Der Landtag lehnt die Auszahlung einer Gratifikation an Emil Beck, den liechtensteinischen Geschäftsträger in Bern, ab


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtages, ungez. [1]

25.6.1929

Es kommt zuerst die Provisionsangelegenheit Dr. Emil Beck zur Behandlung.

Präsident [Anton] Frommelt ersucht den anwesenden Herrn Legationsrat Dr. [Emil] Beck, seine Sache vorzutragen.

Dr. [Emil] Beck: Die Sache der Anleihensbeschaffung hat sich durch Monate hingezogen. Anfänglich hatte ich mit dieser Sache nichts zu tun. Die Verhandlungen wurden von der Regierung begonnen. Die Verhandlungen sind dann, wie ich erfuhr, nicht so günstig verlaufen, wie ich erfahren habe, als man anfänglich glaubte. Zuerst nahm man eine Anleihe zu 5 % in Aussicht, als es dann gegen Ende hin ging, hiess es von 7 %, mit der Verpflichtung der Hinterlage von Papieren, Kontrollmassnahmen etz. Ich machte dann die Bemerkung, ich hätte die Möglichkeit, Geld zu günstigeren Konditionen zu beschaffen. Ich bekam sodann den Auftrag, das Nötige zu tun. Ich war mir damals nicht klar, wie ich das Geld beschaffen könne, ob auf privatem Wege oder durch den Bund. Ich sprach dann mit [Jean-Marie] Musy und das Ergebnis fortgesetzter Verhandlungen war, dass Anleihen zu günstigeren Bedingungen zu bekommen war. Ich habe das Herrn Regierungschef [Josef Hoop] gesagt und erklärt, ich erwarte, dass ich eine entsprechende Provision dafür bekomme, wie es üblich sei, es sei dies eine Angelegenheit, die ausserhalb meiner amtlichen Funktionen stehe. Der Herr Regierungschef sagte mir, er sei der Meinung, dass es billig sei, mir ein angemessenes Honorar zu geben. Der Herr Landtagspräsident hat mir gegenüber dieselbe Auffassung erklärt. Die Verhandlungen schritten dann vorwärts. Die Provisionsfrage wurde hinausgeschoben. Ich erklärte, dass ich dagegen nichts einzuwenden habe, sprach jedoch die Erwartung aus, dass man sich nachher nicht auf den Standpunkt stelle, man habe nun das Geld, die Provisionsfrage sei abgetan.

Ich habe den Vertrag abgeschlossen, und ihn unterzeichnet und habe dafür gesorgt, dass das Geld gekommen ist, ohne die Provisionsfrage weiter abzuklären. Ich hörte in der Folge dann, dass diese beträchtliche Schwierigkeiten gebe. Ich habe von Anfang an angenommen, dass es selbstverständlich sei, dass ich eine angemessene Honorierung erhalte. Es ist gesagt worden, ich hätte keine Provision zu gut, es sei meine Amtspflicht, solche Anleihensverhandlungen durchzuführen, wäre ein hoch bezahlter Beamter u.s.w. Diese Verhandlungen stehen ausserhalb dem Rahmen meiner Tätigkeit. Zweitens bin ich kein hoch bezahlter Beamter. Ich habe mir von allem Anfang an vorbehalten, neben den Funktionen eines Geschäftsträgers noch eine andere Tätigkeit auszuüben, um mein Brot zu verdienen und ich habe mir weiter vorbehalten, dass ich für besondere Aktionen, die ich für die Regierung durchführe, eines besondere Entschädigung erhalte. Es bestand also von Anfang an eine Vereinbarung zu Recht, die mir eigentlich Anspruch darauf gibt, dass ich eine Entschädigung erhalte. Ich habe damals mit Herrn Minister von Planta gesprochen. Er hat mir den Rat gegeben, dass ich mir, nachdem ich keine Möglichkeit habe, in dieser Karriere weiterzukommen, vorbehalten solle, dass ich eben für besondere Arbeiten besonders honoriert werde. Es wird auch jeder, der die Verhältnisse kennt, zugeben, dass eine Besoldung von 10'000 Fr für eine Stellung, wie ich sie habe, vollständig ungenügend ist. Geschäftsträger von meinem Rang haben durchschnittlich einen Gehalt von mindestens 40'000 Fr. Die Schweiz, die bekannt ist, dass sie mit den Besoldungen in den oberen Klassen sehr sparsam ist, geht mit den Besoldungen ihrer Gesandten von Fr. 40'000 bis über 100'000. Ein Bundesrat bezieht Fr 33'000.-. Meine Honorierung ist also derart karg, dass ich nicht in der Lage wäre, aus diesem Gehalte eine Familie zu ernähren. Ein Polizeiwachtmeister in Bern bezieht ungefähr den gleichen Gehalt wie ich. Ich muss die schweizerischen Steuern bezahlen und habe schon die grösste Mühe gehabt, den Bund zu überzeugen, dass ich nicht mehr Gehalt beziehe. Man hat mich das erste Mal auf Fr 220'000 eingeschätzt gehabt. Man hat mich ausgelacht und mir gesagt: Bringen Sie uns das schriftlich, das ist undenkbar, dass Sie in Ihrer Position sich mit einem Gehalte von Fr 10'000 zufrieden geben. Ich habe auch nicht die Möglichkeit zu leben wie ein Polizeiwachtmeister. Wenn ich in ein Konzert gehe, kann ich nicht einen Platz nehmen, der Fr 3.- kostet, sondern muss einen solchen nehmen, der Fr 10.- kostet. Ich kann nicht in eine Pension gehen, wo das Übernachten vielleicht 2 1/2 Fr wie hier kostet, sondern muss bedeutend mehr bezahlen. Ich habe meine Repräsentationspflichten.

Ich habe für mein Honorar nicht eine bestimmte Summe genannt, ich habe nur auf diesbezügliche Anfrage, wie hoch das Honorar regelmässig sei, erklärt, dass es normalerweise 1 bis 2 % betrage.

Ich habe dem Herrn Regierungschef erklärt, wenn er der Meinung sei, die Provision als solche sei nicht zu bezahlen, so solle er wenigstens einen Gewinnanteil an dem bezahlen, was das Land profitiert durch meine Tätigkeit bei Abschluss dieser Anleihe. Die Anleihe wäre auf 7 % gekommen und dabei noch die Hinterlage von Wertpapieren und die Kontrollbedingungen etz. Die Anleihe wurde dann durch mich günstiger abgeschlossen. Es handelt sich um eine Zinsspanne zwischen 7 und 4 1/2 %, das macht jährlich ein Zinsgewinn von Fr 50'000 aus, ein Erfolg, der nicht unwesentlich ins Gewicht fällt, dies umsomehr als die schweizerischen Kantone das Geld zu diesen Bedingungen nicht erhalten. Ich habe gesagt, wenn Sie mir keine Provision geben, geben Sie mir für jedes halbe Prozent der Zinsverbesserung irgend eine Entschädigung, oder geben Sie mir eine Honorierung, die der Stellung eines Geschäftsträgers entspricht als voll beschäftigter Beamter. Ich verlange nicht 100 oder 80 %, es kann unter Umständen auch weniger sein. Sie werden einsehen, dass eine volle Honorierung, wie sie einem Geschäftsträger in Bern normalerweise zukommt, bedeutend höher zu stehen käme. Das sind Gründe, die ich erwähnen möchte. Weitere Aufklärungen kann ich noch geben auf Verlangen.

Reg.Chef: Im Grossen und Ganzen decken sich die Ausführungen des Herrn Legationsrates mit dem, was ich der Finanzkommission und der Regierung auch gesagt habe. Über den Gang der Anleiheverhandlungen mit Wien sind jedoch Herr Legationsrat nicht auf dem Laufenden. Als wir in Wien waren, haben wir eine 5 Millionen-Anleihe in Aussicht genommen von einem Konsortium an dem sich der Fürst beteiligen sollte, und ein Teil von der schweizerischen Eidgenossenschaft. Gleich zu Beginn der Verhandlungen haben wir auch bei Ihnen uns erkundigt wie es mit einer Vorschusssumme stünde, ob eine solche bei der Schweiz zu erhalten wäre. Sie haben damals die Sache nicht für aussichtslos gehalten. Unterdessen haben wir immer mit Wien auch verhandelt, in der Annahme, dass wir soviel Geld brauchen, dass wir etwas später auf den Zollvorschuss zurückgreifen werden.

Nachdem wir in Wien zu einem Zinsfusse von 7 %, richtiger 5 % Geld bekommen hätten (der Fürst hätte nämlich 2 % bezahlt) sind unterdessen die Verhandlungen in Bern soweit gediehen, dass dort eine günstigere Anleihe zustande kam. Wir haben nach Wien berichtet, wir danken für die Sache, wir haben von der Schweiz Geld bekommen.

Dr. [Emil] Beck hat mir auch tatsächlich vor längerer Zeit, einmal auch in Anwesenheit von Landtagspräsidenten Frommelt von Honorarwünschen gesagt. Ich habe es für billig gefunden eine Entschädigung für Mehrarbeiten und für den Aufwand auszufolgen. Ich habe auch gefragt, in welchen Grenzen sich dieses Honorar bewegen solle, ich habe dann von 1 bis 2 Prozent erfahren. Wir haben dann das in der Regierung und in der Finanzkommission behandelt. In der Finanzkommission ist man der Ansicht gewesen, dass sich eine so hohe Honorarforderung nicht wohl verantworten lasse, weil es sich um Geld handle, das geborgt worden ist und man könne es nicht verantworten, es nachher zu verschenken. Ich habe [den] Auftrag bekommen, mit Ihnen weiter zu verhandeln. Sie haben dann diese Vorschläge unterbreitet, wie Sie sie mündlich vorgebracht haben. So ist der Sachverhalt. Ich persönlich bin von vornherein auf dem Standpunkte gestanden, dass eine billige Honorierung vollständig am Platze sei.

Präsident [Anton Frommelt]: Ich habe nur zu erklären, dass ich in Hinsicht auf die günstige Abwicklung des Geschäftes und für die persönliche Einwirkung für eine Gratifikation "als Anerkennung" sei. Ich hatte mir eine Höchstgrenze von Fr 5000.- in Aussicht genommen und zwar deswegen, weil ich der Ansicht war, dass das Geschäfte seien, die in Wirklichkeit doch vom Geschäftsträger des Landes abgewickelt werden. Die Sache ist auch nicht zu vergleichen mit der deutschen Anleihe, weil dort eine freie konkurrenzmässige Ausgabe der Anleihe war. Die Sache ist Ihnen von der Regierung als Geschäftsträger in Bern übergeben worden. Durch die Ausführungen der Regierung sind Ihre Erklärungen über die Spannweite von 4 1/2 zu 7 % hinfällig geworden. Es handelt sich nur um eine solche von 4 1/2 zu 5 %. Stellen Sie sich vor, dass z.B. Herr [Richard] Zatloukal für seine Bemühungen auch etwas ähnliches verlangen könnte, so würde das unhaltbare Zustände geben. Das war meine Ansicht, die ich in der Finanzkommission vertrat, das war meine persönliche Ansicht.

Abg. [Emil] Batliner: Herr Legationsrat hat eingangs erwähnt, es sei üblich, dass Provisionen und Honorare für solche Sachen bezahlt werden. Solange ich im Landtage bin, ist mir nie nichts zu Ohren gekommen, dass man so was bezahlt hat. Ich kann irgend einer Entschädigung nicht beistimmen. Herr Legationsrat ist quasi doch ein Mitglied der Regierung, die rechte Hand der Regierung nach aussen, im Auslande. Ich finde es als Pflicht vom Herrn Legationsrat, dass er unsere Interessen auch im Auslande in dieser Sache kräftig fördert. Wenn man bedenkt, dass von der Anleihe von 2 Millionen ca. Fr. 1'300'000 an Hilfsgelder ausgezahlt worden sind, so weiss ich nicht, was das im Volke für ein Ansehen macht, wenn man noch Geld hergibt. Ich erachte es als Pflicht des Herrn Legationsrates, dass er unsere Interessen ohne Entschädigung vertritt.

Dr. [Emil] Beck: Der Herr Landtagspräsident hat auch die Meinung ausgesprochen, wenn man nicht der Auffassung gewesen wäre, dass das in meinen Amtskreis fallen würde, so hätte man eine gewisse Konkurrenz geschaffen. Da möchte ich gerade sagen, dass das der Fehler war, den man früher machte und der dem Lande schweres Geld kostete. Man hat verschiedenen Leuten Auftrag gegeben. Gerade dieser Umstand war schuld dran, dass wir keinen Kredit hatten. Das erste Mal, als ich Geld beschaffen musste, wurde ich gefragt, ist jemand unterwegs, der in der gleichen Sache tätig ist. Ich habe gesagt, ich arbeite in der Sache nur dann, wenn niemand anders gleichzeitig tätig ist. Auf diesem Gebiete ist so was eine verhängnisvolle Sache. Bei anderen Gelegenheiten hätte man gerne 1 und 2 % bezahlt, wenn man Geld bekommen hätte zu 5 oder 6 %, vielleicht noch mehr. Ich meine damit frühere Anleiheverhandlungen. Diesen Fehler hat man diesmal geschickt vermieden. Übrigens ist es nicht üblich zu fragen, wie billig machst Du das. 1/2 % Zins macht macht jedes Jahr 10'000 Franken aus. Die Provision ist eine einmalige Ausgabe, der Zins indessen kommt jedes Jahr. Was die Zinsspanne betrifft, so denken wir uns, die Anleihe wäre auf 7 % gekommen und das Land hätte 5 % bezahlt. Heute zahlt es 4 1/2 %. Der Unterschied ist nur der, dass der Fürst 2 % getragen hat, die er jetzt profitiert. Er würde dann eben in einer anderen Richtung nicht so weit gegangen sein. Was die Auffassung Batliners betrifft, dass das in meinen Amtskreis fällt, so habe ich meinen Standpunkt schon bekanntgegeben. Ich möchte ihm sagen, dass es darauf ankommt, wie man einen Mann besoldet. Der Pflichtenkreis ist beschränkt genau wie meine Besoldung. Ich bin schon 10 Jahre auf diesem Posten, habe keine Pensionsberechtigung, keine fixe Stellung, die Entschädigung ist nicht die eines Geschäftsträgers. Ich bin nicht derjenige, der am wenigsten zu tun hat, vielleicht der, der am meisten zu tun hat. Bei den Gesandten ist die Sache die, dass der Gesandte Büroarbeiten sozusagen gar keine macht. Er besorgt nur die mündlichen Verhandlungen, arbeitet nur wenige Stunden im Tag, das übrige macht das Büro. Ich muss daneben mein Brot verdienen, weil ich mit dieser Besoldung nicht leben kann.

Dr. [Josef] Hoop: Den letzten Punkt möchte ich vollkommen bestätigen, die Arbeit, die der liechtensteinische Geschäftsträger in Bern hat, ist nicht zu unterschätzen. Unsere engen Beziehungen mit der Schweiz bringen es mit sich, dass viele Sachen mit den schweizerischen Behörden behandelt werden müssen. Mit dem Veterinäramt wird z.B. nur direkt verhandelt, sonst geht alles durch die Gesandtschaft. Ich glaube, es wird kein Geschäftsträger in Bern solche Interessen zu vertreten haben, wie es der liechtensteinische hat.

Präsident [Anton Frommelt]: Ein Unterschied besteht doch, man wird vom liechtensteinischen Geschäftsträger keinen gleichen Aufwand erwarten wie von den Vertretern anderer Gesandtschaften. Fr 10'000 sind ein Gehalt, der im Lande nicht bezahlt wird. Der Regierungschef des Landes kommt auf Fr 7500.-. Das Landgericht, das sehr belastet ist, kommt sogar unter diesen Gehalt. Unser Volk und ein anderes Volk, das ist doch ein kleiner Unterschied. Sie haben sich doch eine Nebenarbeit ausbedungen und können solcher auch nachgehen. Die grossen Aufwände anderer Staaten haben Sie nicht zu tragen.

Dr. [Emil] Beck: Es ist zuzugeben, dass das der höchste Gehalt ist, der ausbezahlt wird. Es ist die Regel, dass der Gesandte mehr bezieht als der Ministerpräsident. Der schweizerische Gesandte kommt mindestens auf das dreifache. Man sagt: Andere Gesandte hätten grössere Repräsentationspflichten, die ich nicht hätte. Da muss ich sagen, da ist aber immerhin das Verhältnis von 1 zu 4. Wenn andere mit 40'000 nicht auskommen, soll ich mit 10'000 Fr auskommen. Diese bezahlen zudem ihre Repräsentation nicht aus ihrem Sack, hiefür haben sie ein eigenes Budget. Und dann der Vergleich mit den hiesigen Gehältern: Wenn ich hier übernachte, zahle ich hier 2 1/2 Fr für ein Zimmer. In Bern sind jedoch andere Verhältnisse. Wenn der Herr Regierungschef in Bern leben würde mit seiner Familie wie hier, er käme mit seinem Gehalt unmöglich aus, es wäre ausgeschlossen. Ich wäre nicht in der Lage, mit 10'000 Fr eine Familie zu erhalten. Herren, die mit mir auf der Schulbank gesessen haben, beziehen einen bedeutend höheren Gehalt als ich, haben keinerlei Repräsentationspflichten, sind in fester Stellung, haben Anspruch auf eine Pension, die 70% des Gehaltes beträgt. Ich habe seinerzeit verschiedene Stellen ausgeschlagen, um dem Lande weiter zu dienen. Im Jahre 1916 war ich Adjunkt auf dem Eidgenössischen Justizdepartement, aushilfsweise. Ich glaube, dass ich dort oder anderswo ganz anderen Gehalt haben könnte mit voller Pensionsberechtigung. Ich bemerke auch, dass ich zur Schweiz die besten Beziehungen habe. Ich habe oft den richtigen Weg empfohlen. Ich habe in verschiedener Richtung Zugeständnisse erreicht, die man Schweizer Kantonen gegenüber nicht gemacht hat. Man hat uns Tausende von Franken kreditiert zinslos. Es sind eine Reihe von Punkten, die man in der Öffentlichkeit nicht behandeln darf. Ich glaube, dass jeder seines Lohnes wert ist und dass man die Verhältnisse in Bern mit den hiesigen nicht [ver]gleichen darf.

Abg. [Ferdinand] Risch: Betreffs Gehaltserhöhungen und Gehalte hat vor zwei Jahren das Volk gesprochen und hat sich zu einer Zeit, wo immer von wirtschaftlichem Aufschwung geredet worden ist, nicht entschliessen können, mehr Gehalte zu bewilligen. Etwas anderes wäre es, wenn das Geld nicht hätte zu so etwas verwendet werden [müssen]. Wenn es wäre für Riedentwässerung u.s.w. verwendet worden, liesse ich mir es gefallen, aber zu dem Zwecke kann ich mich nicht entschliessen, irgend etwas zu tun.

Präsident [Anton Frommelt]: Wenn jemand noch Aufklärung wünscht durch H. Legationsrat, so solle er es tun.

Dr. [Emil] Beck: Wir müssen die Verhältnisse so betrachten, wie sie effektiv liegen. Wenn ein anderer gekommen wäre, der gesagt hätte, ich kann Dir Geld beschaffen zu 5 %, aber ich verlange eine Provision vom 2 %, so hätte man wohl nicht das geringste Bedenken gehabt. Damals hatte man das Geld noch nicht, man musste es erst beschaffen. Man hätte gesagt, selbstverständlich, wir bezahlen die Provision wie sie üblich ist, umsomehr als es sich um einen Beamten handelt, der einen Zuschuss als Ergänzung des Gehaltes notwendig hat.

Man darf die Tatsache des Hinausschiebens nicht dazu benützen, dass man sagt, wir haben das Geld. Sie müssen sich damit abfinden.

Präsident [Anton Frommelt]: Der letzte Punkt kann nur von mir und Dr. Hoop handeln. Ich habe nie an eine Provision in solchem Ausmass gedacht. Es wurde damals keine bestimmte Summe genannt. Dieser Vorwurf würde nur mich und Dr. Hoop treffen. Mir scheint es: Sie betonen Ergänzung des Gehaltes so sehr: Sie stehen auf Ihrem Posten 10 Jahre und haben seit Anfang dieser Tätigkeit einen fixen Gehalt von Fr 10'000 gehabt. Haben Sie irgend einmal in ähnlicher Weise eine Zubesserung Ihres Gehaltes gehabt oder war es Ihnen möglich, 10 Jahre auszukommen mit diesem Gehalt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass [Sie] im 10. Jahre auf einmal nicht auskommen. Sagen Sie mir, wie sind Sie in anderen Fällen diesbezüglich bedacht worden.

Dr.[Emil] Beck: Ich kann sagen, dass ich einmal eine Entschädigung erhalten habe, die ich nicht mehr genau weiss, die nicht sehr hoch war. Was die Anfrage betrifft betreffend bisheriges Leben, so muss ich sagen, wenn ich allein lebe und damit auskomme, ist nicht gesagt, dass ich mein Lebtag allein leben muss und von der Hand in den Mund. Ich muss für die Zukunft sorgen, wenn ich keine Pension habe, könnte ich noch ins Armenhaus kommen.

Reg.R. [Peter] Büchel: Ich habe das Ganze von Anfang an als eine Gratifikation aufgefasst. Eine eigentliche Provision hat mir dazumal schon nicht eingeleuchtet, und würde mir auch heute nicht einleuchten, speziell, da es sich um das Land handelt, in welchem der Gesandte seine Tätigkeit ausübt. Ich habe es aufgefasst, dass das zum grössten Teil Sache des Gesandten sei, sonst hätten wir den Herrn Regierungschef und irgend einen anderen abgeordnet dazu. Ich bin mir klar, dass wir solche Sachen nie mehr verantworten könnten. Das wäre wahrscheinlich unser letzter Beschluss, den wir fassen könnten. In nächster Woche könnten wir alle gehen.

Dr. [Emil] Beck: Die Angebote, die gemacht wurden, zweifle ich nicht an. Aber die Anleihe wurde zu solchen Bedingungen zum Abschluss geführt. Wenn Sie nur ein halbes Prozent mehr Zins hätten zahlen müssen, so hätte das bedeutend mehr ausgemacht, als eine noch so hohe Provision. Ich habe nur gesagt normalerweise sei die Provision 1 bis 2 Prozent. Immerhin habe ich mehr als 5000 Fr erwartet. Ich bin ganz sicher, wenn ich die Sache nicht in die Hand genommen hätte und es wäre ein anderer gekommen und hätte gesagt, ich mache das, aber ich verlange 1 bis 2 % Provision, man hätte es effektiv gezahlt. Ich habe die Initiative ergriffen. Die Idee ist von mir. Ich bin nicht nur das ausführende Organe gewesen. Die Idee ist von mir, das ist auch was wert.

Dr. [Josef] Hoop: Ich habe mich nach wie vor auf den Standpunkt gestellt, dass ich eine angemessene Entschädigung für angebracht halte, habe meinen Standpunkt überall vertreten und vertrete ihn auch heute noch. Ich möchte wünschen, dass das berücksichtigt wird. Ein Geschäftsträger hat im diplomatischen Korps gewissse Verpflichtungen, die er einmal nicht los wird. Steuern muss er auch ca. 2000 Fr. bezahlen. Dr. Beck hat die Interessen vom Lande immer wärmstens vertreten.

[Präsident] Frommelt: Da wäre die Sache soweit spruchreif, dass man zu einer Entscheidung in der Angelegenheit kommen kann. Es handelt sich nun darum, ob überhaupt eine Gratifikation ausgegeben werden soll, und zweitens wenn ja, in welchem Masse. Ich für meine Sache würde das Ganze nicht Entschädigung oder Provision nennen, sondern Gratifikation.

Es sind 2 Anträge da: Der erste Antrag ist, die Auszahlung einer Entschädigung wie [die] Finanzkommission vorschlägt, maximal Fr. 5000.-. Der zweite Vorschlag ist ergangen durch Batliner, der lautet dahin, nichts zu geben, weil es Amtssache sei.

Abg. [Emil] Batliner: Mein Standpunkt ist, dass es Pflicht des Gesandten war, das zu tun. 1'300'000 Fr ist uns gestohlen worden. Ein grosser Teil von dem Gelde, das wir aufnahmen, muss dort gegeben werden und dann noch eine Gratifikation. Ich wäre nie zu haben, zu keinem Rappen. Den Vorgang wissen ja alle und was mit dem Gelde geschehen ist.

[Franz] Amann: Ich glaube, der Gesandte hat die Bedingung gestellt, dass er eine Provision erhalte.

[Anton] Frommelt und Chef [Josef Hoop]: Nein.

Chef [Josef Hoop]: Von einer Provision ging lange nie die Rede, von einer Bedingung überhaupt nie.

Präsident [Anton Frommelt]: Ich glaube, man könnte es schon verantworten, dass man eine Gratifikation zuerkennt, selbst in der schlimmen Lage, in der unser Land ist.

Basil Vogt: Es wäre festzustellen, ob im Vertrage mit Dr. Beck steht, was zu seinem Pflichtenkreis gehört.

Abg. [Josef] Gassner: Wir haben in der Finanzkommission gesagt, verschenken können wir nichts, aber eine Gratifikation würden wir zuerkennen. Dass ein Gesandter Fr 10'000 Gehalt hat, ist nicht zu viel. Dass es auch nicht gleich ist, wer Gesandter ist, wird man auch begreifen. Wenn ein anderer in Bern wäre, würde es einige Jahre gehen, bis er eingelebt ist. Ich wäre auch nicht für Abschaffung der Gesandtschaft. Bevor man solche Geschäftsabschlüsse macht, muss man Beziehungen schaffen. Bei der Rheinkatastrophe ist uns Dr. Beck sehr dienlich gewesen, darum meinte ich, würde ich ihm etwas zuerkennen, nicht in Form einer Schuldigkeit.

Abg. [Franz Josef] Marxer: Nach allem, was man hört, ist es schwer zu machen. Dass Doktor Beck in Bern mit dem Gehalt nicht rosig steht, glaube ich. Wenn er mit dem, was er hat, nicht auskommt, wäre es das beste, wenn er mit Gehaltsaufbesserung käme. Das wäre der bessere Weg.

Dr. [Josef] Hoop: Mir kommt die Angelegenheit von gewisser Wichtigkeit vor, wenn man einerseits in der Öffentlichkeit erfährt, dass man eine Provision in höherem Ausmasse gegeben hat, andererseits wenn man keine gibt. Würde wünschen, dass heute darüber der Stab nicht gebrochen wird, lieber sollte ruhig darüber geredet werden.

Präsident [Anton Frommelt]: Ich für mich möchte die Sache bereinigt haben. Wir sind uns klar. Ich würde sehr empfehlen in einem gewissen Ausmasse zu geben.

Abg. [Franz Xaver] Hoop: Ich wäre nicht dafür, dass für dieses Geld etwas gezahlt wird, da man es für diesen bekannten Zweck verwenden musste.

Abg. [Gustav] Ospelt: Ich habe die Meinung, dass man etwas geben soll. Man hat etwas in Aussicht gestellt, wenn man auch nicht gesagt hat, wieviel. Er hatte den Eindruck, dass er etwas bekomme, darum soll man ihm etwas geben. Wenn man sagt, sein Bruder [Nico Beck[2] habe hier auch geholfen stehlen, für den Bruder ist niemand verantwortlich.

Dr. [Josef] Hoop: Auf das entschiedenste muss ich mich wehren, dass ihm Beck etwas in Aussicht gestellt worden ist, es wurde aber von der ersten Stunde an betont, dass der Landtag darüber beschliessen müsse.

Abg. [Franz] Amann: Der Gesandte ist ein hochangesehener Mann bei der Schweiz, hat dem Lande zu hunderttausenden verholfen. Es war der einzige Mann, der das hätte zustande bringen können. Wenn man heute im Lande Beamte anstellt mit Fr. 7000.- Gehalt, im Lande kann man doch billiger leben als in Bern.

Präsident [Anton Frommelt]: Wegen der Beschaffung des Geldes zu günstigerem Zinsfuss muss ich bemerken: dies wäre der Regierung auch auf anderem Wege möglich gewesen. Seine Beziehungen sind gut und ich schätze sie auch hoch, aber man darf nicht sagen, es wäre nicht möglich gewesen. Es wäre wohl mit Umständen verbunden gewesen. Wenn man schon einen Geschäftsträger hat, können wir nicht persönlich noch hinfahren. Die Sache mit dem Bruder, das geht uns nichts an, darauf haben wir uns nicht zu beziehen.

Abg. [Wilhelm] Büchel: Ich würde heute nicht abstimmen, würde es verschieben. Da die Gegensätze so gross und die Sache so zugespitzt ist, so würde ich heute nichts machen, wir kommen wieder zusammen.

Präsident [Anton Frommelt]: Ich meinerseits empfehle ganz entschieden Bereinigung dieser Angelegenheit. [3]

R[egierungs]R[at] [Peter] Büchel: Vielleicht könnte man sich auf irgend einer Basis im Laufe der Zeit einigen.

Ich stelle Antrag auf Vertagung.

Es wird sodann über jetzige Abstimmung oder Verschiebung abgestimmt: Ergebnis:

7 dafür (für heutige Abstimmung)

4 für Vertagung der Materie.

Abg. [Wilhelm] Büchel: Ich stelle im Landtag formell den Antrag auf Vertagung.

Präsident [Anton Frommelt]: Ich würde nicht [die] Sache in den öffentlichen Landtag ziehen, sonst ist die Person des Gesandten für die Gesandtschaft erledigt. Ich würde sehr empfehlen, die Sache hier zu bereinigen. Man hat schon mehr Beschlüsse hier gefasst, es sind Beschlüsse die Giltigkeit haben.

Abg. [Ferdinand] Risch: Das ist etwas, was man im ganzen Lande wissen darf.

Abg. [Gustav] Ospelt: Meine Meinung ist die, wenn wir daran ein Interesse haben, dass die Gesandtschaft unter der heutigen Person geführt wird, machen wir es hier, sonst drin im öffentlichen Landtag. Bei Freemann [4] ist es dasselbe. Mir ist es gleich.

Abg. [Ferdinand] Risch: Wer macht den Spektakel, wenn man unsere Landtagssachen da herinnen macht?

Präsident [Anton Frommelt]: Es gibt nun Sachen, die man halt unbedingt hinter den Kulissen machen muss, wir haben Gründe genug, dass wir es hier machen. An allfälliger Kritik hierüber dürfen wir nicht viel Notiz nehmen.

Präsident [Anton Frommelt]: Beschliessen wir, dass die Sache hier bereinigt wird?

[Ferdinand] Risch: Mein formeller Antrag geht dahin, dass draussen abgestimmt wird.

Abstimmung:

Wer ist dafür, dass im öffentlichen Landtag abgestimmt wird:

3 Stimmen dafür (Handerhebung)

Wer ist dagegen?

Ergebnis der Abstimmung: 9 Stimmen dagegen (R.R. Büchel enthält sich der Stimme)

Es kommt sodann zur direkten Abstimmung: [5]

Abg. Büchel Peter: Ich würde wahrscheinlich für eine Gratifikation stimmen, heute enthalte ich mich aus gewissen Gründen der Sache.

Präsident [Anton Frommelt]: Wer dafür ist für Antrag Batliner, dass keine Gratifikation ausgefolgt wird, soll dies durch Handerheben kundgeben:

Ergebnis: 9 Stimmen nein.

Wer dafür ist, soll dies durch Handerheben kundgeben:

5 Stimmen dafür.

 

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[1] LI LA LTP 1929/094.
[2] Nico Beck war in die Sparkassaaffäre von 1928 verwickelt. Im November 1929 wurde er vom Kriminalgericht wegen Betrug und Veruntreuung zu 3 Jahren Kerker verurteilt.  
[3]  Folgender Satz ist im Landtagsprotokoll durchgestrichen: "Den anderen Zustand halte ich für viel schlimmer."
[4] Der Nachlass der Korporationssteuer für das Lotterieunternehmen Freeman wird ebenfalls in der Konferenzssitzung des Landtags vom 25. Juni 1929 behandelt.
[5]  In der Mikrofilmversion des Landtagsprotokolls (siehe Scan) ist an dieser Stelle ein Votum (vermutlich) von Regierungschef Josef Hoop eingeschoben. Es wird ausserdem vermerkt, dass die Finanzkommission das Begehren von Emil Beck am 17. Juni 1929 ablehnte:
"Hinsichtlich des Provisionsanspruches vom Fr. 40'000 für die Beschaffung der Landesanleihe von 1929 ist Folgendes zu sagen:
Die Regierung hat nach ihrem Dienstantritt sofort nach verschiedenen Seiten wegen Deckung der Sparkassa-Schäden verhandelt, so in Wien z.B. und in Bern. In Bern wurde der Gesandte beauftragt, wegen eines allfälligen Zollvorschusses zu verhandeln. Kein Mensch sprach damals von irgend einer Provision oder dergl. Erst als sich heraustellte, dass der Vorschuss der schweizerischen Eidgenossenschaft billger wäre als die Anleihe bei einem Konsortium und zwar hätte das Land 1/2 % mehr bezahlen müssen, wurde vorgezogen, den Vorschuss der Schweiz anzunehmen. Als die Verhandlungen zum Abschluss gingen, erklärte er, dass er eine Provision zu Recht hätte, denn die Beschaffung dieser Anleihe gehöre nicht zu seinem Pflichtenkreis. Ich habe ihm erklärt, wenn er Mehrauslagen oder besondere Mehrarbeiten durch die Aufnahme des Geldes hätte, ich es für angängig halte, eine Provision zu verabfolgen. Ich erkundigte mich auch, was er sich vorstelle, er sagte, üblich seien 1 bis 2 %, bei kleineren Beträgen 2 %, bei grösseren weniger. Bei der letzten grossen deutschen Reichsanleihe seien z.B.  1 1/4 % gezahlt worden. Am 25.6.1929 vertrat der Gesandte seine Provisionsansprüche selber beim Landtag. Er schlug dort unter anderem vor, man solle ihm, wenn man ihm keine Provision geben wolle, einen Gehalt geben, wie der der übrigen Geschäftsträger, mindestens also 30-40'000 Fr. im Jahr. Er sei allerdings auch einverstanden, wenn es weniger seien, - es müssen nicht gerade 100 oder 80 Prozent sein. Man hätte auch nicht die geringsten Bedenken gehabt, wenn er sich vorher eine Provision ausbedungen hätte, ihm 2 % zu bezahlen. Damals hätte man, sagt er, das Geld noch nicht gehabt und man hätte jeden Prozentsatz ihm als Provision zugestanden. Auch aus dieser Äusserung geht hervor, dass er eben eine Provision von 2 % vom Lande wünschte."