Ritter Friedrich und Heinrich von Freiberg, Gebrüder, erklären am Begräbnis ihres Bruders Ulrich, dass im Kloster Ochsenhausen ihre Eltern, Geschwister und Vorjahren begraben sind und sie darum eine ewige Messe früheren Stiftungen beigefügt haben, die von nun an ein Bruder dieses Konvents in der Kapelle St. Johann des Täufers halten soll, wo Vater, Propst und Konvent zu Ochsenhausen einen jährlichen Kornzins von 14 Malter Biberacher Mass aus ihrem Zehent zu Baltringen, sechs Pfund Haller Zins aus ihrer Mühle, die zu Rieden im Vorhof gelegen ist, gestiftet haben. Die Stiftung soll, wenn sie vom Kloster vernachlässigt wird, wieder an sie zurückfallen.


Zeugen sind Konrad von Rechperg von Ramsperg, Swigger von Schellenberg, Ulrich Fülhin, Ritter, Heinrich der Dekan zu Rieden, Ruoppreht Pfarrer zu Laupheim, Johann Muoht, Vogt zu Freiberg, Albrecht Vogt zu Laupheim und andere ehrbare Leute genug.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 481 Kloster Ochsenhausen n. 201.