Die Anhänger der Fortschrittlichen Bürgerpartei begrüssen in Eschen die etwaige Ernennung von Josef Peer zum liechtensteinischen Landesverweser und geloben dem Fürsten Treue


Maschinenschriftliche Erklärung der Fortschrittlichen Bürgerpartei zuhanden von Fürst Johann II.,  nicht gez. [1]

25.4.1920, Eschen

Resolution!

Wir am 25. April 1920 in Eschen versammelten über 500 stimmberechtigten Bürger begrüssen die fürstliche Ernennung des Herrn Dr. [Josef] Peer zum Landesverweser von Liechtenstein für den Fall, als der jetzige Landesverweser Durchlaucht Prinz Karl [von Liechtenstein] nicht mehr auf seinem Posten zu verbleiben gedenkt.

Wir verharren auf dem Standpunkte, dass das Recht des Fürsten, einen Landesverweser zu ernennen, [2] der das Vertrauen der Volksmehrheit hat, nicht geschmälert werden soll.

Wir verurteilen auf das Entschiedenste jedes Vorgehen [3] gegen den Bestand des Landes als konstitutionelle Monarchie und geloben als freie Bürger unserem Fürsten unentwegte Treue.

Hoch Fürst und Vaterland! [4]

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[1] LI LA V 003/1190 (Aktenzeichen 353/1). Es handelte sich um eine von Obmann Franz Verling geleitete Gegenaktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei zu den Versammlungen der Christlich-sozialen Volkspartei, insbesondere zur Triesner Protestresolution vom 18.4.1920 gegen die etwaige Bestellung des österreichischen Juristen Josef Peer zum liechtensteinischen Landesverweser (vgl. LI LA SF 01/1920/072). Vgl. die ausführliche Berichterstattung in: L.Vo., Nr. 34, 28.4.1920, S. 1 ("Die grosse Volkskundgebung im Unterland"). Ferner O.N., Nr. 34, 28.4.1920, S. 1-2 ("Unterländer Versammlung"). Franz Verling benachrichtigte Fürst Johann II. mit einem Telegramm über diese Versammlung (vgl. das Schreiben des Gesandten Prinz Eduard von Liechtenstein an Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein vom 27.4.1920 (LI LA SF 01/1920/074, Aktenzeichen 296/4)).
[2] Nach § 27 der liechtensteinischen Verfassung vom 26.9.1862 wurde die in der Hand des Fürsten liegende Regierungsgewalt durch verantwortliche Staatsdiener ausgeübt, welche der Fürst zu ernennen hatte.
[3] Neben der erwähnten Protestresolution der Volkspartei vgl. deren Entschliessung in der Peerfrage vom 25.4.1920 (LI LA SF 01/1920/072); vgl. ferner das Telegramm von Parteiobmann Anton Walser-Kirchthaler an Fürst Johann II. vom 26.4.1920 (LI LA V 003/1190 (Aktenzeichen 353/2)), in welchem feierlich gegen die Besetzung der Regierung durch Ausländer protestiert wurde.
[4] Während die Eingaben der Volkspartei von Fürst Johann II. als verfassungswidrig zurückgewiesen wurden (Schreiben des Gesandten Prinz Eduard an Landesverweser Prinz Karl vom 27.4.1920 (LI LA SF 01/1920/074, Aktenzeichen 296/4)), wurde den Mitgliedern der Bürgerpartei der "aufrichtige Dank für die in den jetzigen Zeiten doppelt erfreuliche Kundgebung" ausgesprochen (Konzeptschreiben der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien an Bürgerparteiobmann Franz Verling vom 30.4.1920 (LI LA V 003/1190, Aktenzeichen 353/1).