Die Regierung teilt mit, dass Fürst Johann II. seinen Neffen Prinz Karl zum Landesverweser ernannt hat


Kundmachung der Regierung, gez. Regierungssekretär Josef Ospelt (in Vertretung) [1]

19.12.1918

Kundmachung

Seine Durchlaucht der regierende Fürst [Johann II.] haben nachstehendes Handschreiben gnädigst zu erlassen geruht:

"Mein lieber Neffe Carl [Karl von Liechtenstein]!

Über Antrag des Landtages bestelle Ich Dich zum Landesverweser. Zugleich erteile ich den weiteren Landtagsbeschlüssen [2] vom 10. Dezember Meine Zustimmung. Einer allfälligen Vermehrung der Zahl der gewählten Abgeordneten [3] trete ich nicht entgegen. Ich ersuche Dich, die Wahl der beiden Regierungsräte [4] und die Ausarbeitung der obigen Beschlüssen entsprechenden Gesetzesvorlagen [5] ehestens zu veranlassen. Erlass an den Landtag folgt. [6]

Wien, am 13. Dezember 1918

gez. Johann"

Fürstliche Regierung

Der fürstl. Landesverweser:

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[1] LI LA SF 01/1918/039. Handschriftlicher Vermerk: "Urschrift". Die Kundmachung wurde in den Landeszeitungen publiziert (L.Vo., Nr. 51, 20.12.1918, S. 3; O.N., Nr. 52, 21.12.1918, S. 2). Eine Abschrift des Handschreibens unter LI LA SF 01/1918/039. Vgl. auch die Begrüssungsansprache von Landesverweser Prinz Karl im Landtag am 17.12.1918 (LI LA LTA 1918/S04/2).
[2] Die Landtagsabgeordneten hatten am 10.12.1918 ein 9-Punkte-Programm zur Revision der Verfassung beschlossen, welches Fürst Johann II. vorgelegt wurde (LI LA SF 01/1918/044).
[3] 12 der 15 Abgeordneten wurden vom Volk gewählt, 3 vom Fürsten ernannt. Vgl. Ziff. 5 des 9-Punkte-Programmes vom 10.12.1918.
[4] Vgl. Ziff. 1 des 9-Punkte-Programmes, wonach die Regierung des Landes aus dem vom Landesfürsten im Einvernehmen mit dem Landtage zu ernennenden Landesverweser und 2 durch den Landtag zu wählenden Regierungsräten bestehen sollte. In der Landtagssitzung vom 17.12.1918 wurde beschlossen, dem Fürsten Franz Josef Marxer und Wilhelm Beck zur Ernennung als Regierungsräte vorzuschlagen. Als Stellvertreter wurden Emil Batliner und Fritz Walser in Vorschlag gebracht (LI LA LTA 1918/S04/2). In der Landtagssitzung vom 7.1.1919 wurde der Landtag über die fürstliche Bestätigung der Wahl orientiert (LI LA LTA 1919/S04).
[5] Vgl. den vor Mitte März 1920 erstellten Verfassungsentwurf von Prinz Karl (LI LA V 003/0890).
[6] Vgl. LI LA RE 1918/5491 ad 4851, Fürst an Landtag, 13.12.1918.