Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 2. März 1942


Landwirtschaftliche Hilfskräfte
Der Landtag beschliesst, dass alle Jugendlichen des Jahrganges 1925 und alle Jugendlichen der Jahrgänge 1923 und 1924, soweit sie sich letztes Jahr von der Pflicht entzogen haben, zum landwirtschaftlichen Hilfsdienst eingezogen werden.

Verordnung zum Gesetz betr. Versicherungspflicht der Fabriksinhaber für ihr Hilfspersonal
Die Abänderung von Artikel 3 Absatz 2 wird einstimmig angenommen und die einschlägige Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Eingabe der Vorsteher des Unterlandes zwecks Wiedererwägung der Bestellung der neuen Gemeindekassiere
Die Eingabe wird mehrheitlich abgewiesen.

Einbürgerungsgesuch Freeman
Grundsätzlich erklärt sich der Landtag mehrheitlich einverstanden, auf die Einbürgerung einzugehen unter Voraussetzung der Leistung der vollen Taxe.

Einbürgerungsgesuch Schuler
Der Fall ist grundsätzlich aus Konsequenzgründen nicht zu befürworten. Ein definitiver Beschluss wird aber nicht gefasst.

Subventionsgesuch der Alpgenossenschaft Gapfahl
Das Gesuch wird abgelehnt in Angleichung an die Behandlung des Gesuches der Genossenschaft Malbun.

Gesuch des Josef Gassner aus Triesenberg 212 wegen Gesetzesschaffung zur Wiederaufnahme seines Prozesses
Der Landtag beschliesst, dass Gesuche des Josef Gassner in bezüglicher Sache dem Landtag überhaupt nicht mehr vorzulegen seien.

Gesuch der Ziegenzuchtgenossenschaft Triesen um einen Vorschuss von Fr. 2000-2500.- zur Anschaffung von Bündner Gebirgsziegen zur Blutauffrischung
Der Landtag beschliesst, der Ziegenzuchtgenossenschaft vorzuschlagen, mit entsprechender Bürgschaftsstellung ihr Darlehen bei der Sparkasse aufzunehmen.

Abänderung des Art. 2 des Arbeiterschutzgesetzes
Das Gesetz wird einstimmig angenommen.

Grünthal, Freigabe der Barkaution aus seiner Einbürgerung
Der Landtag lehnt mehrheitlich das Gesuch ab.

Gesuch des Kirchenrates Triesen um Subvention zur Kirchenrenovation
Der Landtag beschliesst, dass entweder eine eventuell nächsthin erfolgende Einbürgerung der Gemeinde Triesen zugewiesen wird mit der Verpflichtung, aus der Einbürgerungstaxe zur Kirchenrenovation das Notwendige zur Verfügung zu stellen oder eine Landessubvention von Fr. 5000.-.

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