Graf Hugo II. von Werdenberg schenkt mit Einverständnis seiner Gubernatoren Ulrich und Marquard von Schellenberg dem Abt und Konvent des Klosters Weissenau, das durch den Verkauf von Gütern mit Ausschluss der Eigenleute an seinen Vater Hugo benachteiligt zu sein behauptet, sechs Höfe mit allen Rechten und Zugehörden, um dieser Beschwerde abzuhelfen, auch um des Seelenheils des Vaters willen.


Nämlich die Höfe genannt zer Aich, zur Lachen, in Richlisreute, Edenhaus, Brunolzberch und Gutenfurt unter der Bedingung, dass das Kloster die zu diesen Höfen gehörigen Wälder nicht zum Verkauf, sondern nur für die Bedürfnisse der Höfe, zum Hausbau und zum sonstigen Verbrauch Holz schlagen lassen darf. Abt und Konvent versprechen dafür die Jahrzeit des Vaters selig mit der üblichen Messe für immer zu halten.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 Kloster Weissenau n. 3963.