Nichtöffentl. Landtagssitzung vom 27. Februar 1946


Regierungschef Frick referiert über verschiedene Massnahmen der schweizerischen Verrechnungsstelle in Zürich betreffend der ausländischen Guthaben in Liechtenstein.
Der Landtag fasst folgenden Beschluss: Regierungschef Frick und Landtagsvizepräsident Dr. Ritter sollen zu den zuständigen Stellen nach Bern reisen und dort in einer mündlichen Besprechung diese Angelegenheit bereinigen. Dabei sollen folgende drei Punkte wenn möglich durchgesetzt werden:
1. Bei Deblockierung der schweizerischen Guthaben in Amerika sollen auch die liechtensteinischen Guthaben für Liechtenstein freigegeben werden.
2. In allen Belangen, Gleichbehandlung für liechtensteinisch-deutsche Doppelbürger mit den schweizerisch-deutschen Doppelbürgern.
3. Bei eventuellen Vermögensbeschlagnahmungen sollen die in Liechtenstein beschlagnahmten Vermögen für Liechtenstein verwendbar sein, wie diejenigen in der Schweiz für die Schweiz.

Landjahrpflicht
Die Beschlussfassung wird auf die nächste Landtagssitzung verschoben.

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