Der Landtag behandelt den Gesetzentwurf zum Sachenrecht


Handschriftliches Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Wilhelm Beck sowie die Schriftführer Stefan Wachter und Felix Gubelmann [1]

20.11.1922

Präs. eröffnet die Sitzung und beantragt gleich mit der Beratung des Sachenrechts zu beginnen. Es wird jeder Artikel aufgerufen. Der Referent [Emil Beck] giebt zu einzelnen Artikeln Erklärungen ab.

Änderungen werden vorgeschlagen zu Artk. 69, 85, 106, 108, 112, 121, 202, 308 und vom Referenten gleich vorgenommen.

Eine Abstimmung über das Gesetz kann an diesem Tage nicht vorgenommen werden, weil noch einzelne Sachen zu ergänzen sind. [2]

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[1] LI LA LTP 1922/196 (Aktenzeichen: Zl. 156/Landtag). Publiziert in: L.Vo., Nr. 10, 7.2.1923, S. 1 („Protokoll über die Landtagssitzung vom 20.11.1922“). Der Gesetzentwurf stammte aus der Feder des liechtensteinischen Geschäftsträgers in Bern, Emil Beck. Am 16.10.1922 wurde die Vorlage in der Finanzkommission des Landtags behandelt (vgl. LI LA LTA 1922/S03). Diesbezügliche  Berichte Becks oder der Finanzkommission an den Landtag liegen jedoch weder den Landtags- noch den Regierungsakten im Liechtensteinischen Landesarchiv bei, ebensowenig der ursprüngliche Gesetzentwurf von Beck.
[2] Die Vorlage wurde in der öffentlichen Landtagsitzung vom 21.11.1922 weiter beraten und mit Änderungen einstimmig angenommen. Für die Vornahme der Änderungen wurde eine Redaktionskommission, bestehend aus Wilhelm und Emil Beck, gewählt (LI LA LTP 1922/197 ff.). Vgl. das Sachenrecht vom 31.12.1922, LGBl. 1923 Nr. 4. In einer Artikelserie in den „Oberrheinischen Nachrichten“ wurde die Materie der Öffentlichkeit vorgestellt und ausgewählte sachenrechtliche Fragen erörtert (vgl. etwa O.N., Nr. 11, 10.2.1923, S. 1-2 („Aus dem neuen Sachenrecht“)). Vgl. ferner die Regierungsverordnung vom 1.5.1924 zum Sachenrecht, LGBl. 1924 Nr. 13.