Die Brüder Berchtold und Heinrich Schälling, Bürger von Leutkirch, erklären, dass ihre Mühle in der oberen Vorstadt zu Leutkirch als ein rechtes Erblehen vom Heiligen Römischen Reich den Rittern Marquard von Schellenberg und Marquard, dem Sohn seines Bruders Tölzer selig, verliehen wurde.


Sie sollen ihnen an des Reiches Statt, solange die Mühle in ihrer Hand steht, zu jährlichem Zins geben zu jedem Quatemperfasten vier Malter, zwei Kernen und zwei Roggen, gutes Korn von der Mühle, Leutkircher Mass, also jährlich 16 Malter und dazu drei Schweine, die drei Pfund Pfennig Konstanzer Münze wert sind; wären die Schweine besser, dann soll der höhere Wert vergütet werden. Die Schweine sollen zwischen Weihnachten und Lichtmess geliefert werden. Bei Unterlassung des Zinsens soll gepfändet werden können. Es siegelt der Stadtammann Simon von Leutkirch, mit dessen Siegel sie sich verpflichten, da sie keine eigenen Siegel besitzen.

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Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv Wolfegg n. 5.