Konferenzsitzung des Landtags vom 19. November 1935


Landeshaftung für Anleihen der Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein
Nicht genannte Interessenten wollen der Sparkasse gegen die Einräumung einer Goldkausel und die ausdrückliche Haftungserklärung des Landes bis zu 1 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Der Landtag gibt unter der Bedingung, dass der Zinssatz nicht über 2,5 % liegen darf und die Laufdauer der Anleihe 5 Jahre betragen muss, die gewünschte Haftungserklärung ab.

Einbürgerungsgesuch des Chuwen Karl und seiner Ehefrau, Triesen
Neben der Entrichtung diverser Gebühren gewährt der Genannte der Gemeinde Triesen ein Darlehen zum Bau des Pfarrhauses. Der Landtag beschliesst einstimmig, beim Landesfürsten die Aufnahme der Gesuchsteller in den Landesbürgerverband zu beantragen.

Gesuch der Büchel Aloisia, Balzers, um eine Witwenpension
Der Landtag bewilligt eine Witwenpension in Höhe von einem Drittel des vom verstorbenen Ehegatten zuletzt bezogenen anrechenbaren Gehaltes, das sind 966 Franken jährlich. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im öffentlichen Landtag.

Gesetz betr. das Lehrlingswesen
Der Gesetzesentwurf wird in Anwesenheit des Sekretärs der Lehrlingskommission verlesen. Der Landtag beschliesst die Frage der zulässigen Zahl von Lehrlingen in einem Betrieb, der Anrechnung arbeitsfreier Zeiten auf die Lehrzeit und des Lehrlingswesens im Baugewerbe der am folgenden Tag stattfindenen Sitzung der Lehrlingskommission anheimzustellen.

Gesetz betr. die Errichtung einer Gewerbegenossenschaft
Der Landtag ist nach eingehender Prüfung des Für und Wider der Auffassung, dass die Errichtung einer Gewerbegenossenschaft einen Fortschritt bedeuten würde und stimmt dem  Gesetzesentwurf zu. Die endgültige Beschlussfassung bleibt dem öffentlichen Landtag vorbehalten.

Viehprämien für inländisches Schlachtvieh
Der Landtag bewilligt die Ausrichtung diesbezüglicher Prämien an die Bauern. Von der Ausrichtung einer Prämie an Metzger oder im Rahmen von Bauernschlachtungen wird abgesehen.

Subventionsgesuch der Gemeinde Triesen für den Bau der Kleinkinderschule und des Pfarrhauses
Der Landtag beschliesst für Arbeiten, die nach dem 12. Oktober 1935 begonnen wurden, eine 30%ige Subventionierung der Arbeitslöhne. Die endgültige Beschlussfassung bleibt dem öffentlichen Landtag vorbehalten.

Tierschutzgesetz und Schlachtgesetz
Die Gesetzesentwürfe finden die volle Billigung des Landtags. Darüberhinaus soll noch die Bestimmung in das Schlachtgesetz aufgenommen werden, dass jeder Metzger einen Schussapparat zur Tötung von Grossvieh und Schweinen haben muss. Die Beschlussfassung bleibt dem öffentlichen Landtag vorbehalten.

Ersatzwahl in die Landessteuerkommission für Nutt Johann, Balzers
Die Wahl wird auf die Tagesordnung der öffentlichen Landtagssitzung gesetzt.

Subventionsgesuch des Kapellenbaukomitees Nendeln
Die Erledigung dieses Gesuches soll sich nach dem Landtagsbeschluss bezüglich der Subventionierung des Triesner Pfarrhauses und der Kleinkinderschule richten. Die Beschlussfassung bleibt dem öffentlichen Landtag vorbehalten.

Protokoll der Konferenzsitzung vom 11. Oktober 1935
Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.

______________