Schreiben von A. Schons? an einen namentlich nicht genannten Adressaten betreffend die Versicherung über den Erhalt des Berichts über Johann Thomas von Kriss und die Zustellung einer Abschrift des Rechtsspruchs über die Rechtmässigkeit eines (nicht näher erläuterten) Besitzanspruchs sowie die Darlegung hinsichtlich des Verfahrensstandes im Streit um den Vorrang zwischen den beiden Vaduzer Hofkaplänen.


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Or. (A), PfA Schaan, 31/002/01. – Pap. 1 Doppelblatt 32,8 (16,4) / 21,5 cm. – fol. 2v unbeschr.
Zum Datum: Unter der Annahme, dass das Schreiben im Zusammenhang mit dem Vorrang-Streit zwischen den beiden Vaduzer Hofkaplänen steht und der erwähnte Bericht über den Balzner Pfarr-Provisor Johann Thomas von Kriss in Verbindung mit dessen im Mai 1730 eingereichten Klage beim Churer Bischof über die Nichteinhaltung der im Stiftsbrief der Frühmesserpründe eingegangenen Verpflichtungen der Gemeinde Balzers gebracht werden kann, ist eine Datierung auf die zweite Jahreshälfte 1730 vertretbar.