Josef Peer erstattet Vorschläge zur politischen und verfassungsrechtlichen Krisenbewältigung


Schreiben von Josef Peer an den liechtensteinischen Gesandten Prinz Eduard [1]

10.6.1920, Wien

Promemoria für Seine Durchlaucht den Herrn Prinzen Eduard

Euerer Durchlaucht!

beehre ich mich nachfolgend meine Ansichten über die in Liechtenstein derzeit herrschenden Zustände, über deren Ursachen und die zu ihrer Besserung zweckmässig anzuwendenden Mittel ergebenst zu unterbreiten:

I. Die derzeitigen Zustände im Lande sind Euerer Durchlaucht zur Genüge bekannt. Ich glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich meine Meinung über dieselben dahin zusammenfasse, dass sie denkbarst unerfreulich sind.

Die Bevölkerung des Landes ist in zwei sich heftig bekämpfende Parteien [2] gespalten. Die Regierung, der es an Autorität und an Machtmitteln fehlt, ihren Willen zur Geltung zu bringen, scheint sich selbst nicht im klaren darüber zu sein, ob die Regierungsfreundliche Bürgerpartei noch die Mehrheit im Lande hat. Die Opposition erklärt, dass sie für eine Mitarbeit nur dann zu haben sei, wenn ihren Wünschen nach einer Umgestaltung der Regierungsbehörde Rechnung getragen werde. Ob ein Eingehen auf die bisher in dieser Richtung bekannt gewordenen Wünsche der Opposition den heute mehr als je notwendigen geregelten Gang der Verwaltung zu verbürgen vermag, erscheint mir als sehr fraglich. Sicher aber glaube ich annehmen zu dürfen, dass ein solches Eingehen von der Regierungspartei als eine Art Kapitulation von der Volkspartei angesehen werden dürfte und dass dies einen Zerfall der ersteren nach sich ziehen würde.

Lässt man die Dinge den Gang, den sie in letzter Zeit genommen haben, weitergehen, so treiben die Zustände im Fürstentum einer Art von Anarchie zu.

In wirtschaftlicher Beziehung hat sich infolge des unter Passivität der Regierung faktisch vollzogenen Übergangs des ganzen Geschäfts- und Wirtschaftslebens zur Frankenwährung eine gänzlich unhaltbare Lage herausgebildet.

Die Landesvertretung fasst in einem fort Beschlüsse, deren Durchführung ganz beträchtliche Mittel erheischt, ohne dass sie sich um die Beschaffung dieser Mittel weiter bekümmert, als dass sie sich darauf verlässt, Seine Durchlaucht [Johann II.], der regierende Fürst, werde dieselben schon beistellen. 

Das Vorgehen und Verhalten der Regierung scheint mir die unbedingt notwendige Einheitlichkeit und Planmässigkeit vermissen zu lassen. Die nachteiligen Wirkungen der Entfernung zwischen Wien und Vaduz und die durch die postalischen Verhältnisse erschwerte rechtzeitige Verständigung zwischen den hiesigen Stellen und der Regierung in Vaduz werden durch den Mangel einer einheitlichen Regelung und Abwicklung des Verkehrs mit den Wiener Stellen noch verstärkt. Es kommt vor, dass man sich hier vor vollendete Tatsachen gestellt sieht, die einen Strich durch jede hier aufgestellte Rechnung machen. Diese Zustände erheischen dringendst eine baldige und gründliche Abhilfe.

II. Die für das Einsetzen der richtigen Therapie notwendige Diagnose ist durch die Klarlegung des Krankheitsbildes allein nicht vollständig gestellt; dazu gehört auch noch die Erforschung der Krankheitsursachen. 

Der sich in Liechtenstein bemerkbar machende Zersetzungsprozess reicht in seinen Anfängen und Ursachen zeitlich ziemlich weit zurück. Das Grundübel liegt und lag darin, dass seit Jahrzehnten an die Spitze der Regierung in Vaduz Männer berufen wurden, die die Bevölkerung des Landes weder von Anfang kannten, noch später je richtig kennen gelernt haben, sodass sich nie das für ein Gedeihen jeder öffentlichen Verwaltung unbedingt notwendige gegenseitige Verständnis und Vertrauen zwischen der Regierung und den Regierten herausbilden und festigen konnte.

Dass die in österreichischen Präsidialbureaus gelehrte und erlernte Regierungskunst den Alemannen gegenüber nicht verfängt, hat die Entwicklung der Dinge in Vorarlberg zur Genüge gezeigt. Am besten gings in Liechtenstein noch unter der Ära des Kabinettsrates von [Karl] von In der Maur [3], der ein zielbewusster, energischer Mann war und über ein beträchtliches Verwaltungstalent verfügte. Wenn er auch ohne allen Zweifel vom besten Willen beseelt war, so waren doch die Mittel, die er anwendete, um sich und der Regierung Respekt und Gehorsam zu verschaffen, nicht selten denkbarst verfehlt. Der Gehorsam, den er sich erzwang, wurde gar oft unter Zähneknirschen geleistet und seine Art, mit den Liechtensteiner-Alemannen umzugehen, zeitigte und häufte in den langen Jahren seiner Tätigkeit in Vaduz in weiten Kreisen der Bevölkerung ein solches Mass verbissenen Grolls, dass die Gegner seiner Regierung leichtes Spiel hatten, eine grosse Zahl offen und heimlich Unzufriedener zu einer Partei zusammen zu schweissen. Lange wäre es, wie die Ereignisse gegen Ende seiner Tätigkeit zeigten, auf diese Art nicht mehr weitergegangen.

Wie verfehlt die Art In der Maur’s, mit den Leuten umzuspringen, war und wie wenig ein bloss erzwungener Gehorsam wert ist, zeigte sich sofort unter seinem Nachfolger Baron [Leopold von] Imhof [4], der seinem Vorgänger nur darin glich, dass er den Volkscharakter der Liechtensteiner ebenfalls nicht kannte beziehungsweise nicht richtig einschätzte, dafür aber alle sonst vortrefflichen Eigenschaften In der Maur’s so ziemlich vermissen liess. Mussten auch alle die zahlreichen offenen und geheimen Gegner In der Maur’s diesem in widerwillig gezollter Anerkennung zubilligen, dass er wusste, was er tat, dass er ein äusserst fähiger Mann sei und dass seine Führung der Geschäfte von einem einheitlichen Plane beherrscht werde, so war das schlappe Gewährenlassen seines Nachfolgers alles eher, als geeignet, ihm wenigstens einen sachlichen Respekt zu sichern. Dazu kam dann noch der Krieg mit seinen schweren, auch auf Liechtenstein übergreifenden wirtschaftlichen Folgen und so war der Nährboden für Unzufriedenheit und Auflehnung, für jede Art politischer Treiberei aufs beste bestellt und der Zersetzungsprozess war so ziemlich das einzige, was unter Baron Imhof einen gedeihlichen Fortgang nahm. Ich hielt und halte ihn für einen persönlich durchaus anständigen Menschen und glaube von dem, was über sein Verhältnis zu der damals in Vorarlberg unter Oberstleutnant [Rudolf] Lucke etablierten Militärwirtschaft unseligen Andenkens und über angebliche Vorteile, welche er aus den freundschaftlichen Beziehungen zu dieser Clique gezogen haben soll, herumgesprochen wurde, auch nicht ein Wort. Immerhin aber liess sein diesbezügliches Verhalten an Klugheit erheblich zu wünschen übrig.

Es war ein entschieden guter Gedanke, nach dem Sturz Baron Imhof’s [5] auf den Posten des Landesverwesers ein Mitglied des fürstlichen Hauses in der Person des Prinzen Karl’s [6] zu berufen. Als Prinz aus dem regierenden Hause war er den Angriffen, der inzwischen schon recht zahlreich gewordenen und organisierten Regierungsgegner entrückt. Allerdings hatte seine Zugehörigkeit zum fürstlichen Hause auch wieder den Nachteil, dass sie ihn behinderte, mit dem erforderlichen Masse von Aktivität in das Getriebe der Parteien einzugreifen, um die auseinandergeratenen Teile wieder zu einigen und zusammen zu schweissen. Ich hatte schon vor mehreren Monaten Gelegenheit, im Gespräch mit durchaus verlässlich regierungstreuen Liechtensteinern zu hören, dass Seine Durchlaucht Prinz Karl ein feiner, vornehmer und guter Herr sei, dass aber das Land und seine Verwaltung in diesen Zeiten einen Mann nötig hätten, der ausser diesen so schätzbaren Qualitäten auch noch die weitere aufwiese, dass er im Lande Friede und Ordnung zu schaffen im Stande wäre.

Euer Durchlaucht sind mit der Entwicklung, welche die Dinge im Lande seit zwei Jahren genommen haben, viel zu genau vertraut, als dass ich es nötig fände, mich hier über diesen Punkt näher einzulassen; so viel aber glaube ich, sagen zu müssen, dass ich es für einen der schwersten Fehler halte, die begangen werden konnten, dass man die dem Volk in den gärenden Tagen von Ende 1918 versprochene Verfassungsrevision bis heute nicht durchgeführt und den nach den geschilderten Erfahrungen sicher nicht ganz unberechtigten Wunsch des Landes nach Gewährung eines gewissen Einflusses auf die Besetzung der leitenden Regierungsposten bis heute unerfüllt gelassen hat. Was man damals hätte leicht und mit Nutzen gewähren können, scheint man sich jetzt ohne erhebliche Gegenleistung abtrotzen lassen zu müssen und obendrein hat man zum eigenen Schaden der Opposition ihr Spiel sehr leicht gemacht.

III. Wer in Liechtenstein wieder normale, eine gedeihliche Entwicklung und die in hohem Masse wünschenswerte Stabilisierung und Vertiefung der monarchischen Idee sichernde Zustände herstellen will, muss das Übel an der Wurzel fassen, die Folgen der begangenen Fehler baldigst zu beseitigen und einen Rückfall in letztere zu verhindern trachten und an Stelle des passiven Gewährenlassens baldigst einen weit ausschauenden, einheitlich konzipierten Regierungsplan aufstellen, in den sich alle für die nächste und die fernere Zeit voraussehbaren und notwendigen Regierungsaktionen einheitlich einfügen und der für die Einfügung noch nicht vorauszusehender Aktionen einen ausreichenden Raum offen lässt.

Als dringendste und notwendigste Aufgabe erscheint mir die baldigste Herstellung des Friedens im Lande, sozwar, dass es, wenn man nicht schon sofort die bisherigen Gegner zu Freunden unter sich und zu Freunden der Regierung machen kann, wenigstens möglich sein wird, sie zu gemeinsamer Arbeit zusammenzuführen.

Eine gemeinsame sachliche Arbeit bringt die Menschen einander näher und gelingt es, die Opposition zur Mitarbeit heranzuziehen, so wird es ihr dadurch auch unmöglich gemacht, ohne Anteil an der Verantwortung ihr Spiel weiter zu treiben. Übrigens kann man bei der Kleinheit der Verhältnisse auch nicht wohl der Mitwirkung jener Potenzen entraten, die ihren Platz derzeit in den Reihen der Opposition haben.

Hand in Hand in einer, durch geschickte persönliche Verhandlungen einzuleitenden Anbahnung des Friedens ist die eheste Durchführung, der schon längst versprochenen Verfassungsrevision durch einen darauf abzielenden, von der Regierung im Landtag einzubringenden Gesetzesentwurf [7] und je nach Erfordernis der Umstände durch eine Abänderung der Amtsinstruktion in die Wege zu leiten. 

Um das Versäumte tunlichst nachzuholen, wäre das Opfer, das Seine Durchlaucht, der regierende Herr, an den ihm bisher verfassungsmässig zugestandenen Rechten zu bringen bereit ist, dadurch auf ein Mindestmass einzuschränken, dass den Parteien im Lande sinnfällig vor Augen geführt wird, welche beträchtlichen Opfer das Land seinem Fürsten auch in materieller Beziehung zumutet [8] und noch weiter zuzumuten in die Lage kommen wird. Eine geschickte und möglichst umfassende Aufstellung in diesem Belange dürfte bei den mit den Parteien über die Frage der Verfassungsrevision zu pflegenden Unterhandlungen ihre Wirkung nicht verfehlen und man wird, ohne etwa die von Seiner Durchlaucht perhorreszierte [9] Pression zu üben, den Leuten begreiflich zu machen haben, dass es einerseits nicht angängig erscheint, vom Fürsten nur Opfer zu fordern, ohne eine Gegenleitung zu gewähren und dass andererseits die Bereitwilligkeit Seiner Durchlaucht zu neuen Opfern doch einigermassen von dem Entgegenkommen abhängig werden könnte, welches ihm die Landesvertretung in der Verfassungsfrage zu bieten gewillt ist.

Jedenfalls wäre der Regierungsentwurf über eine Verfassungsrevision im Wege der Unterhandlungen mit den Parteien derart sorgfältig vorzubereiten, dass er ebenso glatt zum Beschluss erhoben, wie sanktioniert werden kann. Ist der Friede einigermassen hergestellt, und die Verfassungsrevision durchgeführt oder wenigstens festgelegt, so wäre sofort - abermals im Einvernehmen mit den Parteien und mit den gleichen Vorsichten - ein einheitliches Regierungsprogramm aufzustellen. Ich bin in dieser Richtung für möglichste Offenheit und Klarheit, weil nur so das Misstrauen eines grossen Teiles der Bevölkerung, sei es der Parteien gegeneinander, sei es gegen die Regierung, beseitigt werden kann. Vor allem ist auch jeder Anschein tunlichst zu vermeiden, als ob Liechtenstein von Wien aus regiert würde, was ja bekanntlich auf gewisse Kreise wie ein rotes Tuch wirkt. Wenn auch das Programm in Wien konzipiert wird, so hat doch derjenige, der es im Einvernehmen mit den Parteien aufzustellen berufen sein wird, dafür zu sorgen, dass ein möglichst gleiches Programm aus dem Schosse der Parteien geboren wird und im Lande als deren Kind erscheint.

Welche Aktionen grösseren Stils das aufzustellende Programm zu umfassen haben wird, und in welcher zeitlichen Reihenfolge diese sich in das Programm einzufügen haben, werden Euer Durchlaucht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen können. Erheischt seine Durchführung gesetzliche Festlegungen irgendwelcher Art, so wären auch diese von hier aus sorgfältig vorzubereiten, damit der Regierungschef den Parteien bei Aufstellung etwa von ihnen einzubringender Entwürfe möglichst an die Hand gehen kann. Ich hielte es nämlich für zweckmässig, das Stück mit verteilten Rollen zu lesen, und ab und zu notwendige Vorlagen durch die Parteien einbringen zu lassen. Sie können sich damit gegenüber der Bevölkerung den Anschein einer kräftigen aktiven Anteilnahme an der Politik geben und belasten sich damit zugleich mit einem entsprechenden Anteile an der Verantwortung.

Ein besonderes Augenmerk wäre darauf zu richten, dass die Munifizenz [10] des regierenden Herrn tunlichst in ein System gebracht und dieses dem Regierungsprogramm, sei es von vornherein, sei es von Fall zu Fall, eingegliedert werde. Bisher wurde aus den Opfern, welche der regierende Herr hochsinnigerweise und sehr oft gebracht hat, nicht jener Nutzen gezogen, der sich daraus hätte mit Recht ziehen lassen. Zweckmässig erschiene mir auch, die Schaffung gewisser wohltätiger und gemeinnütziger Einrichtungen durch Gemeinde- oder Landtagsbeschlüsse in die Wege leiten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die hiezu unerlässliche Beihilfe des Fürsten in den Beschlüssen und Gesetzen in dauernder Erinnerung gehalten werde.

Ferner ist auf die Schaffung einer Exekutivgewalt Bedacht zu nehmen, damit man nicht wieder in die Lage kommt, getroffene Anordnungen einfach deshalb unausgeführt lassen zu müssen, weil diese oder jene Partei erklärt, dass sie ihre Ausführung nicht zulassen werde.

Eine geeignete interne Instruktion für den Regierungschef hätte die Heranziehung der Geistlichkeit und der Lehrerschaft zur nachhaltigen Mitwirkung an einer gedeihlichen Lösung der durchzuführenden Aufgaben ins Auge zu fassen. Obschon ich kein Freund der „politisierenden" Geistlichkeit und Lehrerschaft bin, so ist doch der Wert ihrer Mitwirkung ein viel zu grosser, als dass man sie unausgenützt lassen dürfte.

Weiters wäre fallweise über gewisse Aktionen im Wege der Presse, durch Vorträge u.s.w. Klarheit und Verständnis in weiten Kreisen der Bevölkerung zu schaffen. 

Für die Heranziehung guter Bürger wäre nach den Beispielen süddeutscher Staaten durch Eingliederung des Unterrichts in der Bürgerkunde in den höheren Schulklassen Vorsorge zu treffen. Je besser in öffentlichen Dingen unterrichtet der junge Mensch ins Leben hinaustritt, desto weniger braucht man zu befürchten, dass er ein Opfer jener Agitation wird, die meist mit der Unwissenheit der Menge rechnet und sich darin leider selten verrechnet.

Junge befähigte Männer wären in ihrer weiteren Ausbildung durch die anzurufende Munifizenz des Fürsten nach Kräften zu fördern.

Lässt sich allen vorstehenden Anregungen entsprechen, so wird es dem Regierungschef nicht schwer werden, wieder die für eine gedeihliche Entwicklung unbedingt notwendige führende Rolle zu spielen. Ohne Führung lässt sich die Sache nicht machen, nur will das Volk so geführt sein, dass es die Führung nicht als Druck und Zwang empfindet.

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[1] LI LA V 003/1194 (Aktenzeichen 415/5). Eingangsstempel der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien vom 11.6.1920.
[2] Christlich-soziale Volkspartei und Fortschrittliche Bürgerpartei.
[3] Karl von In der Maur war 1884-1892 und 1896-1913 liechtensteinischer Landesverweser.
[4] Leopold von Imhof war 1914-1918 liechtensteinischer Landesverweser.
[5] Imhof musste auf Druck der Opposition unter Wilhelm Beck am 7.11.1918 als Landesverweser demissionieren. Es folgte ein ca. einmonatiges Intermezzo mit einem Provisorischen Vollzugsauschuss unter Martin Ritter.
[6] Prinz Karl wurde am 13.12.1918 zum Landesverweser ernannt.
[7] Vgl. den Verfassungsentwurf von Josef Peer, der am 12.1.1921 von Fürst Johann II. „vorsanktioniert" wurde (LI LA RE 1921/0963).
[8] Vgl. etwa das Fürstliche Handschreiben vom 10.2.1920 betreffend Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an das Fürstentum Liechtenstein für die Lebensmittelschuld und für Beamtengehalte, LGBl. 1920 Nr. 4.
[9] Perhorreszieren: ablehnen, zurückweisen.
[10] Munifizenz: Freigiebigkeit, Grosszügigkeit.