacht werden.
- Die Einbürgerungssteuer ist in allen Fällen mit mindestens Fr. 1000.- anzusetzen. Hiervon fallen der Gemeinde Fr. 600.- und dem Lande Fr. 400.- zu.
- Jeder einzelne Einbürgerungsfall ist, bevor er in die betreffende Gemeinde geleitet wird, von der Regierung zu überprüfen.

Bekämpfung der Bang'schen Krankheit
Der Landtag genehmigt das Gesetz.

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