Die Volksdeutsche Bewegung fordert eine Umgestaltung Liechtensteins in nationalsozialistischem Sinn


Leitartikel der Landesleitung der Volksdeutschen Bewegung im "Umbruch" [1]

14.12.1940

Wir stehen vor der Entscheidung

Untergang und Verarmung unseres Volkes oder Nationalsozialismus

Man hat der Volksdeutschen Bewegung vorwerfen wollen, sie beschränke sich lediglich auf Kritik, sie sei lediglich destruktiv eingestellt und es fehle vor allem der ernste Wille, aus der schweren Krise herauskommen zu wollen. Alle diese Behauptungen sind absichtliche Lügen und zum Beweise dafür wollen wir heute kurz unsere Forderungen, die wir in Presse und auch sonst stellen und schon gestellt haben, zusammenfassend behandeln. Es sind dies aber, wohlgemerkt, nur unsere Sofortforderungen. Wir fordern aber gleichzeitig von Regierung und Landtag, anlässlich der Budgetberatung für das kommende Jahr unsere Forderungen zu berücksichtigen. Sie bilden den einzigen Weg, in wirklich gerechter und sozialer Weise, nach nationalsozialistischen Grundsätzen, unser öffentliches und privates Leben in eine tragbare Form zu bringen. Wir wollen dabei davon absehen, die Forderungen zu formulieren, die nicht allein durch unsere Kraft gelöst werden können, sondern die einmal mit Hilfe unseres deutschen Volkes gelöst werden müssen. Wir haben schon des öftern an dieser Stelle auf die Wurzeln unserer Dauerkrise hingewiesen. Sie sind geistiger, sozialer, politischer und wirtschaftlicher Natur, bedingt durch die ganze Struktur unserer privaten wie öffentlichen Weltanschauung und Lebensgestaltung. Die Schuld daran tragen das volkstumslose, liberale, plutokratische und asoziale System und seine politischen Willensträger. Es ist deswegen in den meisten Belangen unseres Lebens ein ganz neuer Massstab anzulegen. Es wird, wenn man das Ganze überhaupt noch ernst nimmt, nicht ohne Umbruch und Neubau abgehen. Bei diesem Neubau des Lebens müssen wir aber festen Grund suchen. Dieser feste Grund kann aber nur unser deutsches Volkstum sein. Erst dann haben wir ein festes und dauerhaftes Fundament, wenn wir auf den ewigen Werten der deutschen Volksgemeinschaft aufbauen. Unsere Forderungen betreffen also zunächst das völkisch-kulturelle Gebiet. Auf diesem auf- und weiterbauend haben wir uns nach dem Vorbilde des deutschen Sozialismus und den Grundsätzen der deutschen Wirtschaftsordnung zu richten, soweit uns dies im derzeitigen Rahmen der liberalen Wirtschaftsordnung der Eidgenossenschaft möglich ist.

Die Volksdeutsche Bewegung fordert sofort:

In einem Satz zusammengefasst ist unsere Forderung der volle Gleichschritt mit unserer Nation in allen Belangen des privaten wie öffentlichen Lebens!

Unsere Forderungen auf kulturellem Gebiete:

Wir fordern aber sofort das Erziehungs- und Schulwesen nach dem Muster unseres Gesamtvolkes.

Wir fordern die Neuorganisierung der Fortbildungs- und Realschulen.

Wir fordern die Einschränkung der Studentenzahl.

Wir fordern das Studium an deutschen Lehrerseminaren und Hochschulen.

Wir fordern das Verbot aller deutschfeindlichen ausländischen Zeitungen und die Mitarbeit der inländischen Presse am Volkstum.

Wir fordern, dass der Geistlichkeit die antideutsche Politik in Kirche und Schule verboten wird.

Wir fordern die Bestrafung offensichtlich deutschfeindlicher Beamten.

Wir fordern die Schaffung von Volksbibliotheken in den Gemeinden.

Wir fordern ein modernes Jugendschutzgesetz vor allem gegen Alkohol und Nikotin.

Wir fordern die sofortige Auflösung des Pfadfinderkorps.

Wir fordern die Freigabe der deutschen Hoheitszeichen, des Hakenkreuzes und der deutschen Farben.

Unsere Forderungen auf dem Gebiete des Sozial- und Gesundheitswesens:

Wir fordern äusserste Anstrengung unserer Behörden zur Behebung der Arbeitslosigkeit.

Wir fordern die sofortige Anstellung unserer stellenlosen Junglehrer.

Wir fordern die sofortige Durchführung und Einhaltung der bereits bestehenden liechtensteinischen Sozialgesetzgebung.

Wir fordern dringend den Ausbau unserer Sozialgesetzgebung.

Wir fordern staatlichen Schutz und gesetzliche Förderung unserer kinderreichen Familien auf allen Lebensgebieten.

Wir fordern die Übernahme der reichsdeutschen Erbgesundheitsgesetzgebung.

Wir fordern die sofortige Wiederbesetzung der staatlichen Säuglingsfürsorge. [2]

Wir fordern die sofortige Gesetzwerdung des dem Landtage längst vorliegenden Tuberkulosegesetz-Entwurfes. [3]

Unsere Forderungen für die Bauern:

Wir fordern, soweit dies in der Abhängigkeit von der Eidgenossenschaft möglich ist und im Interesse unserer Bauern und des Gesamtvolkes liegt, eine richtige Planwirtschaft.

Wir fordern, dass endlich die Regierung, soweit das nicht durch die Abhängigkeit von der Eidgenossenschaft unmöglich ist, dafür sorgt, dass der Zwischenhändler nicht auf Kosten der Produzenten und des Konsumenten abnormal grosse Gewinne einsteckt.

Wir fordern den Schutz überschuldeter Bauernbetriebe in Form von gerechtfertigtem Schuldnerschutz.

Wir fordern endlich die Schaffung des geplanten Bodenverkehrsgesetzes in Anlehnung an die entsprechende deutsche Gesetzgebung.

Wir fordern die Ausschaltung der Bodenspekulanten.

Wir fordern die Hintanhaltung der Hof- und Gutsverstückelung.

Wir fordern den allgemeinen Arbeitsdienst in Form eines Landjahres oder des Einsatzes für Bodenverbesserung.

Wir fordern die wirkliche Durchführung der Verordnung über Bodenanbau. [4]

Wir fordern besonders den Schutz für unsere Bergbauern.

Wir fordern eine vernünftige und tragbare Bodenzusammenlegung.

Unsere Forderungen für die Arbeiter:

Wir fordern, dass die landschäftlichen und Gemeindearbeiten in erster Linie den Arbeitern mit gar keiner oder kleiner Landwirtschaft vorbehalten werden.

Wir fordern die Einführung des Arbeitsbuches nach reichsdeutschem Vorbild. [5]

Wir fordern die Einrichtungen der deutschen Arbeitsfront.

Wir fordern die Aufnahme ernsthafter Verhandlungen mit dem Reiche zur Freigabe der Deviseneinfuhr für unsere Arbeiter.

Wir fordern einen gerechten Lohn für unsere Arbeiter besonders in allen Fabriksbetrieben des Landes.

Wir fordern die allgemeine Arbeitsdienstpflicht nach reichsdeutschem Vorbild.

Unsere Forderungen für das Gewerbe:

Wir fordern die strengste Kontrolle über die Handhabung des vorhandenen Gewerbegesetzes. [6]

Wir fordern eine ernsthafte Lösung der neuen Gewerbeordnung, die der Gewerbeverband beschlossen hat. [7]

Wir fordern den wirksamen Schutz überfüllter Gewerbeberufe.

Wir fordern die Schaffung einer verantwortungsvollen Kreditstelle mit einem bestimmten Verfügungskapital (Leihkapital).

Wir fordern die Errichtung einer fachmännisch geführten und wirksamen Handelskammer für alle Zweige des Wirtschaftslebens.

Wir fordern die gesetzliche Regelung des Zahlungstermines.

Wir fordern zur Vertretung der liechtensteinischen Interessen bei der Reichsregierung einen ständigen Geschäftsträger in Berlin.

Erläuterung und Ermöglichung unsere Forderungen:

Wir fordern das Erziehungs- und Schulwesen nach dem Muster unseres Gesamtvolkes. - Es ist vor allem notwendig, dass in der Erziehung der grösste Wert auf die Anerziehung wahrer Kameradschaft und wirklichen sozialen Gefühls für die Volksgemeinschaft gelegt wird. Insonderheit verlangen wir stärkste Betonung der deutschen Volkszugehörigkeit, vermehrte Pflege der deutschen Geschichte, Ausmerzung jener Bestrebungen zur künstlichen Schaffung jenes "Liechtensteinertyps". Wir fordern eine viel stärkere und modernere Betätigung der Schuljugend auf dem Gebiete des Turnens und des Sportes. Aller veraltete Ballast soll aus der Schule entfernt werden und obigen Fächern Platz machen. Es sind mindestens 4 Stunden pro Woche für die körperliche Ertüchtigung zu reservieren. Es sollen die besonders für die Gesundheit der Jugend zu empfehlenden Sportarten wie Skifahren, Schlittschuhlaufen und Schwimmen endlich obligatorisch eingeführt werden. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, wenn kein entsprechender Turnplatz vorhanden ist, einen ebenen Platz der Jugend zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten erwachsen dadurch dem Staate keine.

Wir fordern die Neuorganisierung der Fortbildungs- und Realschulen. - Wir haben sowohl in den Fortbildungs- wie Realschulen einen veralteten oder gar keinen Lehrplan. Es wäre zu überlegen, ob nicht ein Teil der Gewerbeschulen zusammengefasst hier im Lande durchgeführt werden könnte. Hier kann noch eingespart werden, indem weniger Geld nach der Schweiz abfliesst.

Wir fordern die Einschränkung der Studentenzahl. - Vor über einem Jahr hat der liechtensteinische Akademikerverband ein Gesuch an die fürstliche Regierung gerichtet zwecks Einschränkung der Studentenzahl an dem liechtensteinischen Privatgymnasium Marianum. Die Regierung hat auf dieses Gesuch nicht einmal geantwortet, trotz wiederholter Vorstellungen. [8] Auch im Landtage kam dieses Problem schon zur Sprache, wurde aber, trotz seiner grossen Wichtigkeit, von bestimmten Herren immer wieder hintertrieben. Wir fordern, dass endlich im Interesse des Landes und der einzelnen die Studentenzahl beschränkt wird. Massgebend zur Zulassung zu höherem Studium ist einzig die Fähigkeit des jungen Menschen. Wir fordern aber für den fähigen, zufällig aber mittellosen Volksgenossen die tatkräftigste Unterstützung. Der Studienfonds hat ausschliesslich für arme, aber fähige und fleissige Studenten verwendet zu werden.

Wir fordern das Studium an deutschen Lehrerseminaren und Hochschulen. - Wenn unsere deutsche Bevölkerung auch von ihren Führern und Erziehern richtig geführt werden soll, so ist es unbedingt notwendig, dass unsere Studenten an den Schulen unsres Volkes ihre Studien machen. Es ist dies auch für ihre Fachausbildung nur von Vorteil.

Wir fordern das Verbot aller deutschfeindlichen ausländischen Zeitungen und die Mitarbeit der inländischen Presse am Volkstum. - Wir können es uns tatsächlich nicht leisten, dass bei uns ständig noch ausländische Presseerzeugnisse verbreitet werden, die heute noch Bedürfnis fühlen, unser deutsches Volk und seinen Führer [Adolf Hitler] zu beschimpfen. Hier gibt es nur eine Antwort: Hinaus mit ihnen aus unserem deutschen Lande. Wenn unsere Landespresse halbwegs ihrer Aufgabe gerecht werden will, so muss sie von Gesetzes wegen verpflichtet werden, für unser deutsches Volkstum zu arbeiten.

Wir fordern, dass der Geistlichkeit die antideutsche Politik in Kirche und Schule verboten wird. - Immer wieder muss man erleben, dass Geistliche gegen das Deutschtum und den Nationalsozialismus in Kirche und Schule auftreten. Wenn sich die Herren das nicht abgewöhnen wollen, so hat es ihnen der Staat abzugewöhnen. Kein Geistlicher gehört in das politische Leben, sondern in die Seelsorge. Auch diese Forderungen kosten keinen Rappen, sondern es kann nur eingespart werden.

Wir fordern die Bestrafung offensichtlich deutschfeindlicher Beamten. - Wir haben an dieser Stelle schon des öftern einige besonders fanatische Hetzer mit Namen nennen müssen. Die Duldung solcher Beamten ist eine schwere Belastung für unsere Regierung, unser Land und auch den Fürsten [Franz Josef II.]. Wir können es uns wirklich nicht leisten, dass solche verantwortungslose Elemente, seien es Regierungsbeamte, Lehrer oder Polizisten, uns die letzten Sympathien in unserem deutschen Volke abgraben und vernichten. Wie kann so die Regierung mit gutem Gewissen von der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen mit unserem deutschen Volke reden, wenn solche Elemente nicht nur geduldet, sondern noch gefördert werden? Was nützen dann der gute Wille und die feierlichen Erklärungen unseres Fürsten, wenn seine Regierung hier nicht zum Rechten sieht?

Wir fordern die Schaffung von Volksbibliotheken in den Gemeinden. - Im Interesse der Volksbildung und wirklichen Volksaufklärung wäre die Schaffung solcher Bibliotheken schon längst eine Notwendigkeit gewesen. Man soll endlich unserer deutschen Bevölkerung den Zugang zum heutigen deutschen Schrifttum ermöglichen. Die Auswahl der Bücher hat besonders nach völkischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Die Auslagen können leicht gedeckt werden, indem man nach Auflösung der Pfadfinder diesen keine Unterstützung mehr gibt; weitere Mittel können durch eine öffentliche Sammlung von brauchbaren Büchern und von Geld bereitgestellt werden. Ausserdem sollen alle Zeitungen des Landes verpflichtet werden, die amtlichen Kundmachungen ohne Entschädigung zu veröffentlichen. Es kostet also den Staat keinen Rappen mehr, nur wird das bisher ausgegebene Geld wirklich vernünftig verwendet.

Wir fordern ein modernes Jugendschutzgesetz vor allem gegen Alkohol und Nikotin. - Unsere derzeitigen Jugendschutzverordnungen sind vollständig unklar und, soweit vorhanden, nicht einmal der Öffentlichkeit bekannt. Wir fordern die strenge Überwachung aller öffentlichen Vorführungen über ihre sittliche und völkische Einwandfreiheit. Wertvolles Gesundheitsgut geht heute noch verloren, die Volksgemeinschaft kann sich nur Geld einsparen.

Wir fordern die sofortige Auflösung des Pfadfinderkorps. - Die Pfadfinder sind eine englische Erfindung und Gründung. Ihr Vater, [Robert] Baden-Powell, ist ein Engländer und hat gerade im Weltkriege sich durch seine Tätigkeit gegen deutsche Frauen und Kinder berüchtigt gemacht. Auch in andern Staaten sind diese Organisationen wegen ihrer Betätigung aufgelöst worden (Ungarn). Will sich auch hier die Regierung nicht selbst Lügen strafen, hat sie einzuschreiten und was nie hätte geduldet werden sollen, endlich wieder aus der Welt zu schaffen.

Wir fordern die Freigabe der deutschen Hoheitszeichen, des Hakenkreuzes und der deutschen Farben. - Wir wollen Deutsche sein und in allen Erklärungen wird dies feierlich betont. Und nun sollen wir nicht einmal öffentlich zeigen dürfen, wessen Stammes wir sind? [9] Hört auf mit eurer Neutralität, das ist nur Anstand gegen unser eigenes deutsches Volk.

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Wir fordern äusserste Anstrengung unserer Behörden zur Behebung der Arbeitslosigkeit, weil es die erste und grundlegendste soziale Pflicht eines Staates ist, seinen Einwohnern Arbeit, Verdienst und ein anständiges, menschenwürdiges Dasein zu sichern. Recht auf Arbeit! Pflicht zur Leistung!

Wir fordern die sofortige Anstellung unserer stellenlosen Junglehrer, weil sie ein natürliches Recht darauf haben, ihren opfervoll erlernten und idealen Beruf endlich ausüben und einen Hausstand gründen zu dürfen; weil sie ein ebenso natürliches Vorrecht haben vor ebensoviel unverheirateten ausländischen Lehrerinnen, die im Rahmen einer Ordensgemeinschaft ehelos zu bleiben sich verpflichtet haben. Nichts wäre verkehrter und den Interessen einer wirklichen Religion mehr zuwiderlaufend, als dieses natürliche Recht und Vorrecht etwa durch angeblich religiöse Scheingründe hinwegpharisäern zu wollen.

Wir fordern die sofortige Durchführung und Einhaltung der bereits bestehenden liechtensteinischen Sozialgesetzgebung. - Wir verlangen z.B., dass endlich das Abeiterschutzgesetz von 1937 mit genügender Strenge gehandhabt werde, [10] dass besonders die landwirtschaftlichen Arbeiter und Knechte mindestens jeden Monat ihren Lohn bekommen, dass den Arbeitern die Überstunden in der vorgeschriebenen Weise vergütet werden, dass alle Dienstherrschaften ihre Dienstboten gegen Krankheit versichern. Wir verlangen u.a., dass die sozialen Bestimmungen des Gewerbeordnungsgesetzes von 1915, besonders die Verpflichtung der Fabrikbesitzer, ihre Arbeiterschaft gegen Krankheit zu versichern, endlich eingehalten werden; von den zirka 400 Fabrikarbeitern des Landes sind immer noch zirka 200 in gesetzwidriger Weise nicht versichert! Die Erfüllung dieser Forderung kostet den Staat nicht nur nichts, sondern würde ihm ausserdem noch die Unterstützungskosten für jene unbemittelten Arbeiter und Arbeiterinnen ersparen, für die er bzw. die Gemeinde jetzt im Erkrankungsfall ohnedies aufzukommen hat. Im übrigen wird man von einer Regierung doch noch verlangen können, dass sie ihre eigenen Gesetze hält! Wer soll sie denn sonst halten?

Wir fordern dringend den Ausbau unserer Sozialgesetzgebung. - Wir verlangen, dass ein soziales Wohnbauprogramm, die Schaffung einer gesetzlichen Invaliditäts- und Altersversicherung, die Einbeziehung der Berufs- und Gewerbeerkrankungen in die obligatorische Unfallversicherung und anderes mehr ernsthaft in Aussicht genommen werde. Wir verlangen, dass die Mutterschaftsversicherung, besonders für die Arbeiterin, ebenso wie in Deutschland und in der Schweiz, in die gesetzliche Krankenversicherung voll einbezogen werde. Wir verlangen auch, dass der Umfang des jetzigen Krankenkassenobligatoriums wesentlich erweitert werde, und zwar wenigstens so weit wie in der uns gegenwärtig wirtschaftlich verbundenen und gleichgestellten Schweiz; was dort möglich ist, muss auch bei uns möglich sein! Wir verlangen die Einbeziehung aller Landeseinwohner bis zu einem entsprechenden Steuerbetreffnisminimum sowie die Einbeziehung aller Ausländer mit Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung. Die Erfüllung dieser Forderung ist im wesentlichen einfach eine Angelegenheit der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Vernunft. Denn die Gemeinden z.B. müssen auch beim jetzigen Zustand der sozialen Unordnung auf diesem Gebiete aufkommen für ihre unbemittelten erkrankten Zuständigkeitsbürger und deren Angehörige. Und das Land muss ohnedies auch heute aufkommen für zahlreiche Erkrankungsfälle von hiesigen Ausländern mit Niederlassung und Aufenthalt. Wäre es nicht vielleicht doch besser und richtiger, dieselben Leute gleich von vornherein z.B. in billigen Armenkassen zu versichern? Wenn es im benachbarten Kanton St. Gallen seit 30 Jahren möglich ist, jeden Aufenthalter gesetzlich gegen Krankheit zu versichern, warum sollte das ausgerechnet in Liechtenstein unmöglich sein?

Wir fordern staatlichen Schutz und gesetzliche Förderung unserer kinderreichen Familien auf allen Lebensgebieten. - Wir verlangen die Übernahme des reichsdeutschen Gesetzes über die Ehestandsdarlehen (für die erbgesunden Brautleute). [11] Wir verlangen die allgemeine gesetzliche Gewährleistung von Familienlöhnen und Familiengehältern, gestaffelt nach der Kinderzahl (Kinderzulagen), mindestens im selben Ausmass wie in der benachbarten Schweiz. Wir verlangen die Übernahme des reichsdeutschen Gesetzes über die staatlichen Kinderbeihilfen (für die erbgesunden Familien). [12] Zur Ermöglichung aller dieser und ähnlicher Forderungen verlangen wir eine entsprechend viel stärkere Besteuerung der Kinderarmen, Kinderlosen und Ledigen sowie die Einführung einer Junggesellensteuer; das ist nichts anderes wie einfachste Gerechtigkeit! Wir fordern die Wiederherstellung der öffentlichen Achtung und Ehrung des Kinderreichtums überhaupt.

Wir fordern die Übernahme der reichsdeutschen Erbgesundheitsgesetzgebung. - Unter dem Oberkommando einer hinlänglich bekannten Dame wurde im Sommer 1940 in allen Dörfern des Liechtensteinerländchens eine förmliche Razzia auf schwach-, fehl- und blödsinnige Kinder durchgeführt; die armen Kinder wurden dann unter gewaltigen Kosten für Angehörige, Gemeinden und Staat in schweizerischen Schwach- und Blödsinnigenanstalten zum Teil nahezu zwangsversorgt. [13] Dies ausgerechnet zu einer Zeit, da unser Staat sich bereits vor Wochen entschlossen hatte, die öffentliche Säuglingsfürsorge für die vollsinnigen und erbgesunden Kinder abzuschaffen, und die Annahme eines gesetzlich geregelten Schutzes der gesamten erbgesunden Bevölkerung vor der furchtbaren Volksseuche der Tuberkulose immer wieder weiter auf die lange Bank hinausschob! - Wird aber eine solche kostspielige Blödsinnigenaktion nicht gleichsam selber zum Blödsinn in einem Staate, der zur Erbpflege, zum Schutze der Vollsinnigen und Erbgesunden keinen Finger zu rühren und keinen Rappen zu geben bereit ist, um die Erbübel an ihrer Wurzel zu fassen?

Wir fordern die sofortige Wiederbesetzung der staatlichen Säuglingsfürsorge. - Seit Dreiviertel Jahren haben wir in Liechtenstein keine Säuglingsfürsorge mehr. Die Stelle ist einfach nicht wiederbesetzt worden; obwohl man uns die Notwendigkeit dieser volksgesundheitlich wichtigen Einrichtung reichlich ein Jahrzehnt hindurch gerade im "Liechtensteiner Volksblatt" immer wieder vor Augen geführt hatte; obwohl man uns mit Recht darüber belehrte, dass hauptsächlich durch sie das Schreckgespenst der einst so gefürchteten englischen Krankheit (Rachitis) ungemein zurückgedrängt, die Säuglingssterblichkeit durch Ernährungsstörungen und andere Erkrankungen beträchtlich gesunken und der gesamte Gesundheitszustand der Säuglinge und Kleinkinder überhaupt ein viel besserer geworden war; obwohl die sichere Gefahr besteht, dass alle die aufgezählten wertvollen Erfolge durch das immer längere Aussetzen der Tätigkeit in kurzer Zeit wieder verlorengehen und verfallen; obwohl die Rachitis unter den Säuglingen des Landes bereits wieder deutlich im Zunehmen begriffen ist und dies später dem Staat und der Volkskraft durch Gebärschwierigkeiten und andere Störungen schwer zur Last fallen wird; obwohl die ganze staatliche Säuglingsfürsorge, wie verlautet, z.B. schon allein dadurch wieder finanziert werden könnte, dass unsere "drei" kinderlosen Regierungschefs im Sinne der christlichen Nächstenliebe auf die ihnen neulich genehmigte Wohnungszulage, den kleinsten und hilflosesten Wesen unseres Volkes zuliebe, in wirklich grosszügiger und sozialer Weise verzichten würden!

Wir fordern die sofortige Gesetzwerdung des dem Landtage längst vorliegenden Tuberkulosegesetz-Entwurfes. - Wieso kommt es, dass dieser Entwurf zu einer modernen, staatlich geregelten Tuberkulosebekämpfung, obwohl schon vor bald 4 Jahren von den Krankenkassen vorgelegt, längst von allen Ärzten des Landes ausgearbeitet, von den massgebenden Stellen in Regierung und Landtag bestens gutgeheissen und als dringend nötig anerkannt, wieso wird dieser Entwurf, der endlich auch dem armen Teufel, wenn er das Unglück hat, an Tuberkulose zu erkranken, ein Recht auf eine bestimmte Unterstützung gewährleisten würde, nicht zum Gesetz erhoben, sondern mit allen möglichen Ausreden nur immer wieder hinausverzögert? Wieso kommt dieses Gesetz nicht zustande, welches bei einer Höchstverpflichtung des Staates von nur 3000 Franken pro Jahr die Volkstuberkulose in geregelter, rationeller und wirksamer Weise bekämpfen würde? 3000 Franken, ein Beträglein, das sich für den Staatshaushalt durch selbsttätige Einsparung viel höherer Unterstützungsbeiträge in absehbarer Zeit wie kaum etwas anderes glänzend rentieren würde; ganz abgesehen davon, dass der naturrechtliche und gottgewollte Staat durchaus nicht unter allen Umständen danach zu fragen hat, ob es sich "rentiert"?! - Sehr geehrter Herr Landtagspräsident [Anton] Frommelt! Hand aufs Herz! Glauben Sie nicht selber auch, dass unser Staat, wenn er diese 3000 Franken zu diesem Zwecke nicht mehr aufzubringen vermag, eigentlich das moralische Recht auf Selbständigkeit und Eigenstaatlichkeit verwirkt und verloren hat? - Es gibt indessen hier nur ein Entweder-Oder. Entweder kann man diese 3000 Franken nicht aufbringen oder man will sie nicht aufbringen. Das letztere wäre aber entschieden schlimmer als das erstere! Oder vielleicht nicht?

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Wir fordern, soweit dies in der Abhängigkeit der Eidgenossenschaft möglich ist und im Interesse unserer Bauern und des Gesamtvolkes liegt, eine richtige Planwirtschaft. - Vorerst ist mit allen Mitteln darauf zu dringen, unsere unproduktiven Flächen durch Entwässerung und Kultivierung in einen guten Kulturzustand zu bringen. Es ist für unsere Bauernbetriebe ein Wirtschaftssystem aufzustellen, das die Deckung des Binnenmarktes ganz besonders berücksichtigt. Dieses Wirtschaftssystem ist so festzulegen, dass eine für unsere Betriebe passende Fruchtfolge gewährleistet ist. Wir müssen die Anbaufolge so gestalten, dass die Selbstversorgung in höchstmöglichem Masse gegeben ist. Es ist daher mehr Stoffersatzwirtschaft als Raubbau (wie bisher) zu betreiben. Die Frage, ob intensiv oder extensiv zu wirtschaften ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Der Düngung und dem Versuchswesen muss viel mehr Beachtung geschenkt werden.

Wir fordern, dass endlich die Regierung, soweit das nicht durch die Abhängigkeit von der Eidgenossenschaft unmöglich ist, dafür sorgt, dass der Zwischenhändler nicht auf Kosten der Produzenten und des Konsumenten abnormal grosse Gewinne einsteckt. - Für sämtliche landwirtschaftliche Produkte ist eine Marktordnung zu schaffen und Massnahmen für eine gerechte Preisbildung zu treffen. Dadurch müssen die Preise für den Produzenten und den Konsumenten festgesetzt werden (Zwischenhandelspreis). Diese in vielen Fällen geradezu äusserst krasse Preisspanne ist möglichst auszuschalten. Wir verlangen Festpreise für den Erzeuger und Festpreise für Verbraucher, die eben so getroffen sind, dass der Zwischenhändler nicht einfach einstecken kann, was er will.

Wir fordern endlich die Schaffung des geplanten Bodenverkehrsgesetzes in Anlehnung an die entsprechende deutsche Gesetzgebung. - Die Schaffung eines Bodenverkehrsgesetzes ist weiterhin Grundbedingung zur Existenzmöglichkeit unserer Bauern. Übrigens wurde zu dieser Angelegenheit im "Umbruch" des öftern schon Stellung bezogen. Wer heute Boden kauft bzw. kaufen kann, ist jedermann klar! Wahrlich ein ganz grosses Verbrechen an Staat und Volk, wenn so gewisse Herren aus dem Boden einfach eine Ware machen, die sie um jeden Preis erstehen, weil ja der Boden für sie nichts anderes als eine andere Form von Kapitalbesitz ist. Natürlich spielt es unseren plutokratischen Bodenspekulanten keine Rolle, wieviel das Klafter kostet, Geld haben sie genug, überdies ist es sichere Kapitalanlage und hat sogar politischen Vorteil, indem so und so viel in der Gemeinde in finanzielle Abhängigkeit gebracht werden. Damit also ist sofort aufzuräumen! Überhaupt ist die Verpfändung von Grund und Boden an private Geldgeber ausnahmslos zu verbieten. Keiner hat das Recht, Boden zu kaufen, wenn er ihn nicht selbst bewirtschaftet. Hier ist ein Gesetz zu schaffen, das Nichtlandwirten und Spekulanten den Ankauf von Boden verbietet.

Wir fordern die Hintanhaltung der Hof- und Gutzerstückelung. - Die Hintanhaltung der Hof- und Gutzerstückelung ist von ausschlaggebender Wesenheit in existenzmöglicher und ertragsmässiger Hinsicht. Zu kleine Betriebe und Betriebe, deren Parzellen zu weit auseinanderliegen, sind unwirtschaftlich. Der dadurch bedingte Arbeitsstundenverlust einerseits, der Wegfall der Benützung technischer Hilfsmittel andererseits entsprechen den Anforderungen einer heutigen Betriebsführung keineswegs. Ausserdem ist, in Anlehnung an das deutsche Reichserbhofgesetz, im Erbgang der Boden vor Aufteilung und Zersplitterung unbedingt zu schützen.

Wir fordern den allgemeinen Arbeitsdienst in Form eines Landjahres oder des Einsatzes für Bodenverbesserung. - Um eine rasche Durchführung unserer Selbstversorgung durchzuführen, ist ein Arbeitsdienst einzurichten. Die jungen Leute sind, soweit Bedarf an Arbeitskräften (Knechte und Mägde) vorhanden ist, den Bauern zuzuteilen, die übrigen Arbeitskräfte müssen zu Kultivierungs- und Entwässerungsarbeiten herangezogen werden.

Wir fordern die wirkliche Durchführung der Verordnung über Bodenanbau. - Die Durchführung der Verordnung über Bodenanbau, die zweckmässige und fachmännische Bestellungsfolge ist konsequent und ausnahmslos durchzuführen. Nur dadurch kann die Selbstversorgung in grösstem Masse, nämlich durch Gewinnung möglichst vieler Produkte, erreicht werden. Es ist, beispielsweise, ein grosser Unsinn, Kartoffeln und Kraut in solchen Mengen anzubauen, dass der Export sogar Schwierigkeiten macht, während wir an Getreide, z.B. Hafer, beinahe gar nichts haben und somit ein besonders wichtiges Futtermittel vollständig fehlt. - So gross und vielleicht auch schwer unsere Aufgaben auf landwirtschaftlichem Gebiet in Zukunft werden mögen, eines dürfen wir nicht vergessen: Die Not, die die heutige Bauernschaft allmählich abwürgt, ist lediglich die Folge des liberalistischen Wirtschaftssystems. Dadurch ist das Bauerntum, die Volksernährung und die gesamte Wirtschaft diesem Tiefstand zugeführt worden. Wenn die Durchführung obiger Punkte nicht sofort in Kraft tritt, werden wir zwangsläufig immer noch tiefer ins Verderben stürzen.

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Wir fordern, dass die landschäftlichen und Gemeindearbeiten in erster Linie den Arbeitern mit gar keiner oder kleiner Landwirtschaft vorbehalten werden. - Die Arbeiterschaft im eigentlichen Sinne hat als erste Anspruch auf die durchzuführenden Arbeiten in Staat, Gemeinde und bei Privaten, weil das eben ihre einzige Einnahmequelle bedeutet. Die Sicherstellung der Arbeiterexistenzen ist erste Pflicht. In Staat und Gemeinden liegen pro Jahr dauernd bestimmte Anzahlen von aufzuwendenden Arbeitsstunden vor, die für diese Existenzen reserviert werden müssen. Es geht nicht mehr an, dass reiche Bauern und reiche Bauernsöhne sich auf diesen öffentlichen Arbeitsplätzen ihr Bargeld holen und im eigenen Betrieb niedere Löhne an eingestellte fremde landwirtschaftliche Hilfskräfte zahlen. Ein gerechtes und ein dauerndes Auskommen für viele Existenzen ist zu schaffen, das den Arbeitern gestattet, im Hinblick auf die Zukunft eine Familie zu gründen. Dass diese Arbeiter eine Kleinlandwirtschaft nebenher noch betreiben, ist doppelt zu begrüssen, schaffen sie sich damit in ihren freien Stunden, bei Schlechtwetter und ausserhalb ihrer Tagesarbeit, einen gewissen Anteil der Selbstversorgung und dienen damit noch den Bedürfnissen der Allgemeinheit und besonders ihrer Familie. Auf dem Lande gebührt jeder Arbeiterfamilie ein Siedler-Arbeiterhaus mit Garten und Haustieren im entsprechenden Rahmen.

Wir fordern die Einführung des Arbeitsbuches nach reichsdeutschem Vorbild. - Diese Forderung ist einfach selbstverständlich im Interesse aller und die Grundlage für jedmögliche Planwirtschaft mit den freien Arbeitskräften. Eine einfache Forderung der Ordnungsliebe und Sauberkeit in einer derart wichtigen Angelegenheit. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wer aber arbeitet, der soll auch richtig essen. Diese Forderung sollte eigentlich im Jahre 1940 an eine verantwortliche Regierung nicht gestellt werden müssen. Denn der werteschaffende Mensch, der Arbeitsmensch, ist ja unser Reichtum im Lande, wir besitzen keine Rohstoffe und kein Gold, mit Ausnahme gewisser Hamsterer (aber nicht mit Arbeit) und deshalb ist erste Pflicht, diesen Rohstoff, das sind die freien, verfügbaren, werteschaffenden Arbeitskräfte, richtig einzusetzen und voll zu nützen. Das ist Wirtschaft und nicht eure "zusätzlichen Mittel" aus Judeneinbürgerungen, die nicht einmal für die geringen Druckkosten eines derartigen Arbeitsbuches genügend waren. Und zwar verlangen wir die Einführung nach reichsdeutschem Muster, und dasselbe muss beim Drucke Vorbild und in der Nachahmung massgebend sein. Es gereicht dies sowohl dem Arbeiter in erster Linie wie der Allgemeinheit zum grössten Nutzen. Der Arbeiter darf auch bei uns seine Leistung zeigen! Auch hier nicht wirtschafteln und warten, bis sich irgendeiner meldet, sondern wirtschaften und planend gestalten! Das Arbeitsbuch wird mit grellen Farben beleuchten, wer, wieso und wo der und die hingehört.

Wir fordern die Einrichtungen der Deutschen Arbeitsfront nach reichsdeutschem Vorbild. - Die Arbeitsfront als die Zusammenfassung aller Schaffenden, keine Gegnerschaft zwischen den einzelnen Gruppen und Grüppchen, sondern gemeinsames Wollen und gemeinsames Schaffen zum Wohle aller. Nicht mehr die Interessen verschiedener Berufsrichtungen und Klassen allein, sondern die Wahrnehmung der Interessen aller und Förderung der Leistung und der Leistenden im Rahmen nach dem Vorbild der Deutschen Arbeitsfront. - Diese Einführung kostet nichts, sie bringt nur Gewinne und diese Gewinne aus der Leistung aller gemeinsam Schaffenden dienen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Arbeitenden. Auch die Beamten und freien Berufe gehören in die Arbeitsfront.

Wir fordern die Aufnahme ernsthafter Verhandlungen mit dem Reiche zur Freigabe der Deviseneinfuhr für unsere Arbeiter. - Endlich soll sich die Regierung ernsthaft mit diesen Problemen beschäftigen. So wie die Angehörigen anderer Völker und Staaten, die nicht einmal deutschstämmig sind, vom Reich eine bestimmte Summe für den Devisenverkehr zur Verfügung erhalten, so sollte auch die Regierung endlich wenigstens einmal die Voraussetzungen hierfür schaffen, indem sie den deutschhetzenden Terror besonders der oberen Schicht in Staat und den öffentlichen Ämtern wie der Presse zum Schweigen bringt. Diesen Leuten sollen sie "Landesverrat" vorwerfen, bei diesen demokratischen Besserwissern und Sterndeutern mögen sich auch unsere Arbeiter bedanken, die für ihre Familien die Devisen nicht frei bekommen. In dieser Frage endlich mehr Ernst zu zeigen und der Arbeiterschaft zu helfen, ist mehr als dringlich!

Wir fordern einen gerechten Lohn für unsere Arbeiter besonders in den Fabriksbetrieben. - Der Arbeiter als der Erzeuger der Werte muss den seiner Leistung entsprechenden Lohn verdienen. Da diese Löhnung nicht nur die Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft überhaupt ist, sondern auch gerade bei uns sehr angebracht ist, müssen die Voraussetzungen dazu geschaffen werden und diese Forderungen unbedingt zur sofortigen Durchführung gelangen. Da sitzen etliche Existenzen, die nur aus den Staatsbedingungen heraus ihre ungeheuren Gewinne erobert und, damit nicht genug, noch mit diesen Gewinnen Druck verschiedener Art auf die Kreise der Schaffenden ausgeübt haben, und daneben verdient der Arbeiter seiner Leistung entsprechend zu wenig, um die ewige Sorge für die Familie los zu werden.

Wir fordern die allgemeine Arbeitsdienstpflicht nach reichsdeutschem Vorbild. - Wir fordern dies zur Entlastung des Arbeitsmarktes; dadurch schaffen wir den Familienvätern und den älteren Arbeitern die Möglichkeit der Arbeit. Die Erziehung aller Volksgenossen zur Volksgemeinschaft kann besonders im Rahmen eines allgemeinen Arbeitsdienstjahres durchgeführt werden. Die Lösung öffentlicher Aufgaben und die Erstellung von Werken für die Allgemeinheit kann stark vorangetrieben werden. Man verhandelte im Landtag schon des öfteren, man lehnte es aber ab, weil es eben nationalsozialistisch sei. [14] Ja, wo stehen wir denn? Deutsch ist nationalsozialistisch! Wollt ihr also lieber zugrunde gehen, als sich mit Lebensaufgaben und deren Lösung, die für den Fortbestand unserer deutschen Bevölkerung in Liechtenstein notwendig sind, zu befassen und durchzuführen? Hätte man nicht mit den 100'000 Franken, die man den "armen" Pfadfindern hingeworfen hat, viel besser Schaufeln, Pickel und anderes Arbeitsgerät kaufen können und ausserdem noch Jahre hindurch die Grundlagen finanziell und materiell für das Bestehen eines gesunden Arbeitsdienstes bewerkstelligen können? Man wollte nicht, weil es nationalsozialistisch sei! Aber wir wollen und wir fordern den Arbeitsdienst. Es geht nicht mehr um die spiessbürgerliche Ansicht und Meinung eines Landtagsabgeordneten, es geht um den Bestand von uns allen, um die Zukunft unseres Geschlechtes und der Nachkommen. Wir wollen arbeiten und schaffen!

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Wir fordern die strengste Kontrolle über die Handhabung des vorhandenen Gewerbegesetzes. - Gemäss dem Gesetz vom 13. Dezember 1915 betreffend die teilweise Abänderung der Gewerbeordnung sind unbedingte Voraussetzungen für die Ausübung eines handwerksmässigen Gewerbes und der Erhaltung der Konzession notwendig. Der Ausbildung, längeren Verwendung in einem Fachgebiete, Nachweis der Lehre nach Befähigung und Zeit, Gehilfenjahre usw. muss besonders scharfe Prüfung gewidmet werden zum Wohle des einzelnen und der ganzen Berufsgruppe. Insbesondere ist der Befähigungsnachweis für alle Gewerbegebiete als die notwendigste Voraussetzung für die Konzessionserteilung massgebend. Die Ausweitung der Konzession auf andere benachbarte Fachgebiete, die aber durch besondere Kenntnisse bedingt sind, ist hintanzuhalten.

Wir fordern endlich die schon längst versprochene Bearbeitung der vorliegenden neuen Gewerbeordnung, und zwar endlich die notwendigen Beschlüsse der Behörden. - Der Gewerbeverband hat in grösster Arbeit die neue Gewerbeordnung ausgearbeitet und sie in Gesetzesentwurf den Behörden unterbreitet. Jahre hindurch kämpfen die Gewerbetreibenden in diesem Verband um die Zustimmung der Behörde. Diese dringende Forderung des Verbandes wird jedoch trotz der Einstimmigkeit der Gewerbetreibenden durch die zögernde Haltung der Behörde geradezu mit Hohn bedacht. Den neuen Verhältnissen angepasst, gereicht diese vorliegende Gewerbeordnung zum Nutzen und Fortschritt. Was hat man dem Gewerbe nicht schon alles versprochen! In den Tagen des Anschlusses der Ostmark drängte man den Verband zu einer ausserordentlichen Sitzung und drängte ihn dazu, einen "Wunschzettel" zu formulieren mit den Forderungen des Gewerbes, man versprach die Ausführung aller Forderungen, nur um das Gewerbe in Ruhe und Ordnung zu erhalten in jenen Tagen. - Alles blieb nur bei Achselzucken und Versprechungen. Der Gewerbeverband kämpft heute noch umsonst gegen die tauben Ohren der Behörde. Aber hier muss frischer Wind hinein! Wenn es schon damals gemäss den Versprechungen gegangen wäre, so muss es heute erst recht gehen.

Wir fordern den wirksamen Schutz überfüllter Gewerbeberufe. – Nicht jeder, der kaum die Lehrzeit absolviert hat, kann blindlings zu geschäften anfangen. Die Bedürfnisklausel ist strengstens zu handhaben, es ist zu wirtschaften mit den Kräften. Warum immer wieder Steigerung einer schädlichen, unnützen Konkurrenz, die keinem nützt, sondern nur schaden kann, indem keiner seinen Kapitalverpflichtungen auf Grund der notwendigen Investierungen mehr nachzukommen vermag? Die Bedürfnisse der Bevölkerung können nicht wahllos und endlos gesteigert werden. Also Planung bei Gewerbekonzessionen.

Wir fordern die Schaffung einer verantwortungsvollen Kreditstelle mit einem Verfügungskapital (Leihkapital). - Arbeit ist Geld. Da wir keine Rohstoffe noch allzugrosse Landwirtschaftsprodukte-Exporte haben, können wir Rohstoffe verarbeiten. Um aber Rohstoffe zu kaufen und Import zu ermöglichen, benötigt der Gewerbetreibende kurzfristige, schnellflüssige Kapitalien. Notwendigste Voraussetzung einer flüssigen Wirtschaft ist flüssiges Geld. Schaffung einer Kreditstelle, und zwar einer wirksamen, der aus Privat- oder Staatskapital bestimmte Leihverfügungssummen zu niederem Zinssatz dienen müssen, und die einen flüssigen Geld- und Warenverkehr ermöglichen helfen, ist unbedingt notwendig. Die nötigen Summen zeichnen bestimmt einige jener Herren gerne, die dem Staat so viel verdanken, und damit können sie einmal tatkräftig beweisen, wie weit her es mit ihrer Heimattreue und glühenden Vaterlandsliebe ist. Ein verantwortlicher, schneidiger Geschäftsführer hätte eine dankbare Aufgabe und eine tüchtige Arbeitskraft wäre zum Wohle des ganzen Gewerbes und der Gemeinschaft auf einem richtigen Posten. Bestimmt steht einer im derzeitigen Beamtenapparat zur Verfügung.

Wir fordern die Errichtung einer fachmännisch geführten und wirksamen Handelskammer für alle Zweige des Wirtschaftslebens. - Und zwar eine wirksame Handelskammer, die nicht nur Aushängeschild und privates Büro ist. [15] Eine staatliche Stelle, der die Produktionslenkung und Absatzberatung u.a.m. unter fachmännischer und energischer Führung zukommt. Das fehlt uns schon lange. Warum müssen denn immer die einzelnen alles selbst machen? Meistens können sie es gar nicht, weil ihnen die Werkmannsarbeit oder die Berufsarbeit selbst näher liegt und die nötige Marktübersicht und Wirtschaftskenntnisse fehlen. Einen Mann heraus aus dem vielfach umstrittenen gewaltigen Verwaltungsapparat! Das kostest nicht mehr, aber Leistung und Einsatz. Nicht nur eintöniges Zusammenzählen, Multiplizieren und Registrieren, nein, Denken und Planen auch bei der Beamtenschaft.

Wir fordern gesetzliche Regelung des Zahlungstermines. - Durch den Wirtschaftsaufbau auf Grund der "zusätzlichen Mittel" aus Einbürgerungen und Gesellschaftssteuern hängt heute ein Grossteil von Existenzen in der Luft. Die Rückführung der Moral auf Barkauf bzw. kurzfristigen Kreditkauf ist gesetzlich durchzuführen und die damit verbundenen Probleme wirksam einer Lösung entgegenzuführen. Dadurch Belebung der Wirtschaft und Ersparnis der grossen Betreibungs- und Anwaltskosten. An Stelle eines grossen Betreibungsamtes die Gründe des Übels wegschaffen! Hiernach einen oder zwei Betreibungsbeamte produktiver arbeiten lassen. Das kostet nicht mehr, aber mehr Mühe und Nachdenken. Mehr an die denken, die schlussendlich die Stützen des Staates sind, die täglich sich neu einsetzen müssen im täglichen Arbeitsringen, und dann erst an den schönen Monatsgehalt denken, den diese Stützen erst ermöglichen.

Wir fordern zur Vertretung der liechtensteinischen Interessen bei der Reichsregierung einen ständigen Geschäftsträger in Berlin. - Selbstverständlich im Rahmen unserer kleinen Wirtschaftskapazität! Unser Reichtum ist die Arbeit der Hände unserer Schaffenden, sei es aus Boden oder zu veredelnden Rohstoffen. Die natürlichen Anlagen müssen sich nach nationalsozialistischem Prinzip entsprechend entwickeln können. Wir haben Überproduktion in den meisten Berufsgliederungen; die Entfaltung und die Betätigung kann nur in einem Grossraum ermöglicht werden. Die Wahrung der Interessen unseres Gewerbes, unserer Bauern und Arbeiter ist Aufgabe dieses Geschäftsträgers in Berlin. Das ergibt keine Mehrkosten, wir können uns bedeutend bescheidener in den höchsten Regierungsstellen plazieren. Wir erhalten im Gegenteil nur produktivere Arbeitsleistungen und überdies wird dieser Geschäftsträgerposten in Berlin eine unversiegbare Quelle von Anregungen für Gewerbe, Bauern und Arbeiter, da der Funktionär in täglicher Berührung mit der deutschen Wirtschaft steht. - Wenn wir von einem Gesandtschaftsposten in Bern absehen, so deshalb, weil die Regierung jederzeit die Möglichkeit hat, direkt mit unserem derzeitigen Zollpartner in Fühlung zu treten.

Wir haben unsere Forderungen aufgestellt und deren Notwendigkeit und Ermöglichung dargelegt. Unsere letzte Forderung aber ist die:

Mitglieder der Regierung, Mitglieder des Landtages, Mitglieder des Landesschulrates, ihr wurdet einst vom Volke bestimmt, um die Interessen des Gesamtvolkes zu vertreten, in dieser Meinung hat euch das Volk einst gewählt und gebilligt. Ihr habt nun die Möglichkeit zu beweisen, ob es euch mit unserem Volke wirklich ernst ist oder nicht. Ihr habt die Wahl, entweder unsere Forderungen, die berechtigt und notwendig sind, zu berücksichtigen und eure Pflicht zu tun, oder aber wie bisher in einem alten, zerfahrenen Geleise weiterzuschreiten und die Forderungen unserer Zeit zu vernachlässigen. Ihr seid selber nur Beauftragte eures Volkes und habt eure Pflicht zu tun. Die Zukunft wird über euch urteilen, ob ihr die Zeichen der Zeit verstanden und wenigstens in letzter Minute unserem Volke auf den richtigen Weg verholfen habt. - Hört endlich auf den Führer unserer deutschen Nation, hört auf seine Sozial- und Wirtschaftsgrundsätze. Das deutsche Volk in Liechtenstein hört auf sie.

Ihr habt lediglich eure Pflicht zu tun, tut sie!

Hört endlich auf die Stimmen unserer Vorfahren, hört auf unsern Peter Kaiser, hört auf Josef Rheinberger und verschliesst euer Ohr endlich dem Gemauschel einiger Emigranten und ihrer Beauftragten!

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[1] Umbruch, Nr. 11, 14.12.1940, S. 1-5.
[2] Nach der Demission der bisherigen Stelleninhaberin per 1.5.1940 beschloss die Regierung, die Stelle der Säuglingsfürsorgerin vorerst nicht wieder zu besetzen (LI LA RF 198/004).
[3] Vorbereitungen für die Schaffung eines Tuberkulosegesetzes waren bereits 1937 erfolgt (LI LA RF 165/421, LI LA LTA 1937/S03), der Landtag begann jedoch erst im Oktober 1940 mit der Behandlung des Gesetzes (LI LA LTP 1940/080, 082, 090, 105), dem er am 19.12.1940 schliesslich zustimmte (LI LA LTP 1940/107, LGBl. 1941 Nr. 3).
[4] Wohl die Verordnung vom 17.10.1940 über die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung (LGBl. 1940 Nr. 18).
[5] In Deutschland wurde 1935 das Arbeitsbuch eingeführt (RGBl., 1935, I, S. 311), ein vom Arbeitsamt ausgestellter Ausweis zur Kontrolle zunächst der unselbständig, seit 1939 auch der meisten selbstständig Erwerbstätigen. In Liechtenstein beschloss die Regierung im Herbst 1938, ein Arbeitsbuch zu schaffen (LI LA RF 183/243). Die Einführung erfolgte aber erst 1941 (LGBl. 1941 Nr. 6).
[6] LGBl. 1915 Nr. 14.
[7] Die Schaffung eines neuen Gewerbegesetzes beschäftigte den Landtag seit 1935. Im Sommer 1940 behandelte der Landtag in erster Lesung einen Entwurf (LI LA LTP 1940/057, 062, 065, 067), eine Verabschiedung des Gesetzes erfolgte jedoch nicht.  
[8] LI LA RF 195/415/001/006-008022-024, 026.
[9] Mit Verordnung vom 20.5.1940 erliess die Regierung ein Verbot, ausländische Fahnen, Flaggen, Landesfarben und andere Hoheitszeichen öffentlich zu hissen, auszuhängen oder herumzutragen (LGBl. 1940 Nr. 9).
[10] LGBl. 1937 Nr. 6.
[11] Im Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1.6.1933 schufen die Nationalsozialisten ein zinsfreies Ehestandsdarlehen von maximal 1000 Reichsmark (RGBl., 1933, I, S. 323-329).
[12] Die nationalsozialistische Familienpolitik umfasste seit 1935 einmalige, seit 1936 auch laufende Beihilfen an kinderreiche Familien, vgl. die Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien vom 15.9.1935 (RGBl., 1935, I, S. 1160) sowie die Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien vom 24.3.1936 (RGBl., 1936, I, S. 252-258).
[13] Die von Elisabeth Fehr geleitete Kinderhilfe der Caritas führte im Frühling 1940 eine Aktion zur Erfassung, Untersuchung und Behandlung von behinderten Kinder durch (LI LA RF 198/318).
[14] Der Landtag diskutierte in der Sitzung vom 21.2.1940 über die Einführung eines obligatorischen Landjahres für Jugendliche (LI LA LTP 1940/007).
[15] Seit 1936 bestand eine "Liechtensteinische Handelskammer" als private Vereinigung (LI LA RF 165/279/002).