Der Landtag beschliesst die Ablösung eines Wechsels im Rahmen des Sparkassaskandals


Protokoll über die Konferenzsitzung des Landtags, nicht gez. [1] 

10.9.1930

1. Wechselausgleich Rosza Mohr

Reg. Chef [Josef Hoop] referiert, es sei das ein Wechselausgleich wie alle übrigen. Dr. [Ludwig] Marxer meine, es sei im Wege von Verhandlungen vielleicht noch etwas herauszuholen. Es solle vielleicht für alle Fälle die Sparkassa ermächtigt werden, den Ausgleich: „75% der Wechselsumme per Fr. 50.000.- zuzüglich der Kosten des Anwaltsbüros in St. Gallen" einzugehen. Es sei der letzte Wechsel, der zu vergleichen sei, dann habe man sauberen Tisch.

P[eter] Büchel: Macht aufmerksam auf das Datum, wann der Wechsel ausgestellt wurde u. gibt bekannt, dass nach dem März noch für Millionen Wechsel hinausgegangen seien.

F[erdinand] Risch: meint, ob man diesen Wechsel nicht andere zahlen lassen könne.

Reg. Chef: Jetzt müssen wir ihn einkassieren.

Rat [Josef] Ospelt: Haften muss die Sparkassa, das Rückgriffsrecht auf Schuldige haben wir jederzeit.

Reg. Chef: Die Sparkassa und die Regierung kann man da schon packen.

Präsident [Anton Frommelt]: Was sagt Dr. Marxer zur Sache, nachdem er seinerzeit behauptet hat, diese Wechsel seien Schwindelwechsel. Damals sagte man, mit diesen Justuswechseln habe man überhaupt nichts zu tun. Die brauchten nicht bezahlt werden.

Die Sache des Wechselausgleiches Rosza Mohr kommt sodann zur Abstimmung:

Ergebnis alle bis auf 2 Stimmen (Risch, Schaan, und Franz [Xaver] Hoop, Ruggell) sind für Ermächtigung der Sparkassa zum Abschlusse auf der Basis von 75% der valutierten Wechselsumme und Zahlung der gegnerischen Kosten von ca. 500 Fr.

Ferd[inand] Risch: Bei Gericht geht nichts vorwärts, das sollte doch einmal aufhören.

F[ranz Xaver] Hoop: Beim Volk ist das das ärgste, dass die Sache nicht flott vorwärts geht.

Fr[iedrich] Walser: Man sollte direkt offiziell durch die Regierung intervenieren, dass man hier Remedur schaffe, entweder oder!

Reg. Chef: Will jemand im offenen Landtag den Antrag stellen, dass die Regierung die bezüglichen Schritte beim Landgerichte machen soll.

Präs: Das kann man hier auch.

Fr[anz Xaver] Hoop: Dem einen könnte man auf seine Sache langen und auf seinen Gehalt.

F[erdinand] Risch: Lohnpfändung machen oder so etwas.

Fr[anz Xaver] Hoop: Wenn man den Leuten, die im ganzem Lande die grössten Schwierigkeiten machen, auf den Fuss treten würde.

Präsident: Ich wäre vollständig dafür.

Fr[iedrich] Walser: Der Zivilprozess nur gegen Dr. Beck und die Verwaltungsratsmitglieder. Der frühere Regierungschef könnte im Zivilprozess als direkt haftbar doch nicht gemacht werden. Wenn er vor den Staatsgerichtshof genommen wird, ist das etwas ganz anderes.

Reg. Chef: Dort können Mitglieder der Regierung auch haftbar gemacht werden, durch Schadenersatz. Das ist ungeheuerlich, was nach dem 31. März hinausgegangen ist an Wechseln, das geht in die Millionen.

Rat [Josef] Ospelt: Von den Wechseln, die zu Schaden geführt haben, stammt ein Grossteil von diesen Wechseln.

F[erdinand] Risch: Manche Juristen sagten, das gewisse Wechsel wegfallen für uns, weil es Schwindelwechsel seien. Nachher mussten wir dann hier auch blechen.

Präsident: Interessant ist es schon. Einige hat man rundweg abgelehnt.

Fr[iedrich] Walser: Man ist eben der Ansicht, dass man auch die mindesten, die Schwindelwechsel Prozesse verlieren würde, weil wir beweisen müssen, dass die Gegner im schlechten Glauben waren, nicht umgekehrt.

Es wird sodann mehrheitlich beschlossen,

dass dieser Fall, wie er hier liegt, wenigstens kurz, mit Ausschluss von Eintreten auf juristische Begründungen und Betonungen im öffentlichen Landtage behandelt werde.

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[1] LI LA LTP 1930/152.