Sechs Bischöfe verleihen der Kirche St. Peter in Schaan einen Ablass von 40 Tagen unter der Bedingung einer aufrichtigen Beicht, eines Kirchenbesuches in St. Peter an bestimmten Festtagen oder einer Vergabung für die genannte Kirche.


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Original: Pfarreiarchiv Schaan, Urkunden.