Die Regierung macht den Beschluss der Landesnotstandskommission kund, dass wegen der Notlage des Landes keine Lebensmittel mehr ausgeführt werden dürfen


Regierungskundmachung, gez. Dr. Martin Ritter, prov. Regierungschef [1]

26.11.1918

Kundmachung.

Die Landesnotstandskommission hat in ihrer Sitzung vom 25. d. M . beschlossen bis auf Widerruf mit Rücksicht auf die Notlage des Landes sämtliche Gesuche um Ausfuhrsbewilligung für Lebensmittel zurückzuweisen.

Fürstliche Negierung

______________

[1] L.Vo. 29.11.1918, S. 3. Registraturvermerk: Z. 5108/Reg.