Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 27. Juni 1944


Besoldungsordnung der Beamten, Angestellten und Lehrer
Der Antrag des Abgeordneten Kindle, die 5. Besoldungsklasse von der 13. sankt-gallischen in die 12. sankt-gallische Besoldungsklasse einzureihen, was eine Besserstellung von Fr. 300.- bedeutet, wird bei Stimmenthaltung des Abgeordneten Sele angenommen. Der Landtag beschliesst, dass Negele Gabriel in die 5. Gehaltsklasse und Beck Alois in die 6. Gehaltsklasse vorrücken und in der 5. Besoldungsklasse die Gehälter von Fr. 4500-6390.- festgelegt werden. Das Gesetz wird dann in der Abstimmung mit den erfolgten Abänderungen angenommen.

Versicherungsgesetz
Der Landtag beschlisst einstimmig, den heutigen status quo des Versicherungsgesetzes bis zur Neuregelung beizubehalten.

Abschaffung des Doppelverdienertums
Der Landtag beschliesst einstimmig in Abänderung des Landtagsbeschlusses vom 17. März 1944, dass der Beamte, der bis 1. Juli 1944 seine Nebenbeschäftigung aufgibt, den neuen Gehalt rückwirkend vom 1. Jänner 1944 bekommt. Wer den Nebenberuf später aufgibt, kommt vom Zeitpunkt der Aufgabe der Nebenbeschäftigung in den Genuss des höheren Gehaltes. Bis zum 31. Dezember 1944 muss aber jede Nebenbeschäftigung endgültig aufgegeben werden.

Gehaltszulage Dr. Nipp und Prof. Schädler Gustav
Der Landtag beschliesst einstimmig, diesen beiden Lehrern an der Landesschule in Vaduz eine spezielle Studienzulage anrechenbar für den Gehalt zu verabfolgen.

Verfall des Holzbezuges der Lehrer von den Gemeinden
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass mit der Regelung dieses Gesetzes auch die Gemeinde nicht mehr den Lehrern das üblich Holz zu liefern hat, sondern die Gemeinden verpflichtet wird, das Betreffnis hierfür der Landeskasse abzuführen.

Bestehende Vertragsbeamtenverhältnisse
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass das Verhältnis vertraglich angestellter Beamter und Angestellten durch das neue Gesetz nicht berührt wird.

Auszahlung der Aufbesserungen
Nach längerer Diskussion beschliesst der Landtag, dass die Lehrbetreffnisse nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Einzahlung der Vorrückung der ersten drei Monate den Beamten ausbezahlt werden sollen.

Gehälter der Regierungsmitglieder und des Landrichters
Die von den Experten vorgesehenen Gehalte werden vom Landtag einstimmig gebilligt.

Teuerungszulagen
Der Landtag beschliesst mehrheitlich, dass 90% von den neuen Gehaltsansätzen als Berechnungsgrundlage für die Teuerungszulage, das ist 90% der sankt-gallischen Teuerungszulage, angerechnet werden.

Höchstgrenze für Kinderzulagen der Beamten
Die Höchstgrenze wird mit dem vollendeten 16. Altersjahr festgelegt.

Bericht der Geschäftsprüfungskommission für 1943.

Subventionsgesuch der Gemeinde Triesen für Arbeiten auf dem Damm
Der Landtag beschliesst mehrheitlich eine Subvention von 30% an die Arbeitslöhne.

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