Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 29. Dez. 1945


Taggeldangelegenheit
Fr. 10'000.- werden als Budget ausgewiesen und die Regierung wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, in welcher die Bezüge der Landtagsabgeordneten und der vom Landtag eingesetzten verschiedenen Kommissionen festgelegt werden.

Landesvoranschlagsberatungen
Soziale Fürsorge: Der Landtagspräsident stellt den Antrag, dass man den Betrag für das Alter aussetzt, was die Beamtenversicherung ausmacht d.h. Fr. 20'000.-. Sollte diese Summe für die laufende Unterstützung nicht voll aufgebraucht werden, so soll der Differenzbetrag dem Altersfürsorgefonds zugewiesen werden. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Gehalt des Landtagspräsidenten: Der Landtag beschliesst einstimmig, dass der Landtagspräsident pro Monat Fr. 100.- bezieht.
Steuersätze: Die Steuersätze in Artikel 4 werden nun in allgemeiner Übereinstimmung wie folgt festgelegt: 1,2% vom Vermögen, 1,6% vom Erwerb. Die Gemeinden sind berechtigt, zu den vorstehenden Steuersätzen zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse Zuschläge bis zu 200% zu erheben.

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