König Heinrich III. nimmt das Kloster Schänis und dessen Besitzungen, so zu Eschen und Bendern, in seinen Schutz, gibt ihm die Freiheit der königlichen Kirchen und verleiht den Nonnen das Recht, die vom König einzusetzende Äbtissin zu wählen.


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Tschudy, Aegidius, Cod. Fab. XVIII., Staatsarchiv Zürich Bx 62: Transsumptio Libri Viventium integralis fol. 7, Littera Schennis, laut Breslau aus dem verlorenen Original.