Eröffnungssitzung des Landtags vom 29. Dezember 1862


Eröffnung der Landtagssitzung
Landesverweser Karl Haus von Hausen als landesfürstlicher Kommissär erklärt nach einer Ansprache den Landtag für eröffnet.

Vereidigung der Landtagsabgeordneten
Landesverweser Karl Haus von Hausen vereidigt gemäss §103 der Verfassung sämtliche Landtagsabgeordnete.

Ansprache von Landtagspräsident Dr. Schädler Karl
Der Landtagspräsident Dr. Schädler Karl, Vaduz, dankt dem Landtag für das ihm ausgesprochene Vertrauen und schliesst mit einem dreimaligen Hochruf auf Seine Durchlaucht.

Vorlage der landesherrlichen Propositionen
Der fürstliche Kommissär Karl Haus von Hausen legt dem Landtag folgende fürstlichen Gesetzesvorlagen vor:
- Entwurf einer Geschäftsordnung für den Landtag
- Budgetentwurf für das Jahr 1863
- Entwurf eines Zehentablösungsgesetzes
- Rekrutenaushebung für das Jahr 1863
- Erörterung über die Erneuerung des Zollvertrages mit Österreich
- Kostendeckung der Entwässerung des Oberlandes durch den Landesfonds

Wahl einer Adress- und Geschäftsordnungskommission
Der Landtag beschliesst die Ausarbeitung einer Adresse an Seine Durchlaucht, weiters die provisorische Annahme der Geschäftsordnung bis zur gesetzlichen Regelung. Für die Beratung der Adresse und der Geschäftsordnung wird eine gemeinsame Kommission gewählt:
- Fischer Gregor, Vaduz
- Kessler Markus, Vaduz
- Schädler Karl, Vaduz
- Gmelch Anton, Balzers
- Wanger Christoph, Schaan

Schliessung der Landtagssitzung
Landtagspräsident Dr. Schädler Karl erklärt die Sitzung für geschlossen.

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