Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 20. Nov. 1941


Mitteilung wegen Aufnahme einer 1.5 Millionenanleihe.

Sanierungsgesuch Franz Büchel aus Triesenberg
Über Antrag des Abgeordneten Bühler stimmt der Landtag der Auffassung zu, dass Büchel im Wege eines freiwilligen oder gerichtlichen Ausgleiches schauen soll, zum Ziele zu kommen, wobei auch das Land bereit wäre, einen Beitrag zu bezahlen, wenn die Gemeinde ebenfalls etwas tut. Die Bestimmung der Höhe des Landesbeitrages soll der Regierung überlassen werden.

Vorschuss für Guntram Fehr, Masescha
Der Landtag bewilligt einen Beitrag von Fr. 800.- bei genügender Bürgschaftssicherstellung mit einer Rückzahlungsfrist bis 1. Mai 1942.

Subventionsgesuch der Vaduzer Alpgenossenschaft Malbun und Alpgenossenschaft Guschgfiel
Der Landtag beschliesst, dass die Wasserleitungsbauten im Vaduzer Malbun und auf Guschgfiel mit 20% der Arbeitslöhne subventioniert werden sollen. Der Beschluss bezüglich der Mistlager soll auftrecht erhalten bleiben und für die Instandstellung der Hütte soll keine Subvention ausgeschüttet werden.

Beitritt Liechtensteins zur internationalen Übereinkunft betreffend Viehandelpatent.

Abänderung des Schulgesetzes betr. Autstritt aus der Christenlehre.

Abänderung des Gesetzes betr. Fischereikarten
Die erste Lesung der abgeänderten Gesetzesvorlage wird in der Konferenz durchgeführt.

Interpretation des Steuergesetzes wegen Besteuerung der Imkereiprodukte
Der Landtag beschliesst nach einlässlicher Diskussion die Verschiebung der Beschlussfassung, wobei die Steuerverwaltung eingeladen werden soll, eine Novellierung des Steuergesetzes vorzuschlagen unter Berücksichtigung ähnlicher bereits aufgetretener Fälle in der Handhabung und Auslegung des bestehenden Steuergesetzes. Der Beschluss auf Verschiebung erfolgt mit 12 Stimmen.

Einführung einer Kriegszuschlagssteuer
Der Landtag setzt diesen Punkt auf Antrag von Dr. Schädler von der Tagesordnung ab.

Wahl des Staatsgerichtshofes
Über Antrag der Fraktion der Vaterländischen Union wird die Verschiebung dieses Punktes beschlossen.

Abänderung des PGR betreffend Namensänderung und Adoption.

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