Anlage des Steuerertrags der "behebten" Steuer (alte Landessteuer), wobei der Zinsertrag von 23 Gulden 8 Kreuzer und 2 Pfennig vom Genossenschaftsvogt eingezogen und dem fürstlichen Rentamt übergeben werden soll sowie der Vermerk, dass die Genossenschaft am 21. Dezember 1791 dem Anton Thöni 100 Gulden geliehen habe.


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Or. (A), AlpA Vaduz, A9a. – Pap. 1 Doppelblatt 46,2 (23,1)/36 cm, fol. 1v unbeschr.