Bischof Hartmann von Chur erklärt, dass wegen der Streitigkeit zwischen ihm und seinem Gotteshaus einerseits und seinem Oheim Vogt Ulrich von Matsch andererseits vereinbart worden sei, dass sein lieber Oheim Heinrich von Rottenburg, Hofmeister zu Tirol und Hauptmann an der Etsch, den Obmann eines Schiedsgerichtes benennen soll; dieser hat bereits Graf Hugo von Montfort, Herr zu Bregenz, nominiert.


Zum Rechtstag am Sonntag, den 10. November, in Pettneu („Pudeniw“) soll jede Partei zwei oder drei Vertreter ins Schiedsgericht wählen. Falls Graf Hugo an diesem Tag nicht teilnehmen könnte, soll Heinrich von Rottenburg einen andern Obmann bestellen. Bis zum Schiedsspruch sollen Heinrich von Rottenburg, Sigmund von Starkenberg und Hans von Schlandersberg die strittigen Leute und Klöster gegen jede Gewalttat beschirmen, wobei denen von Matsch nur ihre Zinse bleiben sollen. Der Angriff und Kriegszug Bischof Hartmanns gegen den von Matsch soll nicht vergolten werden und auf das Urteil ohne Einfluss sein. Käme der Rechtstag nicht zustande, dann soll der Obmann innerhalb von 14 Tagen einen neuen an einem geeigneten Ort innerhalb Tirols ansetzen.

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Gleichzeitige Abschrift im Museum Ferdinandeum Innsbruck im Codex W 9974 fol. 1a-b.