Öffentliche Landtagssitzung vom 3. November 1948


Gesuch der Alpgenossenschaft Mattla um Subventionierung der Wiederherstellung des durch Rüfegang zerstörten Alpweges auf Mattla
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass eine Subvention von 70% gewährt wird.

Gesuch der Sennereigenossenschaft Balzers um Subvention für die Errichtung einer neuen Genossenschaftssennerei sowie um Stellungnahme zur Auslösung des alten Sennereigebäudes
Der Landtag beschliesst einstimmig, dass das Land drei Fünftel der Auslösungssumme bis zum Betrag von Fr. 6000.- zahlt. Der Landtag beschliesst einstimmig, dass für den Sennereineubau eine Subvention von 15% an die Gesamtkosten gewährt wird.

Antrag des Liechtensteinischen Forstamtes auf Abhaltung eines Holzerkurses und Gewährung eines Landesbeitrages von Fr. 1'500.- an die bezüglichen Kosten.
Der Landtag beschliesst mehrheitlich, dass an die Kosten eines Holzerkurses Fr. 1'500.- von Seiten des Landes beigetragen wird.

Gesuch der inländischen Weinproduzenten um Herabsetzung der Alkoholsteuer für Inlandweine
Der Landtag beschliesst mehrheitlich, die Steuer pro Liter von Fr. 0.40 auf Fr. 0.20 unter der Bedingung zu reduzieren, dass der Verkaufspreis pro Liter und 7 dl Flasche Fr. 6.- nicht übersteigt.

Gesuch des Pfarramtes und der Gemeindevorstehung Triesenberg um Subvention für die Renovation der Maseschakapelle
Das Pfarramt Triesenberg wird eingeladen, den Baufonds sowie den ungedeckten Betrag für die 1. Bauetappe bekanntzugeben.

Kenntnisgabe der Generaldirektion der PTT Bern von der Kostenerhöhung der Automatisierung des Telefonwesens.

Neue Strasse Eschen - Mauren - Schellenberg
Der Landtag beschliesst für die neue Strasse nach Schellenberg das Trace Güdingen - Unterberg - Oberberg- Bitsche - Mittelschellenberg mit Zufahrtsstrassen von Eschen durchs Tal nach Güdingen und von Mauren über Lutzfeld nach Güdingen unter der Voraussetzung zur Ausführung zu bringen, dass die beteiligten Gemeinden Eschen, Mauren und Schellenberg alte Landstrassenstrecken im Gesamtausmass der zu bauenden neuen Strasse zu Lasten der Gemeinden übernehmen. Der Kostenbetrag für oben projektierte Strasse, die in fünf Jahresetappen gebaut werden soll, wird mit ca. Fr. 630'000.-veranschlagt und der hierfür erforderliche Kredit bewilligt. Dieser Beschluss wird als nicht dringlich erklärt.

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