Öffentliche Landtagssitzung vom 6. März 1919


Protokoll der Landtagssitzung vom 6. März 1919
Das Protokoll ist noch nicht fertiggestellt.

Zuschrift der Delegierten der Volkspartei des Oberlandes
Ein Abgeordneter des Oberlandes und des Unterlandes habe die selbe Personenzahl zu vertreten. Falls diesem Ansuchen nicht sofort entsprochen werde, sollen die Oberländer Abgeordneten ihr Mandat niederlegen und auf die Auflösung des Landtages dringen. Das Gesuch wird dem Verfassungsausschuss überwiesen.

Gesuch der Gemeinde Planken auf Erhebung zu einem eigenen Wahlort bei den Landtagswahlen
Die Petition geht an den Verfassungsausschuss.

Ergebnis der Volksabstimmung vom 2. März 1919 betr. die Erhöhung der Zahl der Landtagsabgeordneten
Das Ergebnis wird dem Landtag bekanntgegeben.

Rücktritt von Beck Wilhelm, Vaduz
Beck Wilhelm erklärt, dass er sein Mandat von heute an als erledigt betrachte. Landtagspräsident Schädler Albert macht auf die Verfassungsbestimmung aufmerksam, dass ein Abgeordneter nur bei stichhaltigen Gründen entlassen werden könne.

Standort des liechtensteinischen Krankenhauses
Der Landtag, der auf Antrag von Walser Friedrich schriftlich abstimmt, entscheidet sich für Schaan.

Resolution des Landtages an den Landesfürsten
Der Landtag spricht dem Stifter des Krankenhauses seinen Dank aus.

Expropriationsbewilligung für den Spitalbauplatz in Schaan
Der Landtag stimmt zu.

Unterstützungsgesuch der Alpgenossenschaft Silum in Triesenberg für einen Alpbrunnen
Der Landtag genehmigt 20 % der Kosten.

Unterstützungsgesuch der Gemeinde Gamprin für die Scheidgrabenregulierung
Das Gesuch wird abgelehnt. Es wird der Bau eines Schlammsammlers beschlossen.

Lohnerhöhung für den landschaftlichen Wegmacher, Übernahme der Krankenkassaprämie
Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Entschädigung des "Liechtensteiner Volksblattes" und der "Oberrheinischen Nachrichten" für den Abdruck von amtlichen Inseraten
Vom 1.1.1919 an wird für Regierungsinserate der halbe Tarifsatz bezahlt. Die Subvention an das Volksblatt wird eingestellt. Landgerichtliche Inserate sind von den Parteien voll zu bezahlen.

Unterstützung von Armen und Schwachbemittelten durch das Land und die Gemeinden
Die Kosten der Mehlversorgung und fallweise der Fettversorgung werden zu 75 % vom Land und zu 25 % von den Gemeinden übernommen. Die Regierung hat im Einvernehmen mit der Landesnotstandskommission das weitere zu veranlassen.

Mandatsniederlegung von Beck Wilhelm, Vaduz, Risch Emil, Triesen, Sprenger Josef, Triesen, Gassner Josef, Triesenberg, Wolfinger Albert, Balzers
Das Amt eines Regierungsrates behält Beck Wilhelm bei. Das Schriftstück über die Mandatsniederlegung wird auf Antrag von Sprenger Josef an die Kommission geleitet.

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