Currende Nr. 313 betr. Dienstinstruktion für die Gemeindepolizeiorgane (Eintragung ins Dienstbuch; Ausweisung von Vagabunden).


Currende betr. Aufgaben der Gemeindepolizeiorgane

vom 1. März 1887 [1]

a) Unrichtige Eintragungen in die Dienstbücher

b) Verweisung von Vagabunden über die Grenze statt Einlieferung ans Landgericht wird im Disziplinarwege geahndet.

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[1] Currende vom 1. März 1887 Zl 313 an sämtliche Ortsvorstände und Polizeiorgane.