Heinrich von Schellenberg zu Wagegg vergleicht sich mit dem Abt von Petershausen über die Verleihung der Kirche zu Waltershofen.


Heinrich von Schellenberg zu Wagegg erklärt für sich und seine Erben, er habe wegen der Verleihung der Kirche zu Waltershofen, die er beanspruchte, Streitigkeiten mit dem Abt des Klosters Petershausen gehabt, besonders da Hans von Prassberg diese Kirche zuletzt verlieh und er, Heinrich jetzt dasselbe Kirchenlehen samt anderem Gut zu Waltershofen dem Tölzer von Schellenberg versetzt hatte. Nachdem beide Parteien bei einer freundlichen Tagung in der Stadt Ravensburg verhandelt halten, erklärt Heinrich für sich und alle seine Nachkommen, dass er sich mit dem Abt und Kloster zu Petershausen nach weiser Leute Rat vereinbart habe. Wenn Heinrich und seine Erben mit dem Gut zu Waltershofen eine Veränderung vornehmen, es wieder an sich lösen, es dem Tölzer von Schellenberg oder jemand anderem versetzen oder verkaufen, dann soll der Abt von Petershausen jeweils die Kirche Waltershofen unbehindert verleihen können. Heinrich von Schellenberg siegelt.

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Abschrift des 15. Jahrhunderts im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 797 Petershausen S. 192.