Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt Johann Franz Paur [Bauer], dass er zwar die Fässer bezahlen wird, jedoch keine größeren Geldmittel zur Verfügung stellen kann.


An schellenbergischen verwalter.[1] 

Die auf die erkauffte väßer assignirte[2] 175 fl.[3] werden wir auß unßern hoffzahlambt zwar in Wienn[4] bezahlen laßen, eine nahmhaffte summa geldes zur einlösung einiger capitalien aber zu übermachen, laßet sich nicht thuen. Wan aber ein casus, respectu[5] solche anlösung sich eraigen wird, so ist uns allemahl zu berichten: Waß es für eine gelegenheit? Wievill des capital außstehe? Wie hoch man es überkommen kan? Ob genugsamte sicherheit, auch ob der debitor, a--welche mit nahmen zu benennen, auch ob er unßer unterthan--[a], genuegsamb solvendo[6] sothans capital cum eo quod interest[7] führhin[b] hinwiderumb füglich zu bezahlen? Und unßer resolution[8] darüber[c] zu erwartten. Inzwischen folget hirbey die instruction außgeferttigte, nach welche sich zu eussern sein wird.

Hiran, etc.

Feldsperg[9], den 7. Novembris 1699. Schubert[10]. /

[Rubrum]

An schellenbergischen verwalter. Feldsperg, den 7. Novembris 1699.

 


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[1]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[2]angewiesenen.

[3]fl. = Gulden (Florin).

[4]Wien (A).

[5]casus, respectu“: Fall, beziehungsweise. 

[6]zahlungsfähig.

[7]cum eo quod interest“: mit diesem welche Zinsen. 

[8]Beschluss.

[9] Feldsberg (Valtice), Stadt (CZ).

[10]Unbekannte Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

 


[a]--aNachtrag in der linken Spalte.

[b]Nachtrag in der linken Spalte.

[c]Nachtrag in der linken Spalte.