Goswin Bäsiger, Vogt zu Sargans, und Heinrich Stöckli, Bürger zu Feldkirch, erklären, dass Bischof Hartmann von Chur und Graf Rudolf von Werdenberg sich an sie als Schiedsrichter zum Ausgleich von Streitigkeiten wegen des Hofes zu Sevelen gewandt haben, mit dem Gelöbnis, den Schiedsspruch zu halten. Sie entscheiden nach Rat weiser Leute.


Bischof Hartmann soll für sich, seine Nachfahren und das Gotteshaus Chur dem Graf Rudolf den genannten Hof zu Sevelen mit Eigentumsrecht, Kirchensatz, Leuten und Gütern, Gerichten, Zwing und Bann überlassen und mit dem Kapitel zu Chur das ausfertigen als Eigentum, so wie er und seine Vorfahren diesen Hof als Pfand bis jetzt innegehabt haben, bis zum nächsten St. Nikolaustag. Dafür soll Graf Rudolf dem Bischof Hartmann und seinem Gotteshaus 900 Pfund Konstanzer Pfennige geben. Er hat von diesem Geld an Johann Stöckli, Amtmann zu Feldkirch, und seinen Sohn Hans soviel zu entrichten, wie Bischof Hartmann und sein Gotteshaus diesen schuldig ist. Stöckli soll dem Bischof alle Pfandbriefe übergeben, die er und sein Sohn von Bischof Hartmann und seinem Gotteshaus besitzen. Für den Rest soll Graf Rudolf dem Bischof vor nächsten St. Nikolaustag mit Bürgen und Geiseln sicherstellen, dass er ihn bis nächsten St. Johannistag des Täufers völlig bezahlen werde. Es siegeln Heinrich Besiger und Heinrich Stöckli.

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Original im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv Donaueschingen Abt. A 22 III 10.