Johann II. von Liechtenstein genehmigt den Antrag der Regierung auf Einbürgerung von Baron Emilio Sternberg de Armella mit Familie


Maschinenschriftliches Schreiben der Regierung an Fürst Johann II. von Liechtenstein, gez. von Alfons Feger [1] [2]

3.6.1926

Euere Durchlaucht!

Mit dem in tiefster Ehrfurcht anverwahrten Gesuche bittet der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Beck in Vaduz um Verleihung des liechtensteinischen Bürgerrechtes für Herrn Baron Emilio Sternberg de Armella, geboren am 28. Mai 1852 in Frankfurt a.M., bisher spanischer Staatsbürger, für dessen Gattin Yvonne geb. Baronin Duperrier, 36 Jahre alt und dessen Sohn Leon Baron Sternberg de Armella, 18 Jahre. Herr Baron Sternberg de Armella befindet sich in glänzenden Vermögensverhältnissen und geniesst einen sehr guten Ruf. Die über das Gesuch bei unserer Berner Gesandtschaft eingezogenen Erkundigungen ergaben ein günstiges Bild Baron de Armella’s. Dieser war allerdings in jüngster Zeit Gegenstand einer aufsehenerregenden Verhaftung in Zürich, die über Betreiben eines rumänischen Juden in einer – nach hiesiger Beurteilung rein zivilrechtlichen – Affäre in Zürich erfolgte und die Auslieferung de Armellas nach Mailand zur Folge hatte. Auch über die Haltlosigkeit dieser Verhaftung gibt das beiliegende Schreiben der fürstlichen Gesandtschaft in Bern erschöpfende Auskunft. Die Verhaftung konnte denn auch nicht aufrecht erhalten bleiben, da es sich, wie Herr Dr. Emil Beck nach einer Mitteilung des spanischen Konsuls in Bern beifügt, um eine Erpressung an Herrn Baron de Armella handelt. Wir betrachten übrigens diesen Fall als beigelegt und für die Einbürgerung in keinem Falle hindernd.

Herr Baron de Armella hat für die wirtschaftlich gute Zukunft unseres Landes – seiner neuen Heimat – ein grosses Interesse gezeigt, hat sich bereits in Vaduz eine Villa gekauft, hat bei der Spar- und Leihkasse ziemliche Guthaben und wird sich aller Voraussicht nach auch an der neuen Industrie in Eschen beteiligen. Die Vertreter der Gemeinde Eschen haben bereits mit Baron de Armella unterhandelt. Die in tiefster Ehrfurcht gefertigte fürstliche Regierung hält dafür, dass mit der Einbürgerung de Armella’s in Liechtenstein eine gute finanzielle Acquisition gewonnen wird.

Die Gemeinde Triesenberg hat sich mit grossem Mehr für die Aufnahme de Armella’s in den Gemeindebürgerverband ausgesprochen und das Regierungskollegium hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 1926 einstimmig beschlossen, Euerer Durchlaucht die Stattgebung des Ansuchens ehrerbietigst zu empfehlen. Von der Anschaffung von Pfandbriefen durch de Armella kann mit Rücksicht auf seinen hiesigen Hausbesitz abgesehen werden. Ebenso von der Beibringung einer Staatsverbandsentlassung, denn nach spanischem Rechte verliert ein Bürger das spanische Staatsbürgerrecht, sobald er sich irgendwo anders einbürgert.

Wir gestatten uns daher ehrerbietigst zu beantragen:

Euere Durchlaucht geruhen, dem Baron Sternberg de Armella, seiner Gattin Yvonne geb. Baronin Duperrier und seinem Sohne Leon das liechtensteinische Staatsbürgerrecht gnädigst zu verleihen. [3] [4]

Euerer Durchlaucht
untertänigster

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[1] LI LA V 4/1926/4.
[2] Registraturvermerk: "Zahl 1088/2118. N".
[3] Eigenhändiger Genehmigungsvermerk des Fürsten am linken Rand: "Genehmigt 7. Juni 1926 Johann".
[4] Auf der Rückseite folgt die Erledigung durch die Kabinettskanzlei des Regierenden Fürsten von Liechtenstein (No 130): Fürst Johann II. wollte vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft eine Bestätigung der Gesandtschaft in Bern, dass die "Verhaftungsangelegenheit" einwandfrei erledigt sei. Nachdem Emil Beck dies bestätigt hatte, erteilte der Fürst der Einbürgerung von Baron Emilio de Armella, dessen Gattin Yvonne und dessen Sohn Leon seine Zustimmung.