Das "Liechtensteiner Volksblatt" kommentiert das Ergebnis der Volksabstimmung über die Erhöhung der Zahl der Landtagsabgeordneten und die Herabsetzung des Wahlrechtsalters


Artikel im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

5.3.1919

Die Volkabstimmung

vom 2. Dezember [!] 1919 [2]

Das Volk hat gesprochen! Beide Anträge sind mit je gut 150 Stimmen Mehrheit gefallen, trotz der gewaltigen Agitation vonseiten der Antragsteller. [3] Im Unterland war die erdrückende Mehrheit für Ablehnung, in Planken desgleichen, in Schaan gut die Hälfte, in Vaduz weit über die Hälfte. In den drei oberen Gemeinden je eine stark ins Gewicht fallende Minderheit. Und gerade in diesen drei oberen Gemeinden hätte sich das Resultat noch bedeutend zu Ungunsten der Antragsteller verschoben, wäre von unserer Seite aus dort nur zur Hälfte in jenem Umfange aufgeklärt worden, in dem die Antragsteller dort ihre Überredungskünste geltend machten.

Das Volk will also zum grösseren Teil die angeregten Neuerungen nicht einführen, wenigstens nicht in diesen bewegten Zeiten. Nun aber lasst uns nicht weiter in politischen Kämpfen unsere Volkskraft sich vergessen, sondern lasst uns die Arbeit in wirtschaftlicher Hinsicht auch endlich in stärkerem Masse aufnehmen! Stehen wir zusammen als Liechtensteiner, vergessen wir Parteienhader und denken wir ans gemeinsame Wohl!

Das Stimmenverhältnis in den einzelnen Gemeinden ist folgendes: [4]

Abgegebene Auf 21  Abgeordnete
StimmenJaNein           JaNein
Vaduz1837610074102
Triesen163976610261
Balzers2021386414358
Triesenberg  1981395914453
Schaan226106118117109
Planken17611512
Oberland989562418585395
Eschen1685311548120
Mauren1842715725158
Gamprin7426462349
Ruggell10727801493
Schellenberg  6417471648
Unterland597150445126468
Summa1586712863711863
______________

[1] L.Vo., Nr. 18, 5.3.1919, S. 1.
[2] Die Volksabstimmung fand am 2.3.1919 statt.
[3] Der Beschluss des Landtags, eine Volksabstimmung durchzuführen (LI LA RE 1919/0941 ad 601, Landtagspräsidium an Regierung, 13.2.1919), war auf Druck der Volkspartei erfolgt.
[4] Mit "Auf 21" ist die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 24 auf 21 gemeint, mit "Abgeordnete" die Erhöhung der Zahl der Landtagsabgeordneten von 15 auf 20.