Die Regierung ersucht die Schweiz, Emil Beck als liechtensteinischen Geschäftsträger in Bern anzuerkennen


Schreiben von Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein an das Schweizerische Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges (maschinenschriftlicher Entwurf von Prinz Eduard von Liechtenstein, Gesandter in Wien) [1]

5.8.1919

Entwurf des Einführungsschreibens der fürstlichen Regierung für Dr. Emil Beck bei der eidgenossenschaftlichen Regierung

Von dem Wunsche beseelt, die zwischen der Schweiz und dem Fürstentume Liechtenstein bestehenden freundschaftlichen Beziehungen in ihrem bisherigen glücklichen Bestande zu erhalten und deren gedeihliche Entwicklung zu fördern, hat Seine Durchlaucht der regierende Fürst [Johann II.] von Liechtenstein sich veranlasst gesehen, bei der schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern eine fürstliche Gesandtschaft zu errichten und mit der Leitung derselben den fürstlichen Legationsrat Dr. Emil Beck, Privatdozent an der Universität in Bern, zu betrauen. [2]

Im Sinne des mit der dortigen Note vom 19. Juni 1919, Zahl B 14/24 P 4. – 109/LB., [3] ausgesprochenen Wunsches wird Dr. Beck als Privatmann in seiner Eigenschaft als Schweizer Bürger auf die Vorrechte der Exterritorialität keinen Anspruch erheben.

Ich gestatte mir daher, an das geehrte schweizerische politische Department das ergebene Ersuchen zu richten, Herrn Dr. Emil Beck in seiner Eigenschaft als Geschäftsträger der Gesandtschaft des Fürstentumes Liechtenstein in Bern anzuerkennen, demselben eine wohlwollende Aufnahme und geneigtes Gehör zu gewähren und allem, was er im Auftrage der fürstlichen Regierung vorzubringen die Ehre haben wird, vollkommenen Glauben beimessen zu wollen.

Indem ich mich beehre, namens Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Hochdessen besonderer Genugtuung Ausdruck zu geben, eine offizielle Vertretung des Fürstentumes in der benachbarten Eidgenossenschaft, mit welcher das Fürstentum so rege Beziehungen verbinden, errichtet zu sehen, benütze ich den Anlass zur erneuerten Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

Der Landesverweser:

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[1] LI LA SF 01/1919/ad 70. Der Entwurf wurde der Regierung durch Prinz Eduard übersandt mit Schreiben vom 1.8.1919 (LI LA SF 01/1919/070). Das Schreiben, das auch Entwürfe des Ernennungsschreibens und einer Kundmachung enthielt, traf in Vaduz am 5.8.1919 ein. Am 6.8.1919 wurde es durch Anton Seger ins Reine geschrieben.
[2] Vgl. das Ernennungsschreiben vom 5.8.1919 (LI LA SF 01/1919/ad 70).
[3] LI LA SF 01/1919/ad 46, Verbalnote des Schweizerischen Politischen Departements an Prinz Karl, 19.6.1919.