Das Liechtensteiner Volksblatt publiziert einen Beitrag der NZZ, in dem davor gewarnt sind, verbotene Schneeballgeschäfte, wie sie von F. W. Stapper als Vertreter von Amsterdamer Firmen betrieben werden, in der Schweiz zu fördern


Artikel der Neuen Zürcher Zeitung, zitiert im Liechtensteiner Volksblatt[1]

Nachstehende Warnung steht in Nr. 1530 der „N.Z.Z":

„Warnung. (Mitg.) Die Firma „Nederlandsche Crediet", Haag, Box 10, vertreibt Prospekte, mit welchen sie zur Teilnahme an einem Schneeballgeschäft animiert und [für] Bestellungen von sogenannten Teilnehmerkarten zu werben versucht. Diese Prospekte werden auch mit solchen der „Export Compagnie Nova" (Haag) versandt, vor deren Treiben kürzlich die schweizerische Zentrale für Handelsförderung öffentlich gewarnt hat. Die eidgenössische Lotterieaufsichtsbehörde macht darauf aufmerksam, daß das Unternehmen des „Neederlandsch Crediet", wie die bekannten verwandten Veranstaltungen der Amsterdamer Firmen „F. W. Stapper " (Goldregensystem), „Credit Hollandais" und „Sparkas voor Stad en Land", in der Schweiz verboten ist, und dass jeder Teilnehmer, der die vom „Neederlandsch Crediet" angebotenen Karten empfiehlt, feilbietet, vermittelt oder weiterverkauft, sich den gesetzlichen Straffolgen aussetzt (Art. 4, 38 und 56 des eidgenössischen Lotteriegesetzes, Art. 43 der zugehörigen Vollziehungsverordnung)."

Nun! Warum im Regierungsblatt immer so drauf los schimpfen, wenn irgend eine Tatsache festgestellt wird — wir können heute nicht umhin, unseren Magistraten zu ihrem Geschäftsfreund „Geheimrat" F. Stapper zu gratulieren — die Schweiz scheint dem, der unser Land beglücken hätte sollen, nicht so freundlich gesinnt. 

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[1] L.Vo. Nr. 61, 17.9.1927, S. 2.