Öffentliche Landtagssitzung vom 20. November 1941


Beitritt zur Internationalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels
Der Landtag beschliesst einstimmig mit Rücksicht auf die der hiesigen Viehhändlerschaft erwachsenen Vorteile den Beitritt zu dieser Übereinkunft.

Abänderung des Schulgesetzes
Der Landtag beschliesst einstimmig folgende Abänderung: Artikel 74 Absatz 2 des Schulgesetzes enthält folgenden Wortlaut: "Die Verpflichtung zum Besuche der Christenlehre besteht vom Austritt aus der Alltagsschule oder einer anderen Unterrichtsanstalt bis zum erreichten 17. Lebensjahr".

Abänderung des Gesetzes betreffend Einführung von Fischereikarten vom 3. Januar 1922
Der Landtag beschliesst bei einer Stimmenthalung folgende Gesetzesabänderung: "Niemand darf unter Vorbehalt des letzten Absatzes dieses Artikels ohne eine von der fürstlichen Regierung ausgestellte Fischereikarte (Fischereilegitimation) im Fürstentum die Fischerei ausüben".

Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes betreffend Namensänderung und Adoption
Der Landtag stimmt nach vorgenommener 2. und 3. Lesung der vorgelegten Gesetzesänderung einstimmig zu.

Bedürfnisklausel für das Friseurgewerbe
Der Landtag lehnt die Einführung einer Bedürfnisklausel ab.

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