Heinrich der Edle von Neideck ("Nidegge"), königlicher Landrichter, verkündet, dass Heinrich, Ritter von Bavendorf, vor ihm zu Ravensburg am Montag nach St. Gallustag, am Tag des allgemeinen Gerichtes öffentlich bekannte, dass er wegen der Besitzungen zu Köpfingen und Wilhelmskirch und sechzehn Menschen, die er dem Abt und Konvent zu Salem verkaufte, für sich und seine Erben Gewähre sein wolle.


Heinrich erhielt dabei das öffentliche Urteil, dass er seine Besitzungen ohne Verzichterklärung seiner Kinder veräussern dürfe. Die Urkunde wird ausser vom Landrichter auch von Marquard von Schellenberg besiegelt.

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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 389 Kammergut.