Der Landtag ersucht die Regierung, ein grundsätzliches Fahrverbot für Automobile zu erlassen


Maschinenschriftliches Schreiben von Landtagspräsident Albert Schädler, gez. ders., an die Regierung [1]

21.12.1908, Vaduz

Das unterfertigte Präsidium gibt sich die Ehre, der hohen fstl. Regierung mitzuteilen, dass der Landtag in der heutigen Sitzung [2] folgenden Antrag der Finanzkommission [3] einstimmig zum Beschluss erhoben hat:

„Die jährlich wachsende Zunahme des Automobilverkehrs in unserem Land wird immer mehr und allgemeiner als ein Missstand empfunden. Unser Land wird fast ausschliesslich nur zur Durchfahrt benutzt. Unsere Strassen, welche für einen solchen Verkehr an sich schon zu schmal sind, werden davon schwer mitgenommen, was die Erhaltung derselben wesentlich verteuert. Ferner ist die Belästigung durch den massenhaft aufgewirbelten Strassenstaub, der gerade bei unserem Schottermaterial reichlich entwickelt wird, für den Strassenverkehr und für die Häuser an der Landstrasse eine sehr grosse und den der Strasse entlang liegenden Heugütern auch nachträglich. Endlich ist bei der Schwierigkeit einer wirksamen Kontrolle dem allzu schnellen Fahren und den damit verbundenen Unfällen schwer zu steuern.

Dem Land erwächst somit aus der Duldung des Automobilverkehrs keinerlei volkswirtschaftlicher Nutzen, sondern nur eine Reihe von Schädigungen und von Gefahren für Leben und Eigentum.

Der Landtag hält daher ein Verbot dieses Verkehrs für sehr angezeigt und stellt an die hohe fstl. Regierung das Ersuchen, eine Verfügung zu erlassen, welche den Automobilverkehr in ähnlicher Weise, wie das im benachbarten Kanton Graubünden [4] der Fall ist, verbietet und nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Ausnahme hievon macht.“ [5]

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[1] LI LA RE 1908/2181 (Aktenzeichen: Z. 27/Landtag). Eingangsstempel der Regierung vom 30.12.1908. Gemäss Aktenvermerk von Landesverweser Karl von In der Maur vom 16.4.1909 erledigte sich die Angelegenheit vorläufig mit der Regierungsakte Zl. 560/1909. Ausserdem Verweise auf die Bezugsakten Zl. 1683 ex 1909, Zl. 2091 ex 1909, Zl. 530 ex 1910 und Zl. 210 ex 1911. Ein weiteres Exemplar des Dokuments befindet sich bei LI LA LTA 1908/L13.
[2] Vgl. das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 21.12.1908 unter LI LA LTA 1908/S04/2.
[3] Vgl. Pkt. XVI der Tagesordnung des Landtagspräsidiums für die auf den 19. und 21.12.1908 anberaumten Landtagssitzungen (LI LA LTA 1908/L01). Die Finanzkommission empfahl den bei ihr von 3 Abgeordneten eingebrachten Antrag dem Landtag einstimmig zur Annahme.
[4] Vgl. L.Vo., Nr. 38, 18.9.1908, S. 1-2 („Automobilverkehr“).
[5] Der Verband für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein bat die liechtensteinische Regierung mit Schreiben vom 22.3.1909 bei der Erledigung dieses Landtagsbeschlusses den wirtschaftlichen Interessen des benachbarten Landes Vorarlberg und in weiterem Sinne der übrigen österreichischen Länder „gütigst Rechnung tragen zu wollen“ (LI LA RE 1909/0560).