König Ruprecht verkündet, dass er Bischof Hartmann von Chur die Vollmacht gegeben habe, dass gegen die Rebellen und Ungehorsamen in Italien und besonders gegen Herzog Johann Galeazzo Visconti von Mailand den Reichskrieg zu eröffnen.


König Ruprecht verkündet allen Geistlichen und Weltlichen, den Fürsten, Grafen, Vizegrafen, Podestà, Statthaltern, Baronen, Edlen, Vasallen, niederen Lehenträgern, Burggrafen, Kustoden, Beamten, Universitäten, Gemeinden, Städten, Burgen, Festen, Dörfern, Distrikten, Territorien, den Bauern und gemeinen Leuten Italiens und am meisten der Lombardei, Untertanen des Reiches und Einwohnern, dass er im vollen Vertrauen auf die Umsicht von Bischof Hartmann von Chur, dem Fürsten und seinem Getreuen urkundlich die Vollmacht gegeben habe, dass er gegen die Rebellen und Ungehorsamen und besonders gegen Johann Galeazzo, genannt Graf der Tugenden, den Feind des heiligen Reiches den Reichskrieg eröffnen, die kaiserliche Fahne erheben, ihre Länder, Städte, Schlösser und Festungen erobern und die Abtrünnigen wieder unterwerfen solle; ausserdem solle er das Recht haben, in seinem und des Reiches Namen Verträge abzuschliessen und die Unterwerfung entgegenzunehmen. Er befiehlt den Bewohnern dieser Gegenden, die «Gibelini» und «Gwelphi» genannt werden, dem Bischof Hartmann von Chur zu gehorchen und ihm mit aller Macht zu Ross und zu Fuss mit Rat und Hilfe sowie mit Lieferung von Lebensmitteln und anderem Bedarf Beistand zu leisten.

Vgl. LUB I, Bd. 3, Nr. 324.

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Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 n. 802 im Kopialbuch König Ruprechts fol. 47.