Öffentliche Landtagssitzung vom 27. Mai 1938


Erhöhung der Knechtprämien
Der Landtag beschliesst einstimmig, die staatliche Subvention für die Wintermonate neu auf Fr. 10.- pro Monat und für die Sommermonate neu auf Fr. 15.- festzulegen.

Gehaltserhöhung für die Bauernberatungsstelle
Zur Gehaltserhöhung für den Bauernberater Beck Franz wird der Regierung ein Beitrag von Fr. 400.- zur Verfügung gestellt.

Landesbeitrag an die Mehrkosten der Alpviehsömmerung auf Vorarlberger Alpen
Auf Antrag der Finkanzkommission beschliesst der Landtag grundsätzlich, aufgrund einer Normaltaxe eine Beihilfe an die Mehrkosten bei Alplöhnen und Weidegeldern zu leisten. Die Höhe der Subvention wird in einer nächsten Sitzung beschlossen.

Errichtung eines Landessportamtes
Dieser Punkt der Tagesordnung wird zurückgezogen.

Förderung der Pfadfinderbewegung
Der Antrag der Konferenzsitzung, es sei pro Knabe ein Beitrag von SFr. 20.-- aus Landesmitteln beizustellen, wird bei Stimmenthaltung der Abg. Basil Vogt und Dr. Schädler Otto einstimmig angenommen.

Landesbeitrag an die allgemeine liechtensteinische Krankenkasse
Auf Antrag der Finanzkommission beschliesst der Landtag einen Beitrag an die beiden Vereine von Fr. 5000.-.

Nachtragsgesetz zu den Vorschriften über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr
Die Garagenbesitzer stellen ein Gesuch, dass sie mit Handelsnummern auch bezahlte Fahrten unternehmen dürfen. Die Gesetzvorlage auf Abänderung des Art. 27 des bestehenden Gesetzes wird nach den durchgeführten 3 Lesungen einstimmig angenommen.

Gesetz betr. die Registerhypothek
Das Gesetz wird mit einer Neuänderung einstimmig angenommen. Die Neuänderung besagt, dass die Eintragung einer Registerhypothek erst nach vorgängiger Rechtsbelehrung der Parteien durch den Grundbuchführer und nach erfolgter ausdrücklicher Bewilligung durch denselben erfolgen darf.

Zusatzerklärung zum Gesetz vom 9. Mai 1938 betr. die Abänderung des Art. 554 des Personen- und Gesellschaftsrechtes.
Die Ergänzung dieses Gesetzes im Sinne des Vorschlages wird einstimmig beschlossen.

Bundesratbeschlüsse über das Verbot des Tragens fremder Uniformen und über die Verlängerung des Fiskalnotrechtes für das Jahr 1938
Die Bundesbeschlüsse werden, nachdem sie auf Grund des Zollvertrages auch für Liechtenstein anwendbar, vom Landtag zur Kenntnis genommen.

Abänderung des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltungspflege.
Der Entwurf auf Abänderung des Landesverwaltungspflegegesetzes wird einstimmig angenommen.

Statuten der Ärzteschaft
Die Statuten werden gelesen und vom Landtag zur Kenntnis genommen.

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