Fürst Johann II. dankt dem Landtag für die Glückwünsche anlässlich seines fünfzigjährigen Regierungsjubiläums


Telegramm von Fürst Johann II., gez. ders., an Landtagspräsident Albert Schädler [1]

21.10.1908, Wien

Mit tiefer Rührung habe ich die in der gestrigen Festsitzung des Landtages gefassten Beschlüsse [2] zur Kenntnis genommen. Die Glückwünsche [3] zu meinem durch die Gnade Gottes erreichten 50jährigen Regierungsjubiläum [4] sowohl als auch die Versicherung dankbarer Gesinnungen und treuer Ergebenheit haben meinem für mein Land so warm fühlenden Herzen wohlgetan und hat es mich mit aufrichtiger Freude erfüllt, dass so höchst gemeinnützige Stiftungen und Zuwendungen aus Landesmitteln beschlossen worden sind. Ich empfinde hierüber freudige Genugtuung und spreche dem Landtage meinen fürstlichen Dank aus, indem ich denselben zugleich und fernerhin meines aufrichtigen Wohlwollens und meiner väterlichen Fürsorge versichere. [5]

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[1] LI LA LTA 1908/L04. Abgedruckt in: L.Vo., Nr. 44, 30.10.1908, S. 1 („Amtlicher Teil“).
[2] Vgl. den diesbezüglichen Bericht in: L.Vo., Nr. 43, 23.10.1908, Beilage („Festsitzung des Landtages zu Ehren des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner Durchlaucht unseres Landesfürsten am 20. Oktober 1908“). Der Landtag hatte beschlossen, einen landschäftlichen „Irrenfürsorgefonds“ zu gründen und mit 40'000 Kronen auszustatten sowie den schon bestehenden landschäftlichen Feuerwehrfonds mit 10'000 Kronen zu dotieren (vgl. LGBl. 1909 Nr. 4).
[3] Der Landtag hatte zudem einhellig die Absendung eines Huldigungstelegrammes an Fürst Johann II. beschlossen.
[4] Am 12.11.1908.
[5] Vgl. auch das Handbillet vom 12.11.1908 betreffend die Stiftung einer Medaille in Erinnerung an das Regierungsjubiläum.