Das Innendepartement des Kantons Graubünden verhängt auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung eine Weidesperre für das Vieh in der Gemeinde Fläsch


Maschinenschriftliches Schreiben des Departements des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons Graubünden, Unterschrift unleserlich, an die liechtensteinische Regierung [1]

14.5.1913, Chur

In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 12. dies [2] an die Regierung des Kantons Graubünden, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass in Fläsch die nötigen Massregeln zur Tilgung der Maul- u. Klauenseuche getroffen worden sind und dass dieselben streng durchgeführt werden.

Vorläufig wird der Weidegang der Tiere in dort nicht erlaubt und wird dieser Weidegang erst dann Platz greifen, wenn eine Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche, nicht nur nach Auswärts, sondern im Dorfe selbst und in der Nachbarschaft ausgeschlossen ist. [3]

Mit vorzüglicher Hochachtung

Das Departement des Innern

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[1] LI LA RE 1913/1508 ad 0004/1389. Eingangsstempel der Regierung vom 15.5.1913. Handschriftlicher Vermerk von Regierungssekretär Josef Ospelt vom selben Tag über die Kenntnisgabe des Schreibens an den Ortsvorstand in Balzers.
[2] Vgl. LI LA RE 1913/1481 ad 0004/1389: Diesem Schreiben zufolge hatte der Ortsvorstand von Balzers bei der liechtensteinischen Regierung vorgebracht, dass in der benachbarten Bündner Gemeinde Fläsch in mehreren Gehöften die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen war und trotzdem die Absicht bestand, im Laufe der Woche den Weidetrieb mit Klauentieren auf die an das Gebiet der Gemeinde Balzers anstossenden Weiden aufzunehmen, wodurch die grosse Gefahr einer Verschleppung der Seuche in das Gebiet der Gemeinde Balzers und damit in das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein bestand. An die Regierung des Kantons Graubünden erging daher das Ersuchen, "unverweilt" einen Weidetrieb mit Klauentieren aus den verseuchten Ortschaften in die Nähe der Grenze der Gemeinde Balzers zu unterbinden
[3] Der Balzner Ortsvorstehrer Emil Wolfinger bedankte sich mit Schreiben vom 19.5.1913 für die Bemühungen der liechtensteinischen Regierung (LI LA RE 1913/1558 ad 0004/1389). Vgl. auch die Befürchtungen in Bezug auf die Verschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Graubünden nach Liechtenstein im Gefolge der Sömmerung des liechtensteinischen Viehs auf den Alpen in: L.Vo., Nr. 25, 20.6.1913, S. 1-2 ("Alpfahrt"). Bereits am 25.6.1913 wurde auf der liechtensteinischen Alpe Gapfahl der Befall mit der Viehseuche konstatiert.