Konferenzsitzung des Landtags vom 9. November 1933


Bestellung eines Landesphysikus
Landesphysikus Dr. Batliner Felix ist am 1. Juni 1933 verstorben. Regierungschef Dr. Hoop Josef verweist daruf, dass im Land kein Arzt lebt, der die Physikatsprüfung abgeschlossen hat. Der Landtag beauftragt die Regierung einstimmig, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge hinsichtlich der Bestellung eines Sanitätskollegiums, einzelner Amtsärzte oder eines Landesphysikus zu machen.

Projektierung des Vaduzer Postgebäudes
Architekt Röckle Franz hat ohne Auftrag ein Projekt ausgearbeitet und dem Land angetragen. Der Landtag beauftragt die Regierung, mit Röckle die Frage des Honorars abzuklären und dem Landtag Bericht zu erstatten.

Besoldung des Regierungschef-Stellvertreters
Auf Vorschlag von Regierungschef Dr. Hoop Josef genehmigt der Landtag mit Ausnahme der Abgeordneten Dr. Beck Wilhelm, Triesenberg, und Vogt Basil, Balzers, eine jährliche Besoldung von 5'000 Franken.

Anwendbarkeit der schweizerischen Lotteriegesetzgebung (Zollanschlussvertrag)
Regierungschef Dr. Hoop Josef teilt mit, dass der Schweizer Bundesrat auf der Anwendbarkeit der schweizerischen Lotteriegesetzgebung für Liechtenstein beharrt. Der Landtag spricht sich mehrheitlich gegen die Anrufung des Schiedsgerichts nach dem Zollanschlussvertrag aus und beschliesst, die Verhandlungen mit der Schweiz fortzuführen. Nach Ansicht von Landtagspräsident Frommelt Anton sollte eine möglichst lange Übergangsfrist erreicht werden.

Ersatzwahl in den Landesschulrat
Der Abgeordnete Hoop Franz Xaver, Ruggell, wird vorgeschlagen.

Wahl des Verwaltungsrates der Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Der Landtag ist mehrheitlich der Auffassung, den amtierenden Verwaltungsrat zu bestätigen. Anstelle des verstorbenen Ersatzmitgliedes Negele Benedikt werden vom Abgeordneten Dr. Beck Wilhelm, Triesenberg, Gassner Josef, Schädler Alois und Beck Max vorgeschlagen.

Gesetz über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts
Art. 12 des Gesetzesentwurfes wird auf Antrag von  Landtagspräsident Frommelt Anton dahingehend  abgeändert, dass jedes Einbürgerungsgesuch von  der Regierung dem Landtag vorzulegen ist. Ferner  wird auf Antrag des Abgeordneten Elkuch Philipp,  Schellenberg, die Möglichkeit der erleichterten  Wiedereinbürgerung vorgesehen (Art. 15). Wegen  vorgerückter Zeit wird die weitere Behandlung auf  die nächste Sitzung verschoben.

Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 29. und 30. Mai 1933
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.

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