Vertreter der Schweiz und Liechtensteins besprechen die Möglichkeit eines Zoll-, Justiz- und Postvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein


Maschinenschriftliches Protokoll von Emil Beck, Geschäftsträger in Bern, die Richtigkeit bestätigt durch dens. und Prinz Eduard, Gesandter in Wien (maschinenschriftliche Abschrift) [1]

23./24.1.1920

Protokoll

aufgenommen von Legationsrat Dr. Emil Beck über die Vorberatungen der gemischten Kommission betreffend den Abschluss eines Zoll-, Post- und Justizvertrages zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein,

vom 23. und 24. Januar 1920,

in Bern.

Vorsitzender:

Minister Paul Dinichert, Chef der Abteilung für Auswärtiges

Schweiz. Mitglieder:

Josef Vögeli, Direktor des Zollkreises III in Chur,
Arthur Immer, Chef des Ausfuhrdienstes beim Volkswirtschaftsdepartement,
Dr. [Florian] Meng, Stellvertreter des Oberpostdirektors,
Dr. [Werner] Kaiser, Chef der Justizabteilung,
Prof. Dr. [Ernst] Delaquis, Chef der Polizeiabteilung.

Liechtensteinische Mitglieder:

Seine Durchlaucht Prinz Eduard von Liechtenstein, Gesandter in Wien,
Landtagspräsident Fritz Walser,
Regierungsrats-Stellvertreter Emil Batliner,
Abgeordneter Dr. Wilhelm Beck,
Dr. Emil Beck, Geschäftsträger in Bern.

Sitzung vom 23. Januar 1920, morgens 10 Uhr

Der Vorsitzende, Minister Dinichert, begrüsst die fürstlichen Vertreter. Wir sind alle von dem Bestreben erfüllt, die ausgezeichneten Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein stets enger zu gestalten und bitten Sie, uns Ihre Wünsche vorzutragen.

Prinz Eduard von Liechtenstein dankt für die freundlichen Worte des Herrn Vorsitzenden und bittet, die erfolgte Verschiebung der Verhandlungen zu entschuldigen, [2] die ausser aus verschiedenen sachlichen Gründen sich auch daraus ergeben habe, dass der zur Vertretung des Landes verfassungsmässig berufene Landesfürst [Johann II.] Wert darauf gelegt hat, einen Angehörigen der Familie herzusenden, um der Schweiz für die freundliche Übernahme der Interessenvertretung zu danken. Er habe daher auftragsgemäss auch dem Bundespräsidenten [Guiseppe Motta] ein Handschreiben des Fürsten überreicht. [3]

Weil wir gegenwärtig mit Österreich in vertragslosem Zustand sind [4] und nicht nach dem Meistbegünstigungs-, sondern nach dem autonomen Zolltarif behandelt werden, musste Liechtenstein mit Österreich ein provisorisches Abkommen, über welches gegenwärtig verhandelt werde, treffen, um unsere Kronen verwerten zu können. [5] Er bitte dies nicht als Illoyalität aufzufassen, diese Abkommen [6] seien aber jederzeit kündbar und hindern Vereinbarungen mit der Schweiz, die voraussichtlich längere Zeit bedürfen werden und zu deren Durchführung wieder weitere Vorbereitungen nötig seien, in keiner Weise. In erster Linie möchten wir die Frage des Zollvertrages behandeln.

Minister Dinichert: Wir können heute nur gegenseitige Wünsche austauschen, keine Zusicherungen geben.

Prinz Liechtenstein erläutert den mit Österreich gehabten Zollvertrag, [7] welcher eine Jahreseinnahme von cirka K. 300'000.– ergab. Ein ähnliches Verhältnis wird nun mit der Schweiz angestrebt: Verlegung der schweizerischen Zollgrenze nach Vorarlberg und Beteiligung an den Zolleinnahmen pro rata der Bevölkerung.

Vögeli: Die gegenwärtige Zolllinie hat fünf Übergänge. Die neue Grenze, welche über die Berge geht und bis zu 3800 m steigt, erfordert eine Personalvermehrung von 100–150 Mann. Gegenwärtig haben wir auf dieser Linie etwa 45 Grenzwächter. Ferner wären neue Gebäude notwendig, was grosse Kosten verursacht.

Walser: Die Kosten der Verlegung der Grenze haben wir schon im alten Vertrag selbst getragen. Es sind nur zwei Ämter.

Prinz Liechtenstein: Die Einnahmen aus dem Zoll werden pro Kopf bei uns gleich hoch sein wie in der Schweiz, wo man mit 20 Fr. rechnet. Dabei haben wir 9000 Einwohner.

Vögeli: Die Einfuhrzölle betrugen über die Strassenzollämter:

1913: Fr. 10'000.–
1914: Fr. 7'204.–
1917: Fr. 30'000.–
1918: Fr. 22'000.–
1919: Fr. 111'000.–

In normalen Zeiten also etwa Fr. 10'000.–. Der Viehexport, der letzte Zeit nach der Schweiz ging (300 Stück in den 2 letzten Monaten), erfolgte früher nach Österreich. Die Jahresausfuhr wird etwa 400 Stück ausmachen.

Prinz Liechtenstein: Die genannten Zahlen stehen mit unserer Frage in keinem Zusammenhang, sie beweisen höchstens, dass Liechtenstein ein reges Wirtschaftsleben besitzt, für die künftigen Zolleinnahmen beweisen sie aber gar nichts. Die Bedürfnisse mussten früher wegen der Kronenwährung in Österreich gedeckt werden.

Mit der Viehausfuhr, die 900–1000 Stück jährlich beträgt, mussten wir zurückhalten, um bei den Verhandlungen mit der Tschecho-Slovakei, Jugoslavien und Italien Kompensation zu haben. In den genannten Kr. 300'000 sind auch die Verzehrungssteuern inbegriffen.

Vögeli: Eine weitere Schwierigkeit bieten die Wohnungen für das Personal im Gebirge.

Prinz Liechtenstein: Die Gegend ist teilweise nicht gangbar und dabei sehr übersichtlich.

Dr. W. Beck: Ich wüsste nicht wohin mit so viel Personal. Die neue Zolllinie ist ziemlich kürzer. Dazu bekommt die Schweiz ein gesundes Wirtschaftsgebiet. Die Fabriken gehören meist Schweizern. Ein Teil der Einnahmen würde sich auch aus direkten Steuern ergeben.

Walser: Es wäre sehr wertvoll, wenn die Schweizer Behörden einen Augenschein vornehmen würden über das nötige Personal.

Minister Dinichert: Die Frage ist technisch-finanziell. Wir dürfen uns nicht abschrecken lassen, ohne uns überzeugt zu haben.

Vögeli: Hundert Beamte erfordern eine Mehrauslage von Fr. 500'000.–. Die liechtensteinische Regierung sollte schriftlich auseinandersetzen, wie viele Grenzwachen sie für nötig hält. In Betracht kämen etwa Nofels, Schellenberg, Schaanwald, Galmist, Planken, Triesenberg. Dann könnte der Augenschein erfolgen. Sodann spricht auch die Vorarlberger Frage mit.

Prinz Liechtenstein: Vorarlberg ist vorläufig beruhigt. Die Kosten der Grenzverlegung trägt Liechtenstein.

Dinichert: Die Schweiz sieht von einer Verknüpfung der Vorarlbergerfrage ganz ab. Wir stellen auf die jetzigen Zustände ab und hoffen, dass Österreich uns neu gestärkt als Nachbar erhalten bleibt.

Vögeli: Die Einnahmen pro Kopf betragen aus dem Zoll 15 Fr. also für Liechtenstein ca. Fr. 150'000.–. Verlangt Liechtenstein die Anstellung von Liechtensteinern als Zollpersonal?

Dr. W. Beck: Bisher waren 5 Liechtensteiner im Zolldienst. Die Verwendung von Liechtensteinern im Schweizer Zolldienst würde weiter gewünscht, ist aber nicht Bedingung und soll nicht in Liechtenstein selbst erfolgen.

Walser: Wir machen daraus keine Bedingung. Für die Bewachung der Grenze wären jedenfalls besser Schweizer zu verwenden.

Minister Dinichert: Die schweizerische Regierung wird alle Momente berücksichtigen und nicht bloss auf die zolltechnischen Momente abstellen.

Dr. Kaiser: Die Anstellung von Ausländern bereitet in der Schweiz keine Schwierigkeiten. Wie steht es mit der Treuverpflichtung?

Prinz Liechtenstein: Die Treuverpflichtung gegenüber dem Fürsten wurde auch von den Österreichern geleistet. Auch der Schweizer Beamte im Fürstentum würde wohl ein ähnliches Gelöbnis leisten müssen.

Dr. W. Beck: Dieser Punkt soll keinen Anstoss bilden. Auch die Monarchie nicht. Der Augenschein sollte möglichst rasch vorgenommen werden. Wir sind aus valutarischen Gründen gezwungen, schnell vorzugehen. Der Augenschein wird wohl ergeben, dass die bisherigen 43 Mann beinahe genügen sollten.

Walser: Wie wäre die Zollabfertigung bei der Bahn? Vielleicht könnte in Schaan eine Zollstation errichtet werden. Die Waren würden erst nach zollamtlicher Behandlung ausgefolgt.

Vögeli: Besser wäre ein Bahnzollamt in Schaanwald oder in Nendeln. Hier müssten sich die Liechtensteiner stellen. Von dort würde der Zug nach Buchs begleitet, wo die übrigen Abfertigungen erfolgen. In Schaanwald wäre ein Aufenthalt von etwa 5 Minuten vorzusehen. Wie stellt sich Österreich dazu?

Prinz Liechtenstein: Österreich hat die Tendenz, die Zollrevision nach Feldkirch zu verlegen. Wenn der Anschluss erfolgt, wird möglicherweise auch die Bahn in Liechtenstein in Schweizer Betrieb allmählich übergehen. Der schweizer Zug wird dann bis Feldkirch fahren.

Wir müssen zur Frankenwährung übergehen und brauchen dazu Franken. Wir bitten Sie daher um Erlaubnis, ein Darlehen in der Schweiz aufzunehmen und das Geld auszuführen.

Batliner: Wird den untern Gemeinden der kleine Grenzverkehr mit Vorarlberg noch erlaubt sein? Wir haben Alpen im kleinen Grenzverkehr. Können Molkereiprodukte eingeführt werden?

Vögeli: Der kleine Grenzverkehr ist weiter möglich. Für Molkereiprodukte aus entfernteren Alpen wären besondere Vereinbarungen nötig.

Minister Dinichert: Die Frage des Anleihens würden wir separat behandeln.

Dr. E. Beck: Die Verhandlungen darüber sind bis jetzt separat gepflogen worden. [8]

Walser: Betreffend Postvertrag: Die Regelung der Post erfolgte mit Österreich vor einigen Jahren. [9] Seit Oktober sind wir aber in vertraglosem Zustand. Unsere Idee ist die Übernahme der Post in eigene Verwaltung, weil wir grosse Einnahmen aus dem Markenerlös erhoffen. Dagegen scheint der eigene Betrieb von Telegraph und Telephon nach Ansicht der schweizerischen Experten zu kostspielig zu sein. Wenn wir zur schweizer Währung übergehen, können wir die Postverwaltung nicht mehr Österreich überlassen. Wir müssen sie selbst übernehmen oder die Schweiz um Übernahme der Regie bitten. Am liebsten hätten wir, wenn die Schweiz die technische Verwaltung übernehmen würde gegen Vergütung der tatsächlichen Kosten.

Prinz Liechtenstein: Liechtenstein steht mit Österreich in Unterhandlungen wegen eines rein provisorischen Postabkommens. Dieses sieht eine Übernahme der österreichischen Telephon- und Telegraphenanlagen gegen Vergütung durch das Fürstentum vor, eine auch für die Schweiz sehr wünschenswerte Vorarbeit (Zustimmung Mengs).Wir sind auch gezwungen, provisorisch Marken herauszugeben. In Kronen wegen der Einnahmen und weil wir vor der Frankenwährung nicht Frankenmarken ausgeben können.

Dr. W. Beck: Es fragt sich, ob die eidg. Post als Geschäftsführer auftreten oder die Post als schweizerische führen würde. Die Telegraphenverbindung müsste direkt hergestellt werden.

Minister Dinichert schlägt Vertagung der Sitzung auf den Nachmittag vor, um insbesondere Vögeli Zeit zu geben, weitere Informationen einzuholen.

Nachmittags ½4 Uhr

Meng: San Marino hatte seinerzeit eine selbständige Postverwaltung, die sich nicht bewährt hat. Wir sind daher bereit, mit Liechtenstein ein Übereinkommen zu schliessen auf der Grundlage des Vertrages von 1911 zwischen Liechtenstein und Österreich.

Prinz Liechtenstein: möchte das Übereinkommen auf der Basis des neuen Übereinkommens mit Österreich. Die weitere Behandlung der Angelegenheit wird einer Subkommission überwiesen, für welche Prinz Liechtenstein, Walser, Meng und ein Vertreter der schweizer Telegraphendirektion bestimmt werden.

Vögeli: erklärte nach Einholung der Meinung seines Vorgesetzten. Der Oberzolldirektor [Arnold Gassmann] und der Oberzollsekretär [Hermann Schneider] teilen meine Bedenken vom zolltechnischen Standpunkt aus, obwohl wir der Sache nicht unsympathisch gegenüberstehen. Wenn der Bundesrat den Anschluss wünscht, so sind die zolltechnischen Schwierigkeiten zu überwinden. Der Augenschein kann aber erst stattfinden, nachdem der Bundesrat gesagt hat, dass er grundsätzlich geneigt sei, auf die Vorschläge einzutreten. Ist die Grenze genau feststellbar?

Dr. W. Beck: Die Grenze ist überall genau fixiert. Für die Bewachungslinie kann aber eine wesentliche Verkürzung eintreten.

Minister Dinichert: Bestehen Urkunden und Grenzbeschreibungen? Dies ist für uns bei der Verfolgung von Delinquenten sehr wichtig.

Dr. W. Beck: Kataster und Urbarien enthalten genaue Angaben.

Vögeli: Werden die schweizerischen Fabriken in Liechtenstein Ihren Sitz nicht nach Österreich verlegen?

Prinz Liechtenstein, Walser und Dr. Beck verneinen dies auf Grund der Eingabe Jenny und Spörry. [10]

Delaquis: Wäre es nicht richtiger, die Besichtigung der Grenze sofort vorzunehmen, damit der Bundesrat auf Grund derselben zur Frage Stellung nehmen könnte.

Minister Dinichert: Es handelt sich um eine Formsache. Es muss beim Bundesrat der Zollanschluss zuerst offiziell nachgesucht werden. Dann entscheidet der Bundesrat, ob er politische Bedenken dagegen hat oder nicht.

Prinz Liechtenstein: schlägt vor, das Gesuch um Zollanschluss und den Vorschlag der Grenzbesichtigung in einer Note zum Ausdruck zubringen und hiebei bereits die Vorschläge der Fürstlichen Regierung über ein Art der Grenzbewachung beizuschliessen, womit sich Minister Dinichert einverstanden erklärt. [11]

Vögeli: Betreffend die Bahnverhältnisse, wird Österreich weiterhin die Bahn bis Buchs führen? Wird es die Errichtung eines Bahnzollamtes in Schaanwald gestatten? Für die Zollräumlichkeiten hat in der Schweiz die Bahnverwaltung aufzukommen.

Meng: An dieser Frage ist auch die Post interessiert.

Prinz Liechtenstein meint Österreich dürfe diese finanziell günstige, weil in der Ebene laufende Bahnstrecke nicht allzuleicht aufgeben, wenn er auch meine, dass der Zollanschluss in Bälde zu der Übernahme der Verwaltung in jene der schweizerischen Bundesbahnen führen könnte. Mit Österreich können diese Fragen erst besprochen werden, wenn der Zollanschluss Aussicht auf Verwirklichung hat. Die Eisenbahn wird vorläufig von Österreich weitergeführt wie bisher.

Vögeli: Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass unser Personal in fremdes Land kommt, wenn auch Schul- und Lebensverhältnisse in Liechtenstein nicht schlechter sind.

Dr. W. Beck: Von Österreich haben wir bezüglich der Bahn keine Schwierigkeiten zu befürchten. Die Bahn ist österreichisch, aber niemand weiss, wem sie gehört. Österreich und die Entente haben an dieser internationalen Strecke ein grosses Interesse. Es fragt sich nur, ob wir die Tarifhoheit nicht besser geltend machen können.

Prinz Liechtenstein: Soll die Fremdenpolizei an der Schweizer- oder an der Vorarlberger Grenze stattfinden? Eine Beschränkung des Übertritts zwischen der Schweiz und Liechtenstein für bodenständige Bewohner musste wohl entfallen.

Delaquis: Es spricht viel dafür, dass auch hier ein einheitliches Gebiet geschaffen werde. Die Kosten der Bewachung aber wären sehr gross, wenn man Liechtenstein einbeziehen wollte. Es wäre daher besser, für Liechtenstein Dauervisen auf ein Jahr, wie gegenüber England und Frankreich einzuführen und die Fremdenpolizei an der politischen Grenze auszuüben. Die Grenzbesetzung wird noch längere Zeit dauern. Wenn die Fremdenpolizei am Rhein bleibt, brauchen wir weniger Leute. Würden wir ein einheitliches Gebiet schaffen, so müssten auch die Vorschriften über die Niederlassung vereinheitlicht werden. Aufenthaltsbewilligungen in Liechtenstein hätten dann Gültigkeit für die ganze Schweiz.

Minister Dinichert: Unsere permanenten Organe an der politischen Grenze würden wegfallen. Könnte Liechtenstein uns dafür einen Ersatz geben, indem es seine östliche Grenze bewacht?

Prinz Liechtenstein: Könnten die schweizerischen Polizeiorgane auch die liechtensteinische Fremdenpolizei übernehmen?

Professor Delaquis: Dies wäre möglich, die Pässe werden noch viele Jahre beibehalten werden.

Prinz Liechtenstein: erklärt, er könne es nur begrüssen, wenn die Schweiz ihre Fremdenpolizei an der Rheingrenze aufrechterhalte, wodurch die Selbständigkeit beider Staaten gut zum Ausdruck komme.

Leg.Rat Dr. E. Beck: stellt die gegenwärtigen Justizverhältnisse im Fürstentum dar, speziell das mit Österreich bestehende Vertragsverhältnis. [12] Ein ähnliches Verhältnis wird nun mit der Schweiz gewünscht für den Fall, dass der Zollanschluss zustande kommt, also nur eventuell. In Frage käme dabei wesentlich die Übernahme der dritten Instanz als Berufungsgericht durch ein schweizerisches Gericht, wie das bisher durch das Oberlandesgericht in Innsbruck der Fall war. Es würde sich dabei namentlich fragen, ob und inwieweit eine Anpassung des Materiellen und formellen Rechtes an das schweizerische Recht notwendig wäre.

Prinz Liechtenstein weist ergänzend darauf hin, dass die zweite Instanz eine fürstliche Instanz bei der Hofkanzlei in Wien ist, [13] also nichts mit einem österreichischen Gerichte zu tun hat. Sie soll dem Volkswunsche entsprechend ins Land verlegt werden, was bei der im Zuge befindlichen Verfassungsrevision vielleicht geregelt werde. Ferner hat Liechtenstein das Recht, einen österreichischen Richter zur Leitung des Landgerichtes in Vaduz zu verlangen.

Dr. W. Beck: Die dritte Instanz ist nur Akteninstanz, ohne mündliche Verhandlungen. Sie ist gedacht als Revisionsinstanz mit 5 Richtern. Das materielle Recht bereitet keine Schwierigkeiten. Die zweite Instanz soll ins Land verlegt werden, und aus einem Juristen und zwei Laien bestehen. Sie wäre Beschwerdeinstanz in Zivil- und Strafsachen, von ihr wäre zu trennen die Verwaltungsbeschwerdeinstanz.

Wenn unsere Gerichte zu urteilen haben über Widersetzlichkeit gegen einen Schweizerbeamten, so wären die zweite und dritte Instanz in Österreich. Dies wäre unzweckmässig. Zoll- und Gefällsübertretungen werden jetzt durch ein Gefällsgericht unter Vorsitz des Landrichters beurteilt.

Dr. Kaiser: Die Bussen werden bei uns ausgefällt durch die Zollverwaltung. Werden sie bestritten, so entscheiden die Gerichte. Unsere Zollgesetzgebung müsste auch in Liechtenstein gelten.

Betreffend den Justizvertrag sehe ich keine absoluten Hindernisse. Die Sache wäre viel leichter mit einheitlichem Recht. Das Bundesgericht wird sich aber auch mit österreichischem Gericht abfinden, das bei uns nicht unbekannt ist. Die Berufung wird sich namentlich auf das Zivilrecht beziehen. Sollen auch Strafsachen vors Bundesgericht gezogen werden können. Wir haben das Bundesgericht in Strafsachen nur als Kassationsinstanz für Fälle des Bundesstrafrechts. Weiter könnte wohl auch gegenüber Liechtenstein nicht gegangen werden.

Dr. W. Beck: Der Vertrag wäre auch auf Strafrecht zu beziehen. Wir haben aber seit Jahren praktisch keinen Fall an die Dritte Instanz in Innsbruck gebracht in Strafsachen.

Walser: Seit 15 Jahren haben wir keinen Fall. Überigens wäre der Übergang zum schweizerischen Recht nicht schwierig.

Dr. W. Beck: Es wird sich auch fragen, ob wir das österreichische Patentrecht ersetzen durch das schweizerische Urheber- und Patentgesetz.

Dr. Kaiser: Betreffend den Landrichter erheben wir nicht Anspruch, einen Juristen ins Land zu schicken. Ferner müssen wir auch das Bundesgericht noch begrüssen, ich glaube aber nicht, dass absolute Bedenken bestehen.

Prinz Liechtenstein: Gegenwärtig beurlauben die österreichischen Gerichte einen Richter für das Landgericht. Der Justizvertrag mit Österreich müsste übrigens erst gekündigt werden, dazu ist dermalen noch kein Grund, zumal wohl erst die Verfassungsrevision die Justizverhältnisse klären muss.

Im Zusammenhang mit dem Zollvertrag steht auch die Währungsfrage. Dafür haben wir eine Anleihe nötig. In dieser Richtung sind unsere Wünsche am dringlichsten.

Minister Dinichert: Die Frage ist abhängig vom Zollvertrag.

Dr. W. Beck: Die Stimmung im Land ist einheitlich für den Schweizerfranken. Die Angelegenheit ist sehr dringend.

Prinz Liechtenstein: Professor [Julius] Landmann denkt immer noch an einen liechtensteinischen Franken, der durch ein Depot bei einer schweizer Bank fundiert ist, welche dann die Liechtensteinischen Checks einlöst. Dem Lande wäre wohl der Schweizerfranken sympathischer.

Walser: Man hat mir gesagt, die Ausfuhr der Münzen der Schweiz und der Lateinischen Münzunion seien frei.

Vögeli: Silberausfuhr ist frei, wenn die Ausfuhr nicht sistiert wird.

Minister Dinichert: Ist das vereinbart mit dem Einschmelzungsverbot?

Professor Delaquis: Die Beschränkung der Mitnahme auf 200 bezw. 500 Franken bezieht sich wohl auch auf Münzen.

Vögeli: zitiert den Bundesratsbeschluss vom 10. Oktober 1919 S. 21, wonach die Ausfuhr von Silbergeld frei ist. [14]

Walser: Das Geld strömt immer wieder in die Schweiz zurück.

Die Subkommission für Postangelegenheiten tritt um 6 Uhr Abends zur Beratung zusammen.

Plenarsitzung vom 24. Januar 1920, morgens 10 Uhr

Meng: Prinz Liechtenstein hat uns einen Gegenentwurf vorgelegt, auf den wir wohl eintreten können. [15] Einzelheiten sind vielleicht abzuändern. Wir werden darüber Dienstag in der Subkommission zu sprechen haben. [16] Inzwischen habe ich dem Finanzdepartement betreffend die Pensionierung der Beamten vorgeschlagen, dass wir die Leute bis zu einer bestimmten Grenze (vielleicht 35 Jahre) in unsere Hilfskasse übernehmen. Liechtenstein hätte für die Zeit des Dienstes die Verpflichtung, die rückständigen Prämien nachzuzahlen, die Beiträge machen 5% des Gehaltes aus. Anderseits würde die Bundeskasse bis 7%, die wir für unsere Beamten zahlen, ebenfalls nachleisten. Das Finanzdepartement hat sich vorläufig damit einverstanden erklärt.

Prinz Liechtenstein: schildert die Grundzüge des besprochenen Übereinkommens. [17] Die Post soll zu Lasten des Fürstentums geführt werden. Ein allfälliger Gewinn wird nach Hälften mit der Schweiz geteilt. Ein allfälliger Verlust geht zu Lasten des Landes. Wir mussten auf ein Übereinkommen solchen Wert legen wegen der philatelistischen Einnahmen. Entwürfe für Briefmarken liegen schon vor. Voraussetzung ist auch hier das Zustandekommen des Zollvertrages und der Übergang zur Frankenwährung. Bezüglich der Pensionen müssen die Ansprüche an Österreich auch geltend gemacht werden.

Walser: Das jetzige Postpersonal sollte womöglich übernommen werden.

Meng: Den Betriebsdienst wird Liechtenstein selbst besorgen. Die höheren Beamten hätte es vom Kreis St. Gallen, dem es angegliedert würde.

Walser: Gegenwärtig sind alle Beamten Liechtensteiner, bis auf einen. Wir sollten auch die Möglichkeit vorsehen, schweizerischen Beamten bei uns zu beschäftigen für den Fall der Beurlaubung oder Erkrankung eines liechtensteinischen.

Meng: Wir werden hier ohne weiteres entgegenkommen.

Professor Delaquis: Abzuklären wären noch die Niederlassungsverhältnisse. Der Vertrag von 1874 [18] wäre zu modernisieren, weil das Verhältnis zu Liechtenstein ungünstiger ist als zu den andern Staaten. Zu regeln wären die Unterstützungspflicht, Sitten- und Armenpolizei, Übertretungen von Polizeiverordnungen sowie die Auslieferung. Sollte bei Auslieferungen der Kanton nicht direkt vorkehren können mit der Regierung, eventuell mit der Gemeinde.

Prinz Liechtenstein: Der Herr Landesverweser [Prinz Karl] wird bereit sein, über diesen Punkt zu verhandeln. Abzuklären ist auch die Frage, wer kompetent ist für die Erteilung von Passvisen für Schweizer in Liechtenstein. Einzelne Kantone haben die Schweizer Gesandtschaft in Wien als kompetent bezeichnet, wogegen ich Einsprache erhoben habe.

Professor Delaquis: Wir haben der Gesandtschaft in Wien bereits mitgeteilt, dass sie nicht kompetent ist. Als zuständig ist die Passstelle in Feldkirch bezeichnet worden.

Dr. W. Beck: Begrüsst eine Modernisierung des Niederlassungsvertrages. Der Nachweis der Subsistenzmittel und des guten Leumundes ist antiquiert. Wie wird sich die Ausweisung über die Grenze gestalten?

Professor Delaquis: Die Ausgewiesenen werden womöglich dem Heimatstaat zugeschoben. Jedenfalls wird man die Leute nicht in fraudem legis [19] nach Liechtenstein schieben, wenn es nicht Liechtensteiner sind, zumal wenn die Handhabung der Liechtensteinischen Grenzpolizei unseren Organen überlassen wird.

Prinz Liechtenstein: Die Möglichkeit der Ausweisung der gegenseitigen Staatsangehörigen bleibt also davon unberührt, was für Liechtenstein sehr wünschenswert sein kann, bei seinen geringen polizeilichen Machtmitteln.

Professor Delaquis: Sobald die fremdenpolizeilichen Bestimmungen auf die Schweiz beschränkt bleiben, kann Liechtenstein Schweizer ausweisen und umgekehrt.

Leg.Rat Dr. E. Beck: Zu prüfen wäre auch die Frage, inwieweit Liechtenstein die indirekten Steuern der Schweiz übernehmen wird. Als indirekte Steuer des Bundes kommt wesentlich das Alkoholmonopol in Betracht. Sollen aber auch kantonale indirekte Steuern, z. B. des Kantons St. Gallen, übernommen werden? Z.B. das Salzmonopol.

Dr. W. Beck: Die Salzsteuer würden wir der St. gallischen anpassen. Die indirekten Steuern des Bundes würden übernommen.

In Bezug auf frühere Zolldelinquenten wäre es wünschenswert, wenn die Schweiz eine Amnestie erlassen würde.

Vielleicht wäre auch eine Kriegsklausel aufzunehmen, wonach die Geltung des Vertrages für die Kriegszeit ausgeschaltet wird.

Wenn Tabak- und Biersteuer eingeführt und die Einnahmen für sociale Zwecke verwendet werden, wie stellen wir uns dann dazu?

Prinz Liechtenstein: Gegenüber Österreich sind wir in dieser Beziehung frei. Von Österreich sind alle bestehenden indirekten Steuern übernommen worden. Die später eingeführten nur mit Zustimmung des Fürsten. Wo diese ausblieb, war Kündigung auf ein Halbjahr möglich. Es sind aber daraus keine Schwierigkeiten entstanden, abgesehen vom letzten Fall der Weinsteuer, die sehr hoch war und ungern im Lande aufgenommen wurde.

Erwähnen möchte ich noch die Stellung Liechtensteins zum Völkerbund. Liechtenstein will auch eintreten unter Wahrung der Neutralität. Wir können uns dafür berufen auf die militärische Belanglosigkeit, und dass wir auch als Durchzugsgebiet nicht in Betracht kommen, wenn die Schweiz auf Grund ihrer vertragsmässigen Neutralität in den Bund aufgenommen wird. Wir wollen daher warten, bis die Schweiz eingetreten ist um ihre Position nicht in Paris zu verschlechtern und sie dann bitten, das Fürstentum unter Betonung dieser Momente anzumelden. Es schien bisher fraglich, ob Kleinstaaten auch zugelassen werden. Inzwischen hat nun Frankreich den Eintritt von Monaco angemeldet, auch der Papst soll aufgenommen werden. Somit ist militärische und territoriale Geringfügigkeit kein Hindernis.

Minister Dinichert: Liechtenstein hat als souveräner Staat nach dem Völkerbundspakt Anspruch auf den Antrag, aufgenommen zu werden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, die Aufnahme bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln. Wenn die Anmeldung auf diplomatischem Wege geschehen muss, so würde die Schweiz sie besorgen. Muss die Anmeldung aber durch ein Mitglied erfolgen, so könnte die Schweiz sie erst nach ihrem Eintritt vornehmen. Schwieriger ist die Beibehaltung der Neutralität. Innert 2 Monaten sollen nur die Originalstaaten eintreten, die dann über den Beitritt der anderen Beschluss zu fassen haben. Er nimmt dankend zur Kenntnis, dass Liechtenstein mit seinem Beitrittsansuchen zuwarte, bis die Schweizer Frage erledigt sei.

Prinz Liechtenstein: In Bezug auf die Interessenvertretung möchten wir die Schweiz bitten, bei Ententestaaten für Liechtensteiner einzutreten, wenn diese als Angehörige feindlicher Staaten behandelt werden.

Betreffend die Versorgung des Landes bitten wir, dass die schweizerische Vertretung in Paris und London dahin wirkt, dass die Ententeregierungen in Prag für unsere Versorgung mit Lebensmitteln und Kohlen eintreten. Könnte die Versorgung mit Kohlen vielleicht auf dem gleichen Boden gesichert werden wie für die Schweiz? Es handelt sich um 100–120 Wagen Kohle jährlich, davon 40 für Behörden, Schulen usw. und 60 für Fabriken. Ebenso vielleicht die Mehlversorgung.

Immer: Wenn der Zollanschluss kommt, werden wir Liechtenstein entgegenkommen. Gegenwärtig haben wir für uns selbst sehr zu kämpfen. Ich werde mit der Kohlenkommission noch darüber Rücksprache nehmen.

Prinz Liechtenstein: Und das Salz?

Vögeli: Die Einfuhr von Salz ist verboten. Im Falle des Zollanschlusses müsste das Salz von den Schweizersalinen bezogen werden.

Dr. W. Beck: Früher war das Salz in der Schweiz billiger als in Österreich; wir werden auf dem Salz eine Auflage machen müssen.

Immer: Der ganze Komplex von Fragen hat zur Voraussetzung die Einführung der Frankenwährung.

Minister Dinichert: Die grundsätzliche Frage ist der Zollanschluss. Die Frankenwährung wird sich als Konsequenz daraus ergeben müssen.

Als Resultat dieser Beratungen können wir feststellen, dass wir beiderseits das Mögliche getan haben, alle in Betracht fallenden Fragen aufzuwerfen und zu erörtern. Dieses Ergebnis ist klar genug, um die offiziellen Anträge, die wir von Liechtenstein erwarten, behandeln zu können. Obwohl die Schweizerische Delegation bindende Zusicherungen nicht geben kann, bin ich persönlich doch überzeugt, dass der Bundesrat seinen Organen doch gestatten wird, diese Fragen näher zu prüfen. Wenn dies der Fall ist, so werden wir die Sache möglichst zu fördern suchen. Die Fragen sind aber so wichtig und kompliziert, dass wir dazu einer gewissen Zeit bedürfen. In dieser Beziehung ist es uns eine Beruhigung, dass dem Fürstentume durch ein provisorisches Abkommen mit Österreich geholfen werden kann. Ich möchte hier offen sagen, dass wir hier mit Genugtuung erfahren haben, dass auch uns dadurch Zeit gegeben wird, die Sache zu studieren, ohne dass wir uns deshalb den Vorwurf machen müssen, dass das Fürstentum darunter leidet. Wir geben Ihnen gerne die Zusicherung, dass unsererseits alles getan werden soll, zur möglichsten Förderung der Angelegenheit, sobald der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst haben wird.

Meine Herren, ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr volles Verständnis für unsere Bedenken. Das Ergebnis unserer Besprechungen aber lässt uns zuversichtlich hoffen, dass wir zu einer Regelung gelangen werden und dass diese zum Wohle beider Länder ausfallen wird.

Prinz Liechtenstein: Darf ich Ihnen danken für die liebenswürdige Aufnahme und das Interesse, das Sie unserem kleinen Lande entgegengebracht haben. Besonders danke ich Ihnen, Herr Vorsitzender, für die freundlichen Worte, aus welchen ich erkenne, dass Sie volles Verständnis haben für mein bisheriges Vorgehen in Wien. Die Verhandlungen haben uns gezeigt, dass unsere guten gegenseitigen Beziehungen im Begriffe sind, sich noch enger zu gestalten, und ich hoffe, dass wir bald zu einem Abschlusse der besprochenen Verträge gelangen werden.

Schluss der Sitzung 11 Uhr

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[1] LI LA SF 27/1920/0650 ad 64. Weitere Exemplare unter LI LA V 002/0299/037-044; LI LA V 002/0479/05-12. Eingangsstempel der Regierung vom 8.2.1920. Es handelt sich um die von der Gesandtschaft Wien erstellte korrigierte Fassung des Protokolls (LI LA V 002/0049, Gesandtschaft Wien an Gesandtschaft Bern, 8.2.1920). Eine frühere Fassung unter LI LA V 002/0299/036. Vgl. auch das schweizerische Protokoll unter LI LA V 002/0299/015-033.
[2] Die Schweiz und Liechtenstein hatten am 24.10. bzw. 8.11.1919 die Einsetzung einer gemischten Kommission vereinbart, die die Frage der von Liechtenstein gewünschten Wirtschaftsverträge mit der Schweiz prüfen solle. Vgl. LI LA V 002/0299/001, Schweizerisches Politisches Departement an Emil Beck, liechtensteinischer Geschäftsträger in Bern, 24.10.1919. Die Schweiz nannte darauf mit Schreiben vom 22.11.1919 ihre Delegierten und schlug den 1.12.1919 als Datum der Konferenz vor (LI LA V 002/0299/003). Auf liechtensteinischen Wunsch wurden die Verhandlungen in der Folge wiederholt verschoben, was im Schweizerischen Politischen Departement einige Irritationen auslöste (vgl. CH BAR E 2001 (E), 1069/262, Bd. 11, Az. B.14.24.P.4, Vereinbarungen mit Liechtenstein, 1919-1920, Schweizerisches Politisches Departement an Charles-Daniel Bourcart, schweizerischer Gesandter in Wien, 20.12.1919).
[3] LI LA RE 1920/0141, Johann II. an Motta, 6.1.1920.
[4] Liechtenstein hatte im August 1919 den Zollvertrag mit Österreich gekündigt, vgl. LI LA RE 1919/3979 ad 4/3761, Prinz Eduard an Theodor von Ippen, 12.8.1919.
[5] Gemeint ist das Handelsabkommen vom April 1920 (LGBl. 1920 Nr. 2). Zu den Verhandlungen vgl. LI LA RE 1919/5963 ad 4, Verhandlungsprotokoll vom 2.12.1919 betreffend die Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen.
[6] Liechtenstein und Österreich verhandelten gleichzeitig auch über ein Postübereinkommen. Dieses wurde am 18.2.1920 unterzeichnet (LI LA RE 1919/3062). Zu den Verhandlungen vgl. LI LA SF 03/1919/72/5957 ad 406, Prinz Eduard an Regierung, 3.12.1919.
[7] LGBl. 1876 Nr. 3.
[8] Emil Beck verhandelte seit Oktober 1919 mit der Schweiz über ein Darlehen von etwa einer Million Franken. Die Verhandlungen wurden im März 1920 ohne Ergebnis eingestellt.
[9] Postvertrag vom 4.10.1911, LGBl. 1911 Nr. 4.
[10] Zur Haltung der Firma Jenny, Spoerry & Cie vgl. die Stellungnahmen vom 16.9.1919 (LI LA RE 1919/4641 ad 4) und vom 8.12.1919 (LI LA RE 1919/6050 ad 4).
[11] Liechtenstein ersuchte die Schweiz mit Schreiben vom 16.2.1920, Verhandlungen über den Abschluss eines Zollvertrags aufzunehmen. Gleichzeitig schlug das Fürstentum vor, die Verhältnisse in Liechtenstein durch eine Kommission in Augenschein nehmen zu lassen (LI LA SF 27/1920/0782 ad 64). Die Grenzbegehung, die vom 24.-30.5.1920 stattfand, ergab, dass die Bewachung der Grenze mit wesentlich weniger Personal geschehen könne als befürchtet. Vgl. LI LA V 002/0299/049, Bundesrat Jean-Marie Musy an Prinz Karl, 3.6.1920; LI LA V 002/0299/050, Eidgenössische Oberzolldirektion an Emil Beck, 3.6.1920.
[12] Justizvertrag vom 19.1.1884, LGBl. 1884 Nr. 8.
[13] Das fürstliche Appellationsgericht.
[14] Bundesratsbeschluss vom 8.12.1919 betr. das Verbot, Silbermünzen einzuschmelzen, zu verändern, zu verarbeiten und dem Verkehr zu entziehen, die in der Schweiz Kurs haben (AS, Bd. 35, 1919, S. 987f.)
[15] Der schweizerische Entwurf unter LI LA V 003/0183. Der liechtensteinische Entwurf wurde nicht aufgefunden.
[16] D.h. am 27.1.1920.
[17] Vgl. das definitive Übereinkommen vom 10.11.1920 (LI LA SgSTV 1920.11.10).
[18] Niederlassungsvertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom 6.7.1874, LGBl. 1875 Nr. 1.
[19] Lat. für: in Umgehung des Gesetzes.